" Prinzipiell gilt für Emittenten mit Zweitlisting in Frankfurt das Regelwerk des Heimatmarktes; im vorliegenden Fall also die Transparenzanforderungen der Bermuda Stock Exchange, die vom Emittenten erfüllt werden müssen. Sofern es sich um einen durch die Deutsche Börse anerkannten Markt handelt, kann ein Wert sodann in den Freiverkehr der Frankfurter Börse per Zweitlisting einbezogen werden. Renell obliegt in diesem Zusammenhang die Führung des Orderbuchs, ein weiterführendes Mandat besteht und bestand nicht.
Im Turnus einer kontinuierlichen Überprüfung der Listing-Voraussetzungen ist aufgefallen, dass am Heimatmarkt ein Delisting erfolgt ist, worüber auch wir nicht informiert wurden. Im Zuge dessen wurde die Börse in Frankfurt über den Wegfall der Grundlage für eine Notierung am hiesigen Markt informiert und diese hat entsprechend ein Delisting in Frankfurt eingeleitet. Informationen zu den Hintergründen des Delistings haben wir leider nicht. "
Insofern ist Clear TV wohl schon was länger von der BERMUDA-Börse geflogen, ohne die Aktionäre zu unterrichten, bzw. die Orderbuch-führende Bank in Deutschland.
Ein weiteres Versäumnis von Clear TV und somit ein Punkt mehr auf der Liste des Vorwurfes zum
"Anlegerbetrug" ... und keine Institution fühlt sich strafrechtlich zuständig, wenn man nicht selber eine Anzeige erstattet wegen Betruges. Wenn es keiner macht, dann bleibt Clear Tv unbehelligt und hat die Anleger ohne Strafverfolgung abgezockt.
Für mich unverständlich, dass es einem Unternehmen überhaupt möglich ist, an Börsen notiert und gehandelt zu werden, ohne ein Mindestmaß an Aufsicht durch Behörden mit entsprechenden Auflagen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß.