Code auf einem Computer (Symbolbild).
Donnerstag, 28.05.2015 11:14 von | Aufrufe: 653

Bechtle zieht Serviceauftrag von Volkswagen (VW) an Land

Code auf einem Computer (Symbolbild). © scyther5/ iStock / Getty Images Plus/ Getty Images http://www.gettyimages.de

NECKARSULM (dpa-AFX) - Der IT-Dienstleister Bechtle (Bechtle Aktie) hat einen Großauftrag an Land gezogen. Für den Autobauer Volkswagen (VW Aktie) übernehme Bechtle Servicedienstleistungen für rund 100 000 IT-Arbeitsplätze des Konzerns, teilte das TecDax-Unternehmen am Donnerstag in Neckarsulm mit. Dazu gehörten sowohl Dienstleistungen vor Ort als auch die Fernwartung der Systeme. Das Volumen des über vier Jahre laufenden Vertrages liegt im hohen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich und ist der bisher größte Auftrag dieser Art für Bechtle.

Bechtle hilft Firmen beim Einrichten und Managen von IT-Systemen, zweites Geschäftsfeld ist der Online-Handel mit IT-Produkten. Für die Zukunft hatte Bechtle ehrgeizige Pläne ausgegeben: Bis 2020 soll sich der Jahresumsatz auf rund fünf Milliarden Euro etwa verdoppeln./men/jha/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
HG1M6X
Ask: 0,28
Hebel: 4,60
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG1M6X,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

47,10
+0,43%
Bechtle AG Chart
120,10
-1,03%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bechtle Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News