Der Bundesrat mit Sitz im Preußischen Herrenhaus in Berlin.
Freitag, 01.02.2013 15:45 von | Aufrufe: 320

Bundesrat billigt Mietpreis-Begrenzung

Der Bundesrat mit Sitz im Preußischen Herrenhaus in Berlin. © pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Vermieter dürfen die Kaltmieten künftig nur noch um höchstens 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Der Bundesrat ließ am Freitag eine entsprechende Änderung des Mietgesetzes passieren. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Es gab am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. SPD, Grünen und Linken gehen die Änderungen nicht weit genug, weil es bei Neuvermietungen gar keine Deckelung gibt - aber gerade hier gibt es Aufschläge von teils 30 bis 40 Prozent. Die Opposition hat erst nach Bildung der neuen Landesregierung in Niedersachsen eine Mehrheit in der Länderkammer.

Weiterer Bestandteil des Mietrechtsänderungsgesetzes von Union und FDP ist, dass Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen drei Monate lang die Miete trotz Lärm- und Schmutzbelästigungen nicht mehr mindern können. Jährlich elf Prozent der Kosten für eine bessere Dämmung dürfen auf die Mieten umgelegt werden. Die Regelungen sollen rasch in Kraft treten. Dazu gehört auch ein schärferes Vorgehen gegen "Mietnomaden". Zahlen sie keine Miete oder lassen Wohnungen verwahrlosen, kann schneller eine Zwangsräumung veranlasst werden.

Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz (SPD) sagte mit Blick auf steigende Mieten und Wohnungspreise vor allem in Großstädten: "Das ist eine Situation, die wir nicht mehr länger hinnehmen können." Nötig sei aber ein anderer und besserer Anlauf. Das Allerwichtigste sei, dass Wohnungen gebaut würden. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat ein Konzept vorgelegt, wonach es auch bei Neuvermietungen eine Bremse geben soll. Zudem will die SPD mit einem Fünf-Milliarden-Programm unter anderem den sozialen Wohnungsbau stärken.

Bei einem Wahlsieg will die SPD durchsetzen, dass bei Neuvermietungen die Miete maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichspreisen liegen darf. Bei bestehenden Verträgen soll es nur noch eine Erhöhung um maximal 15 Prozent binnen vier Jahren geben.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) betonte, in einigen Städten würden Mieten "bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit erhöht". Familien würden so aus guten Wohngegenden gedrängt, das Mietrecht dürfe nicht auf "dem Altar des Klientelismus geopfert werden". Der Parlamentarische Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte den Entwurf als ausgewogen. "Regulierungen nach der Rasenmähermethode sind kontraproduktiv", betonte er.

Der Deutsche Mieterbund zeigte sich sehr enttäuscht. "Das ist ein schlechter Tag für Mieter. Damit werden jetzt endgültig zahlreiche Mietrechtsverschlechteru ngen Gesetz. Mögliche Verbesserungen dagegen wie zum Beispiel die Begrenzung der Neuvertragsmieten sind bis auf weiteres vom Tisch", sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. Der Eigentümer-Verband Haus und Grund begrüßte, dass die Opposition das Gesetz nicht stoppen konnte. Deren Pläne für Preis-Deckelungen würden Investitionen in den Wohnungsmarkt, insbesondere auch in die energetische Modernisierung der Wohngebäude, verhindern, hieß es.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warf Union und FDP eine einseitige Politik zugunsten der Vermieter vor. "Während überall die Mieten exorbitant steigen, hat Schwarz-Gelb nichts anderes zu tun, als Mieterrechte abzubauen und es Vermietern zu erleichtern, Leute vor die Tür zu setzen", sagte Künast nach der Bundesratsentscheidung./ir/sam/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News