Ad hoc: Steffen Schneider als Sanierungsvorstand berufen und vorläufiger Sachwalter gemäß § 270a InsO bestellt

Mittwoch, 09.10.2013 20:20 von DGAP - Aufrufe: 1016

Vivacon AG / Schlagwort(e): Personalie/Personalie 09.10.2013 20:17 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 9. Oktober 2013. Aufgrund Beschluss des Aufsichtsrats ist Herr Rechtsanwalt Steffen Schneider (46) mit heutiger Wirkung zum Sanierungsvorstand (Chief Restructuring Officer - CRO) der Vivacon AG (ISIN DE0006048911)berufen worden. Herr Rechtsanwalt Schneider begleitete die Vivacon AG bereits während der laufenden Sanierung und nunmehr im Rahmen der Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO. Aufgrund des Antrages der Vivacon AG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO hat das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 7. Oktober 2013, der heute der Gesellschaft zuging, zudem Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering als vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Aktie: ISIN: DE0006048911 WKN: 604891 Marktsegment: Regulierter Markt, General Standard Handelsplätze: Frankfurt, XETRA, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, München, Berlin Mehr Informationen zur Vivacon AG finden sie unter: www.vivacon.de Investor Relations: Tel.: + 49 (0)221 - 130 56 21- 782 Email: ir@vivacon.de 09.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Vivacon AG Agrippinawerft 30 50678 Köln Deutschland Telefon: 0221 - 1305621-0 Fax: 0221 - 1305621-950 E-Mail: info@vivacon.de Internet: www.vivacon.de ISIN: DE0006048911 WKN: 604891 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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