Ad hoc: Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt

Dienstag, 10.03.2015 19:05 von DGAP - Aufrufe: 1196

Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Insolvenz 10.03.2015 19:01 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ultrasonic AG: Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert - Insolvenzantrag wird gestellt Köln, 10. März 2015 - Die Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3, US5) gibt bekannt, dass die Verhandlungen mit der Cathay United Bank und den Konsortialbanken vorerst gescheitert sind und die Ultrasonic AG als Garantiegeberin für das Konsortialdarlehen in Anspruch genommen wird. Vereinbarungen zu einem Moratorium konnten bis heute nicht getroffen werden, demzufolge ist der Vorstand gezwungen den Insolvenzantrag zu stellen. Bereits am 17. September 2014 informierte die Cathay United Bank, Co., Ltd. die Ultrasonic AG in ihrer Funktion als Facility Agent des Konsortialdarlehens darüber, dass die zur Verfügung gestellte Kreditlinie über USD 60 Mio. sowie ausstehende Zinszahlungen in Höhe von USD 180.236,89 aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten fällig gestellt würden und wies auf ihr Recht hin, die Ultrasonic AG als Garantiegeberin in Anspruch nehmen zu können. In der Folge traten Vorstand und Aufsichtsrat in intensive Verhandlungen mit den Konsortialbanken. In diesen Verhandlungen zeigte sich die Cathay United Bank gesprächsbereit, um eine Lösung zu finden. Im Vorfeld eines für den 13. März 2015 anberaumten Treffens mit den Konsortialbanken in Taipeh zur Besprechung der aktuellen Situation und des weiteren Vorgehens, stellte die Cathay United Bank jedoch trotz der laufenden Verhandlungen die Forderung gegen die Ultrasonic AG als Garantiegeberin inklusive der aufgelaufenen Zinsen fällig. Nachdem die Cathay United Bank sowie die Konsortialbanken das Ende der von der Ultrasonic AG gesetzten Frist zur Klärung der Situation und zur Gewährung eines weiteren Moratoriums haben verstreichen lassen, müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Ultrasonic AG derzeit davon ausgehen, dass die kreditgebenden Banken auf ihren Anspruch gegenüber der Ultrasonic AG als Garantiegeberin bestehen. Infolgedessen sieht sich der Vorstand der Ultrasonic AG gezwungen beim zuständigen Amtsgericht den Insolvenzantrag zu stellen. Für Rückfragen: Ultrasonic AG Herr Dr. Harald Zender Vorstand E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Disclaimer: Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'), oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln. 10.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Ultrasonic AG c/o BPG mbH, Graf-Adolf-Platz 12 40213 Düsseldorf Deutschland Telefon: +86 1525 947 9902 (China); +852 966 227 40 (Hong Kong) Fax: +49 (0)211 172 9829 E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de Internet: www.ultrasonic-ag.de ISIN: DE000A1KREX3 WKN: A1KREX Indizes: CDAX, Classic All Share, DAXsector All Consumer, DAXsector Consumer, DAXsubsector All Clothing & Footwear, DAXsubsector Clothing & Footwear, Prime All Share Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.




Kurse

-  
0,00%
Ultrasonic Chart