Im deutschen Wertpapierhandel liegt der Anteilsschein von LEG Immobilien (LEG Immobilien Aktie) derzeit im Plus. Zuletzt zahlten Investoren für das Wertpapier 82,39 Euro.
Ein Wertanstieg von 0,28 Prozent steht gegenwärtig für die Aktie von LEG Immobilien zu Buche. Die Aktie verteuerte sich um 23 Cent. Zur Stunde kostet das Wertpapier von LEG Immobilien 82,39 Euro. Gegenüber dem MDAX liegt die LEG Immobilien-Aktie damit vorn. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 24.941 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,02 Prozent.
Die LEG Immobilien AG verwaltet Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen. Zum Portfolio gehören rund 110.000 Mietwohnungen in Wohnsiedlungen und Stadtnähe mit dazugehörigen Garagen. Das Unternehmen ist neben der Immobilienverwaltung auch stark in die Modernisierung und Instandhaltung von eigenen und neu übernommenen Wohngebäuden involviert. Zuletzt hat LEG Immobilien einen Jahresüberschuss von 578 Mio. Euro in den Büchern stehen. Das Unternehmen hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 922 Mio. Euro umgesetzt. Investoren warten jetzt auf den 10. November 2017. An diesem Tag will der Konzern neue Geschäftszahlen vorlegen.
Der Anteilsschein von LEG Immobilien wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die Schweizer Großbank UBS hat die Einstufung für LEG Immobilien auf "Neutral" belassen. Entgegen den Marktbefürchtungen bestehe keine Gefahr einer Abkühlung des deutschen Wohnimmobilienmarktes, schrieb Analyst Charles Boissier in einer Branchenstudie vom Montag und verwies auf eine UBS-Umfrage unter 2000 Mietern. Auch wenn die hiesigen Sektortitel im bisherigen Jahresverlauf bereits um 20 Prozent gestiegen seien, notierten sie immer noch rund 8 Prozent unter ihren für 2018 erwarteten Substanzwerten. Seine bevorzugten Branchenpapiere sind Ado Properties (ADO Properties Aktie), Deutsche Wohnen und Grand City, während er LEG Immobilien und Vonovia (Vonovia Aktie) am wenigsten favorisiert.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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