Ad hoc: Deutsche Börse AG: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Clearstream Banking S.A.

Mittwoch, 02.04.2014 08:00 von DGAP - Aufrufe: 972

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Rechtssache 02.04.2014 07:54 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Börse AG: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Clearstream Banking S.A. Clearstream Banking S.A. ("Clearstream"), eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, wurde heute Nacht von ihren U.S.-amerikanischen Anwälten darüber informiert, dass der U.S. Staatsanwalt des Southern District von New York (United States Attorney for the Southern District of New York) gegen Clearstream ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verletzungen U.S.-amerikanischer Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften eingeleitet hat. Die Ermittlungen, bei denen Clearstream mit dem U.S. Staatsanwalt kooperiert, befinden sich derzeit in einem sehr frühen Stadium. Kontakt: Nicolas Nonnenmacher Tel.: +352 2 43-3 61 15 02.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Börse AG - 60485 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 211 - 0 Fax: E-Mail: ir@deutsche-boerse.com Internet: www.deutsche-boerse.com ISIN: DE0005810055, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6 WKN: 581005, A1RE1W, A1R1BC Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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