KÖLN (dpa-AFX) - Eine junge Frau verlangt vor Gericht von der Lufthansa (Lufthansa Aktie) eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Körpergröße. Obwohl sie alle Tests für eine Pilotenausbildung bestanden hatte, wurde sie abgelehnt. Begründung: Mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern sei sie 3,5 Zentimeter zu klein.
Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass sie dadurch als Frau diskriminiert wird, weil Frauen im Durchschnitt nun mal kleiner sind als Männer. Die Lufthansa hält dagegen, dass die Mindestgröße erforderlich sei, um das Flugzeug sicher zu steuern. Am Mittwoch wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt (Aktenzeichen 5 Sa 75/14).
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Köln im vergangenen Jahr entschieden, dass die Festlegung einer Mindestgröße von 1,65 Metern für Pilotinnen durchaus diskriminierend ist. Die Klage der Frau auf Entschädigung in Höhe von 135 000 Euro wurde dennoch abgewiesen.
Das Gericht argumentierte, dass die Frau durch die Diskriminierung keinen in Geld messbaren Schaden erfahren habe. Eine Entschädigung könne sie nicht verlangen, weil keine grobe Fahrlässigkeit der Lufthansa vorliege. Dagegen ging die Klägerin in Berufung./cd/DP/zb
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