Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche

Freitag, 27.05.2016 17:10 von DGAP - Aufrufe: 594

DGAP-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche 27.05.2016 / 17:05 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Information zum Aktienrückkaufprogramm 27. Mai 2016 Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland WKN: 555200 ISIN: DE0005552004 Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273 / 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 1. März 2016 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 60 Mio. Aktien der Deutsche Post AG zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EURO 1 Mrd. (Aktienrückkaufprogramm) durchzuführen. Die zurückgekauften Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen Vergütungsprogrammen für Führungskräfte eingesetzt oder für die Erfüllung möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der Wandelschuldverschreibung 2012/2019 genutzt. Der Rückkauf über die Börse(n) startet am 1. April 2016 mit einer Maximallaufzeit von einem Jahr. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2014, gültig bis zum 26. Mai 2019, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten zehn Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs. Eine erste Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EURO 100 Mio., dies entsprach bei dann aktuellem Aktienkurs etwa 0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde im Zeitraum zwischen 1. April 2016 und 3. Mai 2016 durchgeführt. Eine zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EURO 300 Mio., dies entspricht bei aktuellem Aktienkurs bis zu 0,94% des Grundkapitals der Gesellschaft, wird im Zeitraum zwischen 30. Mai und 26. August 2016 auf Basis einer unwiderruflichen, weisungsungebundenen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister erworben. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit Art. 4 - 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273 / 2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 und § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (in der jeweils gültigen Fassung) und mit Wirkung vom 3. Juli 2016 in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), die die Richtlinie 2003 / 6 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinien der Kommission 2003/124/EG, 2003 /125/ EG und 2004/72/ EG außer Kraft setzt, und der delegierten Verordnung der Kommission (EU) mit Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen (aktuelle Textversion wurde von der Europäischen Kommission am 08. März 2016 unter Dokumentennummer C(2016) 1357 veröffentlicht), die die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates ergänzt und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen. Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt: 1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen, so wie anwendbar zum Zeitpunkt des Kaufes, erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet. 2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms. Kontakt: Martin Ziegenbalg EVP Investor Relations Tel. +49 (0) 228 63000 Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
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27.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Post AG Charles-de-Gaulle-Straße 20 53113 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 182 - 63 100 Fax: +49 (0)228 182 - 63 199 E-Mail: ir@deutschepost.de Internet: www.dpdhl.com ISIN: DE0005552004 WKN: 555200 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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467195 27.05.2016
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