Die S&T Aktie wurde am Freitag erneut in das TSI Premiumdepot gekauft.
DER TSI der läge bei satten 94%!
Der Kurs spiegelt es wieder und die gesunde Korrektur wurde Mustergültig verdaut und wird sich schon bald in dem Chartbild wie ein kleiner knick dastellen, wenn wir von oben drauf gucken .... ;-)
Die Kontronaktionäre scheinen zwischenzeitlich überwiegend zu begreifen, dass der Deal wirklich gute Chancen auch für sie bietet und fangen ebenfalls an, dem neuen Geminschaftsunternehmen ihr Vertrauen zu schenken.
Da wir hier nicht eine Übernahme sondern eine Verschmelzung haben bedarf es lediglich der Zustimmung der Mehrheit.
Bei einer Übernahme müssen über 95% für die Verschmelzung stimmen. Deshalb gibt beispielsweise der Vorstand der Vivanco sein 5,01% nicht her! Die Asiaten können sonst zu günstig zuschlagen.
Aus diesem Grund steigt der Kurs auch immer weiter, in solchen Fällen, siehe beispielswiese Cinemaxx seinerzeit vor der Übernahme der Briten. Cinemaxx war da zuletzt von 1 auf 8 Euro gestiegen!!
Anders verhält es sich jedoch bei der Übernahme durch Verschmelzung!
Das Deutsche Umwandlungsgesetz sieht hierfür folgendes vor:
Bei Verschmelzung genügen 75% zustimmende Aktien für die Durchführung und diese sind im Falle Kontron ggf. so positioniert, dass diese bereits als sichere Zustimmer gelten könnten und die Anwesenheit Einzelner weniger Aktionäre könnte bereits 75% bedeuten. Selbst der ein oder andere Kleinanleger, der evtl. mal 20.000 Stücke Kontron im Depot hat wird dann mit 0,0x% auch bei zusammentun mit Kollegen nichts erreichen können. Zudem ist wie gesagt zwischenzeitlich die Erkenntnis der Vorteile dieser Verschmelzung auch in die vorletzten Köpfe der Kontron Aktionäre gedrungen und hat sich dort gefestigt.
So traurig es für die Allerletzten unter den hoffenden Kontron Aktionären sein möge, gibt es also KEINE Chance auf ein sogenanntes Squeeze Out zu hoffen wie zuletzt bei Cinemaxx usw. .... Wir ringen hier nicht um die letzten Prozente bis 95,% + 1, sondern lediglich um die 75% Mehrheit!
Die einzige Ausnahme wären ggf. Minderheitsrechte oder Berührungen in der aktuellen Geschäftsführung mit entsprechenden Minderheitsrechten, welche hier aber nicht bestehen!
Ich habe euch hier den entsprechenden Gesetzestext rausgesucht, damit diese Info nicht angezweifelt wird:
§ 50
Beschluß der Gesellschafterversammlung
(1) 1Der Verschmelzungsbeschluß der Gesellschafterversammlung bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. 2Der Gesellschaftsvertrag kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
(2) Werden durch die Verschmelzung auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Minderheitsrechte eines einzelnen Gesellschafters einer übertragenden Gesellschaft oder die einzelnen Gesellschaftern einer solchen Gesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag zustehenden besonderen Rechte in der Geschäftsführung der Gesellschaft, bei der Bestellung der Geschäftsführer oder hinsichtlich eines Vorschlagsrechts für die Geschäftsführung beeinträchtigt, so bedarf der Verschmelzungsbeschluß dieser übertragenden Gesellschaft der Zustimmung dieser Gesellschafter.