EANS-Adhoc: Das Landgericht Stade weist die gegen die PNE WIND AG gerichtete Klage mit ei-nem Streitwert von EUR 54,28 Mio. wegen der Veräußerung der Beteiligung an der SSP Technology A/S vollumfänglich ab
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Unternehmen/Klage abgewiesen 07.10.2010 Cuxhaven, 7. Oktober 2010 - Das Landgericht Stade hat heute die Klage der SSP Technology Holding ApS, einer Gesellschaft der VENTIZZ-Gruppe, abgewiesen, mit der diese die Rückab-wicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S gegen Rückzahlung des Kaufpreises von EUR 34,54 Mio. sowie weiterer EUR 19,74 Mio. Aufwendungen geltend gemacht hatte. Mit der Klageabweisung hat das Landgericht Stade auch den hilfsweise erhobenen Anspruch auf Zahlung von EUR 8,64 Mio. wegen der angeblichen Verletzung einer die Bilanz der SSP Technology A/S betreffenden unter-nehmenskaufvertraglichen Garantie abgelehnt. Die Klageerhebung war Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009. Die Urteilsbegründung liegt der PNE WIND AG noch nicht vor. Gegen das Urteil ist das Rechts-mittel der Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle zulässig. Ende der Mitteilung euro adhoc
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