viele Fragen werden bereits hier www.capitalstage.com/fileadmin/...sdokument_Clean_23052017.pdf geklärt oder sind auch schon oben beantwortet worden. Zusammengefasst:
1. Wie war der Depotbestand am Abend vor den Extag 19.05.2017?
(Käufe nach diesem Tag werden nicht mehr für die Dividende 2016 berücksichtigt.)
2. Aktiendividende (a) oder Barauszahlung (b)
(a) Lässt sich der Depotbestand durch 39 ohne Rest teilen?
Beispiel: 2.000 St waren am 18.05. im Bestand (2000 :39 = 51,28xxx
Entscheidung: 51 St. sollen als neue Aktien bezogen werden.
Das gibt man z.B. an seine Depotbank als Weisung zurück (-> Formular der Bank).
51 x 39 = 1989 (Dividendenkupons, die hier als Bezugsrecht verwendet werden, sind nun verbraucht. An jeder Aktie hing einer für das Geschäftsjahr 2016)
Für (2000-1989) = 11 St. wird die Dividende ausgezahlt (siehe gleich unter (b))
und es werden 51 St. (1989:39) neue Aktien am 5.07. eingebucht.
Zusätzlich werden für die 1989 Aktien noch 0,05 EUR als auch für die restlichen 1989 St. die 0,05 Eur Bardividende am 27.06. ausgezahlt,
-> 11 St x 0,15 EUR + 2000 St x 0,05 EUR.
(dargestellt ohne weitere steuerliche Unterscheidung)
(b) Bardividende
von den 0,20 EUR Divi pro St sind EUR 0,0216 steuerfrei und EUR 0,1784 steuerpflichtig.
-> der steuerpflichtige Betrag wird mit der Freibetrag verrechnet, wenn der Freibetrag noch hoch genug ist fallen keine Abzüge an; nähere Details sprengen diesen Rahmen.
Zitat (siehe Link).
""Aus abwicklungstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung der ausschließlichen Bardividende in Form von zwei Geldbuchungen: Im Rahmen der ersten Buchung erhalten Sie einen Teil der Dividende in Höhe von EUR 0,05 je Stückaktie (der "Sockeldividendenanteil") abzüglich der von der Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die auf den steuerpflichtigen
Dividendenanteil in Höhe von EUR 0,1784 je Stückaktie anfällt. Der Sockeldividendenanteil
dient dazu, Ihre mögliche Steuerpflicht hinsichtlich des steuerpflichtigen Dividendenanteils
zu erfüllen (siehe hierzu "Wie werden die Bar- und Aktiendividende bei mir steuerlich be-
handelt?").
Im Rahmen der zweiten Buchung erhalten Sie einen Betrag in Höhe von EUR 0,1284 netto, also ohne weitere Abzüge, je Aktie ausbezahlt.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der zweiten Buchung auch die Auszahlung des
steuerfreien Dividendenanteils je von Ihnen gehaltener Stückaktie in Höhe von EUR 0,0216.
In der Summe werden Ihnen somit im Wege der zweiten Buchung EUR 0,15 ausgezahlt."
1. Wie war der Depotbestand am Abend vor den Extag 19.05.2017?
(Käufe nach diesem Tag werden nicht mehr für die Dividende 2016 berücksichtigt.)
2. Aktiendividende (a) oder Barauszahlung (b)
(a) Lässt sich der Depotbestand durch 39 ohne Rest teilen?
Beispiel: 2.000 St waren am 18.05. im Bestand (2000 :39 = 51,28xxx
Entscheidung: 51 St. sollen als neue Aktien bezogen werden.
Das gibt man z.B. an seine Depotbank als Weisung zurück (-> Formular der Bank).
51 x 39 = 1989 (Dividendenkupons, die hier als Bezugsrecht verwendet werden, sind nun verbraucht. An jeder Aktie hing einer für das Geschäftsjahr 2016)
Für (2000-1989) = 11 St. wird die Dividende ausgezahlt (siehe gleich unter (b))
und es werden 51 St. (1989:39) neue Aktien am 5.07. eingebucht.
Zusätzlich werden für die 1989 Aktien noch 0,05 EUR als auch für die restlichen 1989 St. die 0,05 Eur Bardividende am 27.06. ausgezahlt,
-> 11 St x 0,15 EUR + 2000 St x 0,05 EUR.
(dargestellt ohne weitere steuerliche Unterscheidung)
(b) Bardividende
von den 0,20 EUR Divi pro St sind EUR 0,0216 steuerfrei und EUR 0,1784 steuerpflichtig.
-> der steuerpflichtige Betrag wird mit der Freibetrag verrechnet, wenn der Freibetrag noch hoch genug ist fallen keine Abzüge an; nähere Details sprengen diesen Rahmen.
Zitat (siehe Link).
""Aus abwicklungstechnischen Gründen erfolgt die Auszahlung der ausschließlichen Bardividende in Form von zwei Geldbuchungen: Im Rahmen der ersten Buchung erhalten Sie einen Teil der Dividende in Höhe von EUR 0,05 je Stückaktie (der "Sockeldividendenanteil") abzüglich der von der Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die auf den steuerpflichtigen
Dividendenanteil in Höhe von EUR 0,1784 je Stückaktie anfällt. Der Sockeldividendenanteil
dient dazu, Ihre mögliche Steuerpflicht hinsichtlich des steuerpflichtigen Dividendenanteils
zu erfüllen (siehe hierzu "Wie werden die Bar- und Aktiendividende bei mir steuerlich be-
handelt?").
Im Rahmen der zweiten Buchung erhalten Sie einen Betrag in Höhe von EUR 0,1284 netto, also ohne weitere Abzüge, je Aktie ausbezahlt.
Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der zweiten Buchung auch die Auszahlung des
steuerfreien Dividendenanteils je von Ihnen gehaltener Stückaktie in Höhe von EUR 0,0216.
In der Summe werden Ihnen somit im Wege der zweiten Buchung EUR 0,15 ausgezahlt."