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Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
O.K - fifi und lifo gelten also nicht. Wie geht mann in so einen Fall vor?
1.11 kauf 500 zu 5.00 kosten 25
2.11 kauf 500 zu 4,50 kosten 22,5
3.11 verkauf 500 zu 4,80 kosten 24
Besten Dank
Jdh
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
O.K - fifi und lifo gelten also nicht. Wie geht mann in so einen Fall vor?
1.11 kauf 500 zu 5.00 kosten 25
2.11 kauf 500 zu 4,50 kosten 22,5
3.11 verkauf 500 zu 4,80 kosten 24
Besten Dank
Jdh