Mal `ne Frage ...

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Mal `ne Frage ... u961
u961:

Mal `ne Frage ...

 
03.01.00 18:29
#1
Kann man Gebühren für Aktienverkäufe (die man länger als 1 Jahr hat) mit den Spekulationsgewinnen gegenrechnen - oder geht das nur mit Gebühren, die innerhalb der Spekulationfrist "realisiert" wurden ?

Besten Dank!
Mal `ne Frage ... MisterX
MisterX:

Nur was sich innerhalb der Spekualtionsfrist von 1 Jahr

 
03.01.00 21:20
#2
abspielt ist steuerlich relevant.

Gruß MisterX
Mal `ne Frage ... u961

Danke Mister X ! o.T o.T.

 
#3


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