Hallo Mister X

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Hallo Mister X Fips
Fips:

Hallo Mister X

 
05.03.00 14:03
#1
Ich hab mal eine kurze Frage mal wieder zur Speku- Frist.
Ich hab ein paar Optionsscheine, die sehr gut im Plus stehen und leider eine Laufzeit haben, die zu kurz ist, um das Jahr einzuhalten.
Frage : Wenn ich den Call ausübe - wird dann eigentlich schon eine Steuer fällig ?
Wenn ich dann die Aktien habe - läuft dann die Speku-Frist vom Kaufdatum des Calls oder vom Kaufdatum der Aktien an ?
Ich hoffe, Du kannst mir da etwas weiterhelfen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Hallo Mister X Fips
Fips:

STEUERFRAGE _ kann mir dazu jemand was sagen ?

 
05.03.00 18:28
#2
Ich werd denn Thread wohl öfter nach oben holen müssen ;-o)))
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

Hallo Fips, Antwort erfolgt voraussichtlich am Dienstag o.T.

 
05.03.00 23:00
#3
Hallo Mister X voltago
voltago:

Re: Hallo Mister X

 
05.03.00 23:18
#4
Soweit ich weiß, ist seit 1999 auch die Ausübung steuerpflichtig, falls ein Barausgleich erfolgt. Bekommst Du stattdessen die Aktien, beginnt mit Bezug der Aktien die Spekufrist neu.
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

Hier die Lösung!

 
06.03.00 01:06
#5
Hi Fibs,

Ich wollte dann doch nicht bis Dienstag warten, da ich die Lösung zu Deiner Frage auch in meinen Unterlagen zu Hause gefunden habe.

In einem BMF Schreiben vom 10.11.94 BStBl-1994-I-816 hatte der damalige Bundesfinanzminister zu der einkommensteuerlichen Behandlung von Options- und Finanztermingeschäften an der Deutschen Terminbörse und von anderen als Optionsscheine bezeichneten Finanzinstrumenten im Bereich der privaten Vermögensverwaltung Stellung bezogen.

Bei Deinen OS handelt es sich im Sinne des o.a. BMF Schreiben um einen Kauf einer Kaufoption auf Aktien (Call). Bei Ausübung dieser Kaufoption, beginnt für Dich ein neuer 1-jähriger Spekulationszeitraum.

Auszug aus dem BMF Schreiben:
Übt der Käufer die Kaufoption aus und veräußert er die erworbenen Aktien innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten (Anm.: Heute ein Jahr) nach Anschaffung der Aktien(!!), liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Zu den Anschaffungskosten der Aktien gehören auch die gezahlte Optionsprämie und die bei Erwerb der Option angefallenen Nebenkosten.

Für Dich heißt es also, die Aktie muß noch ein Jahr gehalten werden.

Hi voltago, Du hast Recht mit Deiner Aussage (Bezug der Aktien - Spekufrist neu). Aufgrund eines BFH-Urteiles waren auch bereits in der Vergangenheit die Ausübung von OS steuerpflichtig. (Soll keine Belehrung sein, nur Hinweis!).


Gruß MisterX
Hallo Mister X voltago
voltago:

An Mister X

 
06.03.00 02:58
#6
Nach meiner Kenntnis waren Ausübungen von Optionsscheinen bis 1998 steuerfrei, wenn ein Barausgleich erfolgte (keine Lieferung des Basiswertes). Begründung: Ein Spekulationsgewinn berechnet sich aus Verkaufserlös minus Anschaffungspreis und Spesen.

Ergo:
Ausübung = keine Veräußerung ==> kein Veräußerungsgewinn ==> steuerfrei

M.E. wurde diese Möglichkeit ab 1999 durch die neue Regierung durch eine Gesetzesänderung abgeschafft.

Liege ich da falsch???  
Hallo Mister X Fips
Fips:

Vielen Dank für die schnelle Info

 
06.03.00 09:21
#7
Wirklich super ! So loht sich das Ariva-board ja noch.
Gruss, Fips
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

BFH vom 31.07.1995, X B 167/94

 
06.03.00 10:11
#8
Hi voltago,
mit o.a. Urteil hat der BFH entschieden, daß ein Optionsscheinverkauf ein Spekulationsgeschäft ist.
Leitsatz;
Der Verkauf eines OS innerhalb der Spekulationsfrist ist ein stpfl. Spekulationsgeschäft.

Gruß MisterX
Hallo Mister X voltago
voltago:

An Mister X

 
07.03.00 03:28
#9
Optionsscheinverkauf ist steuerpflichtig, aber Ausübung (kein Verkauf) mit Barausgleich war steuerfrei, oder?

Habe mich vor 2 Jahren extra bei meinem Steuerberater sowie div. Börsenzeitschriften informiert. Waren alle dieser Meinung, gab auch entsprechende Artikel in BO und das Wertpapier.

