BEIM DAYTRADEN GELD VERZOCKT ??? VERKLAGT DIE BANK !!!

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BEIM DAYTRADEN GELD VERZOCKT ??? VERKLAGT DIE BANK !!! Expropriateur

BEIM DAYTRADEN GELD VERZOCKT ??? VERKLAGT DIE BAN.

 
#1
Zunächst mal am Rande: Nachdem ich ein paar Tage beruflich "weg" war, bin ich froh, daß sich Stimmung hier im Board anscheinend wieder normalisiert hat.
Bei der Durchsicht der aufgelaufenen Lektüre habe ich im Handelsblatt-Investor vom 11.02.00 folgenden interessanten Artikel entdeckt, welchen ich hier auszugsweise veröffentliche:


Mit etwas Glück GELD zurück

