wegen fehlender Haftgründe freigelassen ???

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Cashmasterx.: wegen fehlender Haftgründe freigelassen ???
7
18.11.07 17:02
#1
Überfall auf Taxi-Fahrer

Freitagabend gegen 22:15 Uhr wurde in Bremen-Grambke ein Taxifahrer von 3 jungen Männern überfallen. Ein 55-jähriger Taxifahrer erhielt über seine Taxi-Zentrale den Auftrag, in der Alwin-Lonke-Straße Fahrgäste aufzunehmen. Am Zielort angekommen, rissen plötzlich mit Tüchern vermummte junge Männer Fahrer- und Beifahrertür des PKW auf und schlugen vehement auf den noch am Steuer sitzenden Geschädigten ein. Zeitgleich ergriff ein Tatbeteiligter das an der Frontscheibe hängende Navigationsgerät, das er aber wieder fallen lassen musste, als es dem 55-Jährigen in einem günstigen Augenblick gelang, sich zu befreien, Gas zu geben und zum nächstgelegenen Polizeirevier zu fahren. Die drei bereits polizeibekannten Tatverdächtigen konnten im Zuge eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen ca. 30 Minuten später in einem Stichweg in Tatortnähe gestellt und vorläufig festgenommen werden.



Täter sind polizeibekannt und wurden wg. fehlender Haftgründe freigelassen

Sie wurden an einem Polizeirevier vorgeführt und nach Prüfung von Haftgründen später entlassen. Alle Drei erwartet ein Strafverfahren wegen 'Räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer'. Der Überfallene erlitt eine Nasenbeinfraktur und diverse Prellungen und Schwellungen im Gesichtsbereich.  
Cashmasterx.: was bitte schön sind dann
3
18.11.07 17:04
#2
HAFTGRÜNDE? hätte der fahrer tot sein müssen?
Immobilienha.: ja hätte er.
 
18.11.07 17:07
#3
fester wohnsitz und kein ausländischer pass reichen aus um bei solchen lapalien nicht in u-haft zu müssen.
Dingens.: keine ahnung, cashmaster.
4
18.11.07 17:09
#4
die gesetze werden doch jeden tag verrückter.

es ist wundert mich, dass die polizei nicht zu den tätern gefahren ist, um festzustellen, ob es denen gut geht und denen nichts passiert ist, weil sich dieser unverschämte taxifahrer erdreistet hat, sich zu wehren.
BarCode: Nicht ganz unberechtigt, die Frage
 
18.11.07 17:10
#5
Aber es geht um U-Haft. Verurteilen kann die Polizei nicht. Für U-Haft gibt es eine Reihe von Bedingungen, da es sich ja um Verdächtige und nicht um Täter handelt, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn die Polizei davon ausgehen kann, dass die bis zum Urteil nicht verschwinden und auch keine Beweismittel beeinflussen können ("Verdunkelungsgefahr"), kann sie/muss sie die Leute erstmal rauslassen. Das entscheidet aber eigentlich ein Haftrichter.

 

Gruß BarCode

Cashmasterx.: trotzdem
4
18.11.07 17:12
#6
zumindest über nacht sollte man die vögle erstmal dabehalten.
BarCode: Trotzdem
 
18.11.07 17:21
#7
Es ist nicht Aufgabe der Polizei zu strafen. Und das ist durchaus richtig so.

 

Gruß BarCode

AbsoluterNeu.: Was sagst Du da?
 
18.11.07 17:26
#8

__________________________________________________

Ich bin nur für das verantwortlich,
was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.
Cashmasterx.: barcode
 
18.11.07 17:32
#9
das ist sicherlich richtig. aber so können sie ihre gut laune ja nutzen
und gleich das nächste ding drehen.
doc.oliday: klare Sache Fahrerflucht
 
18.11.07 17:32
#10
drei Jahre und Berufsverbot
denkidee: Bis zur Entscheidung des Haftrichters
2
18.11.07 17:40
#11
hätten sie bei der Polizei als Zellengäste bleiben müssen.
BarCode: Da steht:
3
18.11.07 17:46
#12
"nach Prüfung von Haftgründen ...". Das dürfte schon ein Haftrichter geprüft haben.

 

Gruß BarCode

sachsenpaule.: Diese 3 Wixxxer
2
18.11.07 18:04
#13
hätten bis zur Entscheidung eines Gerichtes per Halsband an der Anhängerkupplung des Taxifahrers hinterhergeschleift werden müssen! Zur Not würde ich die AHK dem Taxifahrer noch selbst bezahlen!

In machen Dingen wünschte ich mir eine Scharia...Hände ab und gut ist!
viper35: @Sachsenpaule
 
18.11.07 18:10
#14
da kann ich Dir nur zustimmen. Solange nur Personen zu Schaden kommen werden die Verursacher mit Samthandschuhen behandelt. Wehe man hat bei seiner Steuererklärung einen Fehler gemacht oder noch schlimmer falsch geparkt.
lumpensamm.: Na dann pass mal schön auf paule
 
18.11.07 18:16
#15
dass du nie verwechselt wirst. Wir wollen doch wegen eines schnöden Irrtums nicht auf deine wertvollen Beiträge hier verzichten.
BarCode: Handabhacken
2
18.11.07 18:27
#16
gibt in der Scharia auch für Idiotenpostings.

 

Gruß BarCode

Talisker: Seh ich doch genauso!
3
18.11.07 18:30
#17
Erst neulich musste ich wieder wegen Falschparken für 2 Tage in den Bau.
Voll fies, ey.
Gruß
Talisker
BarCode: ...
 
18.11.07 18:32
#18
"Solange nur Personen zu Schaden kommen werden die Verursacher mit Samthandschuhen behandelt. Wehe man hat bei seiner Steuererklärung einen Fehler gemacht oder noch schlimmer falsch geparkt. "

Gibt es dieses Idiotenposting eigentlich irgendwo umsonst oder warum taucht das immer wieder fast wortgleich bei solchen Gelegenheiten hier auf?


 

Gruß BarCode

Cashmasterx.: sachsnepaule
 
18.11.07 18:53
#19
da kann man ja von glück reden, dass die gesetzte von
menschen mit etwas mehr verstand gemacht werden. die werden
sicherlich bestraft werden, wenngleich sie ihre hände zum
glück wohl behalten dürfen.

 
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