Da gibt es den Bericht der Kieler Nachrichten vom 30.07.2012 um 15:47 Uhr:
http://www.kn-online.de/In-Ausland/Politik/...lungen-im-Fall-BarschelDarin liest man eine Aussage von Oberstaatsanwalt Anders so:
"Anders sagte, diese Spuren könnten auch von mehreren Personen stammen. Sie eigneten sich nicht für einen Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) für genetische Fingerabdrücke, weil sie zu rudimentär beziehungsweise zu stark vermischt seien. "Es bringt nichts", sagte der Oberstaatsanwalt."
Entscheidend ist das Wort "Abgleich". Nach einem einen Tag älteren Bericht von Spiegel-Online
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.htmlhatte Anders den ABGLEICH damals noch für technisch möglich gehalten (siehe auch #39 dieses Threads). Lediglich die EINSTELLUNG der Daten (also als Referenzdaten zu bestimmten Personen) in die Datenbank des BKA hielt Anders damals nach diesem Bericht für unmöglich.
Dann gibt es noch einen weiteren Bericht bei kn-online, der wenige Stunden älter als der eingangs erwähnte ist (30.07.2012 um 08:44 Uhr).
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/...iger-keine-ErmittlungenIn diesem Bericht wird Anders wie folgt zitiert:
"Er machte deutlich, dass die Absage an neue Ermittlungen „von oben“ gedeckt ist: „Sie können davon ausgehen, dass diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Lübeck, nicht weiterzumachen, auch vom Generalstaatsanwalt getragen wird“, sagte Anders. „Das ist eine Entscheidung von großer Reichweite, die machen wir hier nicht alleine.“ "
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Wenn es tatsächlich eindeutig objektive Gründe für die Nicht-Ermittlungen gäbe, dann bräuchte die Lübecker Staatsanwaltschaft wohl kaum die Rückendeckung der Generalstaatsanwaltschaft.