Sehr interessant und lesenswert für BES.
www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=13409
II. Biomassenutzung in Sachsen-Anhalt
Stand der Biomassenutzung in Sachsen-Anhalt
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung des Landes ist von 11,9 % im Jahr 2002 auf beachtliche 36,2 % im Jahr 2010 gestiegen (Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Jahren). Damit verdrängten die erneuerbaren Energien die Braunkohle als bisher wichtigstem Energieträger für die Stromerzeugung in Sachsen-Anhalt vom Platz 1.
Stärksten Anteil innerhalb der erneuerbaren Energien hat nach wie vor die Windenergie. Mit einem Anteil von ca. 27,4 % folgt die Produktion von Strom aus Biomasse an zweiter Stelle (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt).
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch (PEV) stieg im Jahr 2010 auf 15,4 %. Der Anteil Biomasse am PEV betrug dabei ca. 11,4 %. Innerhalb des Regenerativanteils dominiert die Biomasse mit 74%.
Auch die stoffliche Biomassenutzung nimmt einen bedeutenden Stellenwert in Sachsen-Anhalt ein. Ein Beispiel dafür ist die Lignocellulose-Bioraffinerie im chemisch-biotechnologischen Prozesscentrum (CBP) am Standort Chemiepark Leuna.
Übersichten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind beispielsweise im Internet auch für die einzelnen Sparten und für die Kommunen zu finden.
Nutzungspotenziale in Sachsen-Anhalt
Auktionsplatz Ziegelroda
Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt wurde in 2007/2008 eine „Biomassepotenzialstudie Sachsen-Anhalt – Potenziale sowie stoffliche und energetische Nutzungsmöglichkeiten“ erstellt. Ziel des Projektes war es, die in Sachsen-Anhalt existierenden Biomassepotenziale zu erfassen sowie deren bereits bestehende bzw. zukünftig mögliche Nutzungen sowohl stofflicher als auch energetischer Art zu ermitteln. Die Kurzfassung der Studie befindet sich hier.
In 2011 / 2012 erfolgt eine Aktualisierung der Biomassepotenzialstudie Sachsen-Anhalt für den Bereich der biogenen Stoffe und Abfälle aus ausgewählten Wirtschaftszweigen. Hier geht es insbesondere um eine Aktualisierung für den Bereich der Ernährungswirtschaft und Gastronomie wie auch der biogenen Abfälle aus Haushaltungen (Biotonne). Die Ergebnisse dieser Studie sollen Ende 2012 öffentlich vorgestellt werden.
Im Rahmen einer Untersuchung zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2020 für den Bereich „Wirtschaftsdünger und Gärreste aus Biogasanlagen“ werden in Sachsen-Anhalt aktuelle Daten zu den betriebenen Biogasanlagen erhoben. Zur Beurteilung des erreichten Standes der Klimaschutzwirkungen bzw. der Treibhausgasminderung durch die in der Landwirtschaft vollzogenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit insbesondere mit Hinblick auf Ammoniak-, Lachgas- und Methan-Emissionen sollen zu den Wirtschaftsdüngern aus Nutztierhaltung sowie den Gärresten aus Biogasanlagen aussagefähige Daten ermittelt werden. Die Ergebnisse dieses Projektes liegen Ende 2012 vor.
Ziel der in 2008 durchgeführten "Clusterstudie Forst und Holz Sachsen-Anhalt" ist eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forst- und Holzwirtschaft im Land. Hierzu wurden die inneren Strukturen (Betriebe, Umsätze, Beschäftigungszahlen) und wirtschaftlichen Potenziale analysiert, die möglichen Holzaufkommen bei Unterstellung verschiedener Bewirtschaftungsstrategien für einen Zeitraum von 30 Jahren prognostiziert und die wesentlichen Einflussfaktoren auf das zu erwartende Nutzungsverhalten der Forstbetriebe aufgezeigt. Diese Ergebnisse bilden die Grundlagen für eine gemeinsame Betrachtung sämtlicher Wirtschaftsbereiche des Forst-Holz- und Papier-Sektors, um die Chancen und Risiken im Wettbewerb vor allem aus Sicht der Rohstoffverfügbarkeit aufzuzeigen und Strategien zur Optimierung der Wirtschaftsprozesse konzipieren zu können. Nähere Informationen dazu finden sich hier.
