Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt

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Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt Johnboy
Johnboy:

Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt

 
26.05.00 14:00
#1
HINTERGRUND: Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt
FRANKFURT (dpa-AFX) - Am bundesweiten Feiertag Christi Himmelfahrt werden Deutschlands Fußgängerzonen wie in jedem Jahr leer bleiben. Lebensmittel werden höchstens an Tankstellen erhältlich sein und das Autowaschen ist unter Androhung einer Geldstrafe verboten. Den Aktienkursen in Frankfurt könnte bei guten Vorgaben aber durchaus eine Himmelfahrt bevorstehen. Denn der Handel an der Frankfurter Börse wird die jahrzehntealte Feiertagsregelung am Donnerstag komplett ignorieren.

Erstmals in Deutschland soll ab Juni an solchen Tagen gehandelt werden, die keine europaweiten Feiertage sind, wie ein Sprecher der Deutschen Börse AG in Frankfurt erklärte: "Damit gehen wir fest davon aus, dass die Börsen an Himmelfahrt, am Pfingstmontag und an Fronleichnam geöffnet haben werden". Auch am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, werde gehandelt. Allerdings stünden zuvor noch Gespräche mit dem Betriebsrat im eigenen Hause an, fügte er hinzu.

Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) hat die geplante Ausweitung des Handels scharf kritisiert. "Warum soll die Deutsche Börse zum Vorreiter des Abbaus bewährter sozialer Standards in Europa werden," fragte Margret Mönig-Raane, erste Vorsitzende der HBV in einem offenen Brief an Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD). Betroffen seien Tausende von Arbeitnehmern im Bankgewerbe. Die HBV sehe in der geplanten Praxis der Börsen einen Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit.

"Treibende Kraft bei der Ausweitung des Handels auf die Feiertage waren die Regionalbörsen", sagte der Sprecher der Stuttgarter Börse, Bernd Weber. Beim direkten Handel mit Aktien oder Optionsscheinen über das Internet verspricht er sich deutliche Vorteile für den Privatkunden, der den arbeitsfreien Tag nun für seine Aktiengeschäfte nutzen kann. Ausländischen Investoren werde ein Engagement auf dem deutschen Kapitalmarkt erleichtert.

Die hessische Landesregierung, für die Regelung der Arbeitszeiten am hessischen Standort der Deutschen Börse in Frankfurt zuständig, signalisierte bereits im März ihre Zustimmung. Es handele sich um ein "berechtigtes Anliegen, das für die Herstellung gleicher Wettbewerbschancen erforderlich ist", hieß es aus Wiesbaden./mr/mk

Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt Julle
Julle:

Schade, dass es immer nur ums Finanzielle geht!

 
26.05.00 14:04
#2
Ich finde, dass die drei genannten Tage Feiertage bleiben sollen, und das in jeder Hinsicht. Also: No trades!
Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt Drogo
Drogo:

Julle, warum, arbeitest Du als Broker ? :) o.T.

 
26.05.00 14:08
#3
Christi Himmelfahrt Autowaschen verboten - Aktienhandel erlaubt Boersenrecht

oder als Pfarrer? o.T.

 
#4


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