"...Ich unterstelle, dass den Aktionären, durch den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 02.08.2016 einen Schaden in mind. dreistelliger Millionenhöhe zugeführt wurde. Rechnungen zur Schadensbegrenzung in Höhe von ca. 128Mio wurden dem Amtsgericht Leipzig bereits zugestellt und Aktien dazu wurden angedient. ..."
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