Umfangreiche Nutzungspotenziale sind auch dem vielfältig verwendbaren, nachwachsenden Rohstoff Holz zuzuschreiben. Mit der zweiten Bundeswaldinventur (BWI II), die gleichzeitig die erste gesamtdeutsche Großrauminventur auf Stichprobenbasis ist, existiert ein Gesamtüberblick über die großräumigen Waldverhältnisse und forstlichen Produktionsmöglichkeiten in Deutschland. Die Datenerhebung erfolgte vor allem in den Jahren 2001 und 2002. Sachsen-Anhalt gilt mit einer Waldfläche von 4.921 Quadratkilometern (24 %) im Bundesvergleich (31 %) als eher waldarm. Kennzeichnend für die Waldfläche des Landes ist, dass
fast die Hälfte der Waldfläche des Landes (ca. 45 %) mit Kiefer bestockt ist (Übersicht). Bundesweit ist die Kiefer nur auf einem Viertel der Waldfläche vertreten.
Sachsen-Anhalt überwiegend junge Bestände hat. Fast zwei von drei Bäumen in Sachsen-Anhalts Wäldern (61 %) sind jünger als 60 Jahre.
der Holzvorrat im Land weiter angewachsen ist. Der lebende Holzvorrat beträgt aktuell 110 Millionen Kubikmeter.
der jährliche Zuwachs aktuell auf rund sieben Festmeter pro Hektar geschätzt wird. In der Summe wären das 3,2 Millionen Kubikmeter.
Weitere Ergebnisse der zweiten Bundeswaldinventur für Sachsen-Anhalt finden sich hier.
Die dritte BWI wurde im Frühjahr 2011 unter wissenschaftlicher Koordination des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) gestartet. Die Datenerhebung wird bis Dezember 2012 dauern. Danach schließen sich in 2013 die Überprüfung und Komplettierung der Daten und 2014 die Auswertung und Analyse an.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2009, dass am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird das EEG in der Fassung von 2004 abgelöst.
Die in 2011 novellierte Fassung des EEG tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Das EEG 2012 und die darauf fussende Biomasseverordnung enthalten umfangreiche Änderungen für den Biomassebereich. Neben der Streichung von Boni, der Herausnahme der flüssigen Biomassenutzung aus dem EEG sind vor allem Instrumente der Netz- und Marktintegration verstärkt eingeführt worden. Das EEG 2012 ist Teil der von der Bundesregierung im Juni 2011 beschlossenen Energiewende. Schrittweise wird bis 2022 vollständig auf die Stromerzeugung in deutschen Kraftwerken verzichtet und der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt. Gleichzeitig soll die Energieeffizienz erhöht werden.
Ein weiteres wichtiges Instrument im Wärmesektor, welches zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist, ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dies soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich, d.h. einer Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis 2020 auf 14 Prozent, beitragen.
Um die gesetzlichen Förderregelungen für die Biomassenutzung im Strom- und Kraftstoffsektor nutzen zu können, müssen Pflanzenöle und Biokraftstoffe im Vergleich zu fossilen Energieträgern ab dem Jahr 2010 mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzen, und die erforderliche Biomasse darf nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Zwei Verordnungen, die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV), setzen diese Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 in deutsches Recht um.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien EAG EE“ - vom 12.04.2011 wird die europäische Richtlinie in weiteren Bereichen in nationales Recht umgesetzt. Das EAG EE enthält Änderungen zum EEG, im EEWärmeG, im Energiestatistikgesetz und in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Ein zentraler Bestandteil im Rahmen der Novellierung des EEWärmeG ist u.a. die Einführung einer Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude für die Wärme- und Kälteerzeugung aus EE.
Die Clearingstelle EEG ist die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit errichtete, neutrale Clearingstelle gemäß § 19 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten schnell und effizient zu lösen bzw. bestenfalls zu vermeiden.
Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 22.07.2011 wird das Bauen im Außenbereich im Zusammenhang mit der energetischen Nutzung von Biomasse teilweise neu geregelt. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 d ist eine Privilegierung im Außenbereich an eine maximale Feuerungswärmeleistung einer Biomasseanlage von 2,0 MW und eine maximale Biogaserzeugungskapazität von 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr gebunden.
Mit der neuen Fassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV), welche am 14.12.2010 in Kraft trat, werden insbesondere die Beimischungsgrenzen für Ethanol im Ottokraftstoff von bisher 5 auf 10 Volumenprozent erhöht. Gleichzeit werden die stofflichen Anforderungen an Kraft- und Brennstoffe in einer Verordnung zusammen gefasst.
Nachfolgende Mitteilungen der Kommission beeinflussen ebenfalls die Rahmenbedingungen für den Anbau und die Nutzung von Biomasse:
- Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse, BR-Drs. 914/05 vom 21.12.05;
- Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe“, BR-Drs. 138/06 vom 20.02.06
In Umsetzung des Biomasseaktionsplans der EU von 2005 wurde im April 2009 der Nationale Biomasseaktionsplan (Energie) Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die die Mitgliedstaaten aufforderte, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
Im August 2010 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien beschlossen. Der Plan beschreibt im Detail bestehende und geplante Maßnahmen, Instrumente sowie Strategien der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien. Er stellt die erwartete Entwicklung beim Ausbau erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 im Hinblick auf die Erreichung des nationalen Ziels von 18 Prozent erneuerbare Energien dar.
Forschungsschwerpunkte in Sachsen-Anhalt
Campus der Martin-Luther-Universität in Halle (Foto: Klaus-Peter Röder)
Sachsen-Anhalt verfügt mit seinen zwei Universitäten, sieben Fachhoch-/Hochschulen sowie zahlreichen Forschungsinstituten, privaten Unternehmen und forschenden Einrichtungen über eine umfangreiche und anwendungsorientierte Forschungslandschaft. Eine Übersicht über die aktuellen Bildungs- und Forschungseinrichtungen des Landes im Bereich der energetischen und stofflichen Biomassenutzung befindet sich hier.
Im April 2008 wurde - unterstützt durch Mittel der Europäischen Union und des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt- eine Biomasse-Forschungsplattform (BIMAP) eingerichtet. Ziel der Plattform ist es, Kooperations- und Verbundprojekte sowie die Netzwerkbildung zwischen Wissenschaftseinrichtungen der Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu initiieren und zu unterstützen.
Von der erdölbasierten zur biobasierten Raffinerie – dies ist das Thema am Fraunhofer-Zentrum für Chemisch-Biotechnologische Prozesse CBP (www.cbp.fraunhofer.de) in Leuna. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollen dabei auf der Basis nachwachsender Rohstoffe durch eine kaskadenartige Nutzung möglichst viele Inhaltsstoffe der pflanzlichen Biomasse nach dem Prinzip einer Bioraffinerie genutzt werden.
Als einen von fünf Gewinnern des dritten Spitzencluster-Wettbewerbs wurde das Spitzencluster BioEconomy Mitteldeutschland Anfang 2012 ausgezeichnet. Ein Zusammenschluss verschiedener Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen-Anhalt und Sachsen hat sich dem Ziel einer integrierten stofflichen / energetischen Biomassenutzung verschrieben.
Im August 2011 wurde das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ verabschiedet. Es benennt die Leitlinien für die künftige Bundesförderung bei Forschung und Entwicklung im Energiebereich und gibt einen Überblick über die von den einzelnen Bundesressorts geplanten Fördermittel. Die Projektförderung des BMELV umfasst dabei die verschiedenen Technologien zur Nutzung der Bioenergie. Seitens des BMELV ist ein wichtiger Schwerpunkt die institutionelle Förderung des Deutschen BiomasseForschungsZentrums (DBFZ).
Aktuelle Informationen zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU finden sich im deutschen Portal zu diesem Programm.