HAMBURG (dpa-AFX) - Facebook (Facebook Aktie)
Caspar hatte Facebook im September mit einem sofort vollziehbaren Bescheid die Pläne zur Nutzung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt. Der Grund: Das Online-Netzwerk habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche. Facebook kontert, man agiere in Europa nach irischem Datenschutzrecht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.
Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte ein, es sei "noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme" und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: "Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer."
Facebook hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar (Dollarkurs) gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp dann an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.
Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien. Nach dem Einschreiten der Datenschützer wurde die Weitergabe und Nutzung der Daten von WhatsApp-Nutzern europaweit ausgesetzt./so/DP/tos
Kurzfristig positionieren in Meta Platforms Inc. | ||
ME87S8
| Ask: 11,70 | Hebel: 7,29 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.