Gruß voltago  
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

An voltago!

 
07.03.00 09:02
#10
Sorry, da haben wir aneinander vorbeigesprochen (bzw. geschrieben). Ich bin vom Verkauf ausgegangen. Bei der Ausübung könntest Du recht haben, werde aber versuchen in meinen Unterlagen etwas darüber zu finden (Anm.: Bin selbst StB).
Aber eine andere Frage: Wie kann man nachts um 3:28 Uhr noch surfen? :-)
Gruß MisterX
Hallo Mister X voltago
voltago:

Mister X

 
07.03.00 22:36
#11
Wenn man am nächsten Tag frei hat, geht das schon mal. :-))
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

Es ist wieder Nacht, und voltago erwacht!!!! :-) o.T.

 
08.03.00 00:53
#12
Hallo Mister X voltago
voltago:

Neue Steuerfrage

 
08.03.00 23:59
#13
Diesmal vor 24.00 Uhr!

Wenn man von einer Aktie in seinem Depot mehrmals eingekauft hat und verkauft einen Teil in der Steuerfrist, muß man für den Kaufkurs einen Mischkurs ermitteln.

Wie ist aber folgender Fall:

Kauf einer Aktie in Depot A, später weiterer Kauf der Aktie in Depot B, danach (in der Steuerfrist) Verkauf der Aktien in Depot A mit Verlust. Ermittlung des Einkaufspreises beim Verkauf? Kaufkurs aus Depot A oder doch wieder Mischkurs, obwohl 2 verschiedene Depots und Verkauf nur in Depot A?

Vielen Dank für die Hilfe!
(Auch noch wach???) :-)))

 
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

Hi voltago!

 
09.03.00 09:06
#14
War zu dem Zeitpunkt noch wach, aber nicht mehr im web.
Zu Deiner Frage:
Da man hier genau trennen kann (weil 2 Depots), ist der Ansatz eines Durch-
schnittwertes meines erachtens nicht möglich.
Ein BFH-Urteil hinsichtlich des Wertansatzes, bezog sich auf ein Sammel-
depot (Definition Sammeldepot? Auslegungssache!). Hier wurde für die Werte, die innerhalb der Frist veräußert worden sind, ein Durchschnittswert ermittelt, weil eine genaue Zuordnung nicht erfolgen konnte. Bei 2 Depots hingegen, ist dies möglich.
Wenn Du mehr zu der Sache "Durchschnittswert" wissen möchtest, suche hier im Board unter meiner ID, da ich mich hierzu mehrmals geäußert habe.
Gruß MisterX
Hallo Mister X voltago
voltago:

Mister X - Ergänzungsfrage

 
10.03.00 00:36
#15
Ergänzungsfrage(n):

Mal angenommen, ich habe im Depot A 100 Stück einer Aktie, die stark im Kurs gefallen ist. Da ich bereits steuerpflichtige Kursgewinne mit anderen Aktien  erzielt habe, käme mir die Realisierung des Verlustes zwecks Verrechnung sehr entgegen.

Ein Verkauf der Aktie und sofortiger Rückkauf, ist soweit ich weiß, nicht möglich, da dann das Finanzamt den Spekulationsverlust nicht anerkennt.

Frage 1: Ist mein Kenntnisstand korrekt? Frage 2: Wie lange müßte ich warten, um wieder zurückkaufen zu dürfen? Frage 3: Bleibt mir die Anerkennung auch versagt, wenn ich die Aktie in einem anderen Depot B zurückkaufe?

Da dies also möglicherweise nicht funktioniert und ich nach einem Verkauf ungern längere Zeit auf den Rückkauf warten möchte, da ich Angst habe, daß die Aktie inzwischen wieder steigt, würde die folgende Strategie funktionieren?

Ein paar Tage vor Verkauf der 100 Aktien aus Depot A kaufe ich die gleiche (oder eine leicht veränderte) Stückzahl im Depot B hinzu. Dann verkaufe ich aus Depot A.

Folge: Verkauf aus Depot A generiert Spekulationsverlust, aber da ich die Aktie in Depot B weiterhin besitze, braucht mich ein Kursanstieg nicht zu schrecken.

Frage 4: Funktioniert diese Strategie?

Vielen Dank für Deine Mühe!  

