Erst mit der Einkommenssteuer wird die Spekulationssteuer fällig.
Falls Du Gewinne über 999,- DM gemacht hast( abzüglich Spesen)
Oder Du hast Verluste realisiert, dann kannst Du diese gegenrechnen.
Du kannst aber auch Verluste vom letzten Jahr vortragen und diese mit verrechnen (aber erst neuerdings).
Grüße harry@