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Der kommende Splitt für eine A Aktie eine C Aktie also (2 : 1 ) ist nicht steuerpflichtig gerichtlich eindeutig festgelegt.
Fehlt natürlich noch die Meldung vom 16.03 2016 :
bei einigen wurde es nicht besteuert - die Besteuerung ist nicht Rechtens siehe Post # 53
Es handelt sich um einen Akiensplit und nicht um Dividende.
Beispiel:
Vor dem Split | 14.04.2014 | |||
Menge | Anschaffungsdatum | Identifikation | Anschaffungswert | Nebenkosten |
20 | 22.10.2013 | 1.000,00 € | 6,00 € | |
Nach dem Split | 15.04.2014 | |||
Menge | Anschaffungsdatum | Identifikation | Anschaffungswert | Nebenkosten |
20 | 22.10.2013 | 500,00 € | 3,00 € | |
20 | 22.10.2013 | 500,00 € | 3,00 € | |
40 | 1.000,00 € | 6,00 € |
Im Rahmen der Kapitalmaßnahme ist somit kein Steuerabzug erfolgt.
erfolgt beim Verkauf der neuen Aktien. Die haben eine andere WKN. Sie wurden (zumindest bei der Diba) mit einem Einkaufskurs von 0 ins Depot eingebucht. Das ist natürlich Unsinn, da sie ja de facto zum halben Kaufpreis der Altaktien erworben wurden. Beim Verkauf werden sie aber so besteuert, als hätten sie nichts gekostet.
Da hat der vun UA beauftragte Finanzdienstleister Mist gebaut. Ob über die Steuererklârung das Problem gelöst werden kann, ist vorläufig unklar.
was haben die denn gemacht - völlig unklar.
Es handelt sich um ein Aktiensplit und um nichts anderes.Kann es nur nochmal schreiben:
Google - Split mit C Aktien Einbuchung (2014) gerichtlich eindeutig als nicht steuerpflichtig festgelegt.
Der UA Split mit C Aktien Einbuchung (2016) ist nichts anderes als bei Google. Die Gewinne bei Verkauf,wenn denn welche da sind, werden natürlich ganz normal versteuert.
ich habe bereits beim BMF und bei meinem FA nachgefragt. Die behandeln das als 'Stock Dividend'. So ist es ja auch von UA angelegt. Allerdings haben die für in USA steuerpflichtige Aktionäre gleich die passende IRS Form 8937 erstellt.
Und da steht in den Punkten 15 und 16 eindeutig, dass die Kostenbasis (der Einkaufskurs) aufgeteilt wird: 50,65% für die Class A, 49,35% für die Class C.
Der Finanzdienstleister, der das ganze für UA in Deutschland mit den Banken abgewickelt hat, hat dies aber nicht weitergegeben. Was man da nun machen kann, weiß ich aber nicht. So wie es nach Auskunft von BMF und FA aussieht, sind wir UA-Aktionäre voll die gekniffenen, da das auch über die Steuererklärung nicht korrigierbar ist.
Ich habe mich an die DiBa gewendet, die blockt voll ab. Wenn andere Aktionäre ihre FAs und Depotbanken anschreiben, kommt vielleicht irgendwann etwas heraus.
Von einer bereits erfolgten Besteuerung habe ich nirgends geschrieben. Das Problem stellt sich erst beim Verkauf der UA.C-Aktien. Auf den gesamten Betrag wird dann Kapitalerstragssteuer (und darauf der Soli) fällig. Denn die UA.C wurden mit einem EK von 0 eingebucht. Bei einem Verkauf der UA.C wird also wiie üblich die Steuer auf den Gewinn zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet. Ganz davon abgesehen, dass die UA.C derzeit rund ein Viertel unter ihrer Eröffnungsbewertung liegen...
Korrekt wäre aber gewesen, siehe das von mir verlinkte IRS-Dokument, den EK auf 49,35% des damaligen EK der UA.A zu setzen, und die UA.A auf 50,65% des damaligen EK.
Nun klar? Mir ist schon klar, dass die UA.A weiter mit dem damaligen EK gelistet werden, das ergibt natürlich bei deren Verkauf einen gegensteuernden Betrag, unveränderte steuerliche Regelungen vorausgesetzt. Wenn man die UA.A. aber weiter halten möchte, die UA.C dagegen loswerden, wofür es ja gute Gründe geben kann, dann ist man der Gekniffene, siehe oben.
Ich habe nun Inverstor Relations von UA wegen der Sache angeschrieben, mal sehen, ob und falls ja wie die antworten...
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