 
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

Voltago - Um die Uhrzeit! :-))

 
10.03.00 00:56
#16
Zu Deinen Fragen folgendes:
Kauf und sofortiger Rückkauf sind meines erachtens durchaus möglich. Ich habe es bereits selbst so praktiziert. Manche meinen hier liegt ein Miß-
brauch der Vertragsgestaltung (§ 42 AO) vor. Ich kann das nicht ganz nach-
vollziehen, da ich, wenn ich einen Buchgewinn realisiere und im Anschluß daran die Aktie doch wieder kaufe, ist dieser innerhalb der SpekuFrist auch
steuerpflichtig.
Welcher Zeitraum zwischen Verkauf und Kauf vorliegen muß, dazu kann man schlecht etwas sagen. Nach meiner Auffassung ist dies nicht relevant. Wenn es Dir zu unsicher ist, müßtest Du entsprechend Deinem Vorschlag verfahren und die Aktie ein paar Tage vor dem Verkauf kaufen. Dann geht Deine Strategie mit Sicherheit auf.
Wer weiß aber, wie sich eine Aktie entwickelt.
Zu meiner vorgehensweise ist zu sagen, solange es hierüber keine Rechtsprechung gibt, ist es folglich auslegungssache und es kommt (leider) auch manchmal auf das wohlwollen des jeweiligen Finanzbeamten an.
Aber, mit Deiner Strategie bist Du auf der sicheren Seite.
Gruß MisterX
Hallo Mister X brokerageprofi
brokerageprofi:

Hallo Mister X, möchte mich bei der Fragerunde beteiligen

 
10.03.00 01:16
#17
Wie sieht die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit aus? M.E. ist es unerheblich, wieviele Trades man macht, es müßte als private Vermögensverwaltung angesehen werden (Stichwort Daytrader, z.B. mehr als 5000 Trades p.a.). Was würde passieren, wenn man Vollmachten für Depots der Eltern, Geschwister und Freunde hat.

Danke für deine Hilfe!
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

An brokerageprofi!

 
10.03.00 09:41
#18
Sieh zu Deinem Problem unter folgendem Thread nach

http://www.ariva.de/cgi-bin/f_anz.pl?a=gesamt&nr=10709&321

Ich habe hier diesbezüglich schon mal was geschrieben. Da ich heute morgen
leider wenig Zeit habe, kannst Du es darunter nachlesen.

Gruß MisterX
Hallo Mister X Hiob
Hiob:

Exaktes Ende der Spekulationsfrist?

 
10.03.00 10:55
#19
Mir ist eine Sache nicht ganz klar. Wenn ich beispielsweise nachmittags am 1. März 2000 Aktien kaufe, kann ich sie dann am 1. März 2001 vormittags verkaufen, oder ist das Finanzamt hier pizelig? Und wie ist das mit Neuemissionen? Wann ist das Jahr nach der Zuteilung exakt zu Ende?
Hallo Mister X DerPraemiensparer
DerPraemiens.:

gute frage

 
10.03.00 11:01
#20
ich habe im feb einen optionsschein einen tag zu frueh verkauft (*aerger*), so dass ich ihn ein jahr - 1 tag gehalten habe.
da der verkaufswert meinem konto aber erst 2 tage spaeter gutgeschrieben wird, werde ich mich auf den standpunkt stellen, die frist eingehalten zu haben. wie das finanzamt das sieht, werde ich erst naechstes jahr erfahren.

ob ich damit durchkomme?


mfg der praemiensparer.
Hallo Mister X voltago
voltago:

MisterX

 
12.03.00 02:46
#21
Hallo MisterX,

ich möchte mich hier einmal ausdrücklich dafür bedanken, daß Du uns Boardteilnehmern hier mit Deinem Fachwissen weiterhilfst.

Excellent trades to you!!!  
Hallo Mister X MisterX
MisterX:

Antwort auf die letzten Fragen!

 
13.03.00 17:48
#22
Hiob:
Die Frist beginnt mit Ablauf des 01.03.2000 und endet mit Ablauf!! des 01.03.2001 (§§ 186 ff BGB). Solltest Du am 01.03.2001 vormittags verkaufen, bist Du zu schnell, mit der Folge: Spekulationsgewinn. Bei Neuemissionen beginnt die Frist mit dem ersten Tag des Handels.

Der Praemiensparer:
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Verkauf erfolgte. Bei Dir also in-
nerhalb der Spekulationsfrist. Bei "Kampf" mit dem Finanzamt hast Du schlechte Karten, falls diese es erfahren (ansonsten: Steuerhinterziehung, und das ist schlecht). Die Gutschrift auf Deinem Konto, spielt nur eine Rolle für die Frage, wann muß ich den Gewinn versteuern.

Voltago (eine Nachteule? 02:46):
Vielen Dank für Dein Kompliment. Ich werde in Sachen Steuern auch in Zukunft meinen Senf (:-)) dazu abgeben. Hinsichtlich Kommentare bezüglich Aktien befinde ich mich noch in der Ausbildung (aktiv seit 1 Jahr). Irgendwann....

Gruß MisterX
Hallo Mister X Hiob

Vielen Dank, Mister X, Deine Auskunft wird mir viel Geld sparen helfen. De.

 
#23
ich hätte die exakte Dauer der Spekulationsfrist anders interpretiert!!!


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