Gericht verbietet T-Online Versprechungen ... (zwei)
2000-03-16 um 19:17:30
Die Telekom hielt sich in einer ersten Reaktion mit Stellungnahmen zurück. Man wolle abwarten, bis der Beschluss des
Gerichts vorliege, sagte ein Unternehmenssprecher zu vwd. In dem ausgesprochenen Verbot heißt es, Kunden der
T-Online dürfe bei Teilnahme an der vom 9. bis 31 März laufenden Befragung anläßlich der Emission weder eine
Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online-Aktien versprochen noch dürfe dafür geworben oder ein solcher Vorteil
gewährt werden. Die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 50.000 DEM fallen der Telekom und ihrer Tochter
T-Online International AG, Weiterstadt, zur Last.
Die Telekom hat in das Internet umfangreiche Fragebogen gestellt, um nach eigenen Angaben die Erfahrungen und
Interessen der T-Online-Kunden näher zu beleuchten und so das eigene Produkt- und Serviceangebot verbessern zu
können. "Als Gegenleistung für die T-Online-Kunden, denen ausschließlich die Teilnahme an der Befragung offen steht,
werden diese im Rahmen der bevorstehenden Aktienemission eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online-Aktien
erhalten", hieß vor einer Woche in einer Pressemitteilung. Ein unabhängiger Treuhänder werde darüber wachen, dass die
Verteilung fair und transparent verlaufe.
Genaue Angaben zu Art und Umfang der Bevorzugung könnten erst bei Vorlage der Orderbücher am Ende der
Zeichnungsfrist gemacht werden, die für Privatanlager nach dem Start am 3. voraussichtlich am 12. April enden werde.
Für den 17. April ist die Erstnotiz der Papiere im amtlichen Handel an der Frankfurter Börse geplant. +++Stefan Paul
Mechnig
vwd/16.3.2000/stm/sa
2000-03-16 um 19:17:30
Die Telekom hielt sich in einer ersten Reaktion mit Stellungnahmen zurück. Man wolle abwarten, bis der Beschluss des
Gerichts vorliege, sagte ein Unternehmenssprecher zu vwd. In dem ausgesprochenen Verbot heißt es, Kunden der
T-Online dürfe bei Teilnahme an der vom 9. bis 31 März laufenden Befragung anläßlich der Emission weder eine
Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online-Aktien versprochen noch dürfe dafür geworben oder ein solcher Vorteil
gewährt werden. Die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 50.000 DEM fallen der Telekom und ihrer Tochter
T-Online International AG, Weiterstadt, zur Last.
Die Telekom hat in das Internet umfangreiche Fragebogen gestellt, um nach eigenen Angaben die Erfahrungen und
Interessen der T-Online-Kunden näher zu beleuchten und so das eigene Produkt- und Serviceangebot verbessern zu
können. "Als Gegenleistung für die T-Online-Kunden, denen ausschließlich die Teilnahme an der Befragung offen steht,
werden diese im Rahmen der bevorstehenden Aktienemission eine Bevorzugung bei der Zuteilung der T-Online-Aktien
erhalten", hieß vor einer Woche in einer Pressemitteilung. Ein unabhängiger Treuhänder werde darüber wachen, dass die
Verteilung fair und transparent verlaufe.
Genaue Angaben zu Art und Umfang der Bevorzugung könnten erst bei Vorlage der Orderbücher am Ende der
Zeichnungsfrist gemacht werden, die für Privatanlager nach dem Start am 3. voraussichtlich am 12. April enden werde.
Für den 17. April ist die Erstnotiz der Papiere im amtlichen Handel an der Frankfurter Börse geplant. +++Stefan Paul
Mechnig
vwd/16.3.2000/stm/sa