Kommentar aus Tageszeitung
Wenn es um Fälle wie den der wochenlang missbrauchten Stephanie geht, sind die Ängste in der Bevölkerung enorm. Wieder einmal war ein Serientäter am Werk und bestätigt damit die Meinung vieler Menschen, dass diese Tätergruppe am besten gleich ganz weggeschlossen gehört. Bayerns Innenminister Günther Beckstein weiß dies wirksam zu nutzen und will nun die Veröffentlichung der Daten von Sexualstraftätern prüfen lassen.
In den USA wird diese Art Pranger schon seit Jahren praktiziert. Fälle von Lynchjustiz hat es deshalb nicht gegeben. Nur wird mit solch einer Methode auch jedem verurteilten Täter die Rückkehr in ein normales Leben verwehrt.
Abgesehen davon, dass der Pranger in Deutschland verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, hilft er auch keinem potenziellen Opfer weiter. Für den Staat ist es allemal billiger und bequemer, das Problem so abzuwälzen, anstatt kompetente Maßnahmen zu ergreifen. Neueste Studien aber zeigen, dass die Rückfallquote von Sexualstraftätern überschätzt wird. Mit rund 20 Prozent liegt sie unter der von anderen Verbrechen - und nimmt bei behandelten Tätern deutlich ab. Zudem lassen sich Täter mit hoher Rückfallgefahr relativ früh von anderen unterscheiden. In wirksame Therapien und ärztliche Gutachten muss der Staat investieren. Denunzieren statt rehabilitieren ist immer der falsche Weg.
21.02.06
Wenn es um Fälle wie den der wochenlang missbrauchten Stephanie geht, sind die Ängste in der Bevölkerung enorm. Wieder einmal war ein Serientäter am Werk und bestätigt damit die Meinung vieler Menschen, dass diese Tätergruppe am besten gleich ganz weggeschlossen gehört. Bayerns Innenminister Günther Beckstein weiß dies wirksam zu nutzen und will nun die Veröffentlichung der Daten von Sexualstraftätern prüfen lassen.
In den USA wird diese Art Pranger schon seit Jahren praktiziert. Fälle von Lynchjustiz hat es deshalb nicht gegeben. Nur wird mit solch einer Methode auch jedem verurteilten Täter die Rückkehr in ein normales Leben verwehrt.
Abgesehen davon, dass der Pranger in Deutschland verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist, hilft er auch keinem potenziellen Opfer weiter. Für den Staat ist es allemal billiger und bequemer, das Problem so abzuwälzen, anstatt kompetente Maßnahmen zu ergreifen. Neueste Studien aber zeigen, dass die Rückfallquote von Sexualstraftätern überschätzt wird. Mit rund 20 Prozent liegt sie unter der von anderen Verbrechen - und nimmt bei behandelten Tätern deutlich ab. Zudem lassen sich Täter mit hoher Rückfallgefahr relativ früh von anderen unterscheiden. In wirksame Therapien und ärztliche Gutachten muss der Staat investieren. Denunzieren statt rehabilitieren ist immer der falsche Weg.
21.02.06
