"(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent .
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Wie soll denn bei einem Insolvenzwert ab der 30 % Meldeschwelle ein öffentliches Pflichtangebot ablaufen ?
( zu Grunde wird ein überschuldeter Börsenmantel gelegt.)
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Wie soll denn bei einem Insolvenzwert ab der 30 % Meldeschwelle ein öffentliches Pflichtangebot ablaufen ?
( zu Grunde wird ein überschuldeter Börsenmantel gelegt.)