...auch nur auf Kursgewinne spekulieren wollen, die Stimmrechtsmelder. Sie müssen ja melden bei ihren Stückzahlen. So oder so.
Am §274 Aktiengesetz haben sich, glaube ich, bereits mehrere versucht und wurden auf die Gesetze verwiesen. Kann man jedenfalls dem Urteil aus 2015 entnehmen...
http://www.ariva.de/forum/...r-dieses-jahr-428281?page=85#jumppos2135
Das BGH-Urteil jedenfalls ist ein Hinweis, den man nicht unterschätzen sollte. Nur meine Meinung.
Am §274 Aktiengesetz haben sich, glaube ich, bereits mehrere versucht und wurden auf die Gesetze verwiesen. Kann man jedenfalls dem Urteil aus 2015 entnehmen...
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Das BGH-Urteil jedenfalls ist ein Hinweis, den man nicht unterschätzen sollte. Nur meine Meinung.