15. OKTOBER 2014 Jutta Matuschek
Was weiß der Senat überhaupt über die Firma SOLON und deren verbundene Unternehmen bzw. Rechtsnachfolger?
Drucksache 17 / 14 516
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE)
vom 09. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2014) und Antwort
Was weiß der Senat überhaupt über die Firma SOLON und deren verbundene Unternehmen bzw. Rechtsnachfolger? (Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/13 448)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche Fördermittel für Ansiedlung, Produktentwicklung, Ausbildung, Gründungsunterstützung, Forschung und Entwicklung oder andere Zwecke haben die Firma SOLON SE, deren Töchter oder verbundene Unternehmen wann und in welcher Höhe bekommen?
Zu 1.: Die SOLON SE, ihre Töchter bzw. verbundenen Unternehmen wurden in der Vergangenheit mehrfach mit Mitteln aus dem Investitionsförderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert. Die bewilligten Mittel konnten überwiegend abgerufen werden. Die damit verbundenen Auflagen und Bindungsfristen wurden mit Ausnahme der letzten Bewilligung eingehalten. Jene musste im Rahmen des für die GRW maßgeblichen Koordinierungsrahmens zwingend widerrufen werden, da gemäß Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg über das Vermögen des Unternehmens am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der daraus resultierende Rückforderungsbetrag ist gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht worden.
Daneben hat das Unternehmen für einzelne Projekte Innovationsförderung sowie im Rahmen der „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ weitere Fördermittel erhalten. Letztgenannte bezog sich auf den Fördertatbestand „Verbundausbildung“. Verbundpartner war das ABB Training Center.
Über die Höhe der Zuwendungen werden grundsätzlich keine Aussagen gemacht. Informationen über Zuwendungen können aber über die Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin bezogen werden. Dort werden alle Zuwendungen des Landes Berlin ab 2009 im jeweils folgenden Jahr erfasst. Mit der Stichwortsuche können Informationen wie „Name“, „Geber“, „Anschrift“, „Zweck“ und „Betrag“ der einzelnen Zuwendung im Internet unter www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ abgerufen werden. Zu einer Aussage darüber, ob das Unternehmen Unterstützung durch Darlehensgewährung oder Bürgschaftsübernahme des Landes erhalten hat, ist der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht befugt.
2. Welche Auflagen oder Verpflichtungen waren mit diesen Fördergeldern verbunden? Wie wurden diese erfüllt?
Zu 2.: Auflagen bzw. Verpflichtungen sind grundsätzlich von programmspezifischen Voraussetzungen und den geplanten Investitionsvorhaben abhängig.
Im Rahmen der Investitionsförderung sind dies beispielsweise die Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie die Nutzung geförderter Wirtschaftsgüter für einen Zeitraum von fünf Jahren oder die Nutzung der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von acht Jahren. Mittel aus der Innovationsförderung Einzelprojekte sind dagegen mit der Benennung eines Pilotkunden, der Vorlage des aktuellen Auftragsbestandes sowie von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Aufträgen verbunden.
Die Auszahlung der Mittel im Rahmen der „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ wiederum erfordern den Nachweis der Ausbildungstage beim Verbundpartner. Wie unter 1. ausgeführt, wurden diese mit einer Ausnahme im Wesentlichen erbracht.
3. Wurden der Firma SOLONSE Bürgschaften durch das Land, die IBB, die Bürgschaftsbank Berlingewährt, wenn ja wann und in welcher Höhe?
Zu 3.: Insoweit wird auf die Antwort zu 1. letzter Absatz verwiesen.
4. Wie wurden diese Bürgschaften bei der Insolvenz 2011 abgelöst?
Zu 4.: Unbenommen davon, dass mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren Einzelangaben nicht möglich sind, wird auf die Vertraulichkeit von nicht abgeschlossenen Bürgschaftsangelegenheiten hingewiesen.
5. Wem gehört die bisher von SOLON genutzte Immobilie in Berlin Adlershof und wie wird sie genutzt?
Zu 5.: Die Immobilie steht nach Kenntnis des Senats im Eigentum eines Kreditinstitutes. Sie wird seit 2014 von dem Unternehmen ATOS IT Solution and Services GmbH (internationaler Anbieter von IT-Dienstleistungen) genutzt.
6. Welche konkreten Aktivitäten hat die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie entsprechend der Antwort auf meine Anfrage 17/13448 unternommen?
Zu 6.: Vorab: Die Anfrage 17/13448 bezieht sich nicht auf das Unternehmen SOLON SE, sondern auf das Unternehmen SOLON Energy GmbH. Jenes ist nicht Rechtsnachfolger der SOLON SE geworden, da es lediglich einzelne Vermögenswerte des insolventen Unternehmens im Rahmen eines so genannten „asset deals“ erworben hatte.
Über die Wirtschaftsfördereinrichtung des Landes Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie (BPWT), wurden dem Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit wurde die Belegschaft über den Berliner Arbeitsmarkt und eventuelle Beschäftigungsmöglichkeiten informiert. BPWT hat dem Unternehmen darüber hinaus angeboten, die Beschäftigten bei Weitervermittlung auch an neu in Berlin angesiedelte Unternehmen zu unterstützen. Von diesem Unterstützungsangebot wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
7. Wie bewertet der Senat den Vorgang der vermuteten Insolvenzverschleppung in dem einstigen Musterunternehmen?
Zu 7.: Der Senat kann hier keine rechtliche Bewertung vornehmen.
Berlin, den 19. September 2014
In Vertretung
Henner B u n d e
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)
Wer oder was ist denn nun der Rechtsnachfolger ? Unter Punkt 6 wurde ja erklärt, daß es die Solon Energy GmbH nicht sein soll ?
Wurde aber so immer oft behauptet wie z.B. bei Wikipedia oder wo auch immer...
Wer weiß es ???
Was weiß der Senat überhaupt über die Firma SOLON und deren verbundene Unternehmen bzw. Rechtsnachfolger?
Drucksache 17 / 14 516
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE)
vom 09. September 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2014) und Antwort
Was weiß der Senat überhaupt über die Firma SOLON und deren verbundene Unternehmen bzw. Rechtsnachfolger? (Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/13 448)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Welche Fördermittel für Ansiedlung, Produktentwicklung, Ausbildung, Gründungsunterstützung, Forschung und Entwicklung oder andere Zwecke haben die Firma SOLON SE, deren Töchter oder verbundene Unternehmen wann und in welcher Höhe bekommen?
Zu 1.: Die SOLON SE, ihre Töchter bzw. verbundenen Unternehmen wurden in der Vergangenheit mehrfach mit Mitteln aus dem Investitionsförderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert. Die bewilligten Mittel konnten überwiegend abgerufen werden. Die damit verbundenen Auflagen und Bindungsfristen wurden mit Ausnahme der letzten Bewilligung eingehalten. Jene musste im Rahmen des für die GRW maßgeblichen Koordinierungsrahmens zwingend widerrufen werden, da gemäß Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg über das Vermögen des Unternehmens am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der daraus resultierende Rückforderungsbetrag ist gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht worden.
Daneben hat das Unternehmen für einzelne Projekte Innovationsförderung sowie im Rahmen der „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ weitere Fördermittel erhalten. Letztgenannte bezog sich auf den Fördertatbestand „Verbundausbildung“. Verbundpartner war das ABB Training Center.
Über die Höhe der Zuwendungen werden grundsätzlich keine Aussagen gemacht. Informationen über Zuwendungen können aber über die Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin bezogen werden. Dort werden alle Zuwendungen des Landes Berlin ab 2009 im jeweils folgenden Jahr erfasst. Mit der Stichwortsuche können Informationen wie „Name“, „Geber“, „Anschrift“, „Zweck“ und „Betrag“ der einzelnen Zuwendung im Internet unter www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ abgerufen werden. Zu einer Aussage darüber, ob das Unternehmen Unterstützung durch Darlehensgewährung oder Bürgschaftsübernahme des Landes erhalten hat, ist der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht befugt.
2. Welche Auflagen oder Verpflichtungen waren mit diesen Fördergeldern verbunden? Wie wurden diese erfüllt?
Zu 2.: Auflagen bzw. Verpflichtungen sind grundsätzlich von programmspezifischen Voraussetzungen und den geplanten Investitionsvorhaben abhängig.
Im Rahmen der Investitionsförderung sind dies beispielsweise die Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie die Nutzung geförderter Wirtschaftsgüter für einen Zeitraum von fünf Jahren oder die Nutzung der geförderten Betriebsstätte für einen Zeitraum von acht Jahren. Mittel aus der Innovationsförderung Einzelprojekte sind dagegen mit der Benennung eines Pilotkunden, der Vorlage des aktuellen Auftragsbestandes sowie von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Aufträgen verbunden.
Die Auszahlung der Mittel im Rahmen der „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ wiederum erfordern den Nachweis der Ausbildungstage beim Verbundpartner. Wie unter 1. ausgeführt, wurden diese mit einer Ausnahme im Wesentlichen erbracht.
3. Wurden der Firma SOLONSE Bürgschaften durch das Land, die IBB, die Bürgschaftsbank Berlingewährt, wenn ja wann und in welcher Höhe?
Zu 3.: Insoweit wird auf die Antwort zu 1. letzter Absatz verwiesen.
4. Wie wurden diese Bürgschaften bei der Insolvenz 2011 abgelöst?
Zu 4.: Unbenommen davon, dass mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren Einzelangaben nicht möglich sind, wird auf die Vertraulichkeit von nicht abgeschlossenen Bürgschaftsangelegenheiten hingewiesen.
5. Wem gehört die bisher von SOLON genutzte Immobilie in Berlin Adlershof und wie wird sie genutzt?
Zu 5.: Die Immobilie steht nach Kenntnis des Senats im Eigentum eines Kreditinstitutes. Sie wird seit 2014 von dem Unternehmen ATOS IT Solution and Services GmbH (internationaler Anbieter von IT-Dienstleistungen) genutzt.
6. Welche konkreten Aktivitäten hat die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie entsprechend der Antwort auf meine Anfrage 17/13448 unternommen?
Zu 6.: Vorab: Die Anfrage 17/13448 bezieht sich nicht auf das Unternehmen SOLON SE, sondern auf das Unternehmen SOLON Energy GmbH. Jenes ist nicht Rechtsnachfolger der SOLON SE geworden, da es lediglich einzelne Vermögenswerte des insolventen Unternehmens im Rahmen eines so genannten „asset deals“ erworben hatte.
Über die Wirtschaftsfördereinrichtung des Landes Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie (BPWT), wurden dem Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit wurde die Belegschaft über den Berliner Arbeitsmarkt und eventuelle Beschäftigungsmöglichkeiten informiert. BPWT hat dem Unternehmen darüber hinaus angeboten, die Beschäftigten bei Weitervermittlung auch an neu in Berlin angesiedelte Unternehmen zu unterstützen. Von diesem Unterstützungsangebot wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
7. Wie bewertet der Senat den Vorgang der vermuteten Insolvenzverschleppung in dem einstigen Musterunternehmen?
Zu 7.: Der Senat kann hier keine rechtliche Bewertung vornehmen.
Berlin, den 19. September 2014
In Vertretung
Henner B u n d e
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)
Wer oder was ist denn nun der Rechtsnachfolger ? Unter Punkt 6 wurde ja erklärt, daß es die Solon Energy GmbH nicht sein soll ?
Wurde aber so immer oft behauptet wie z.B. bei Wikipedia oder wo auch immer...
Wer weiß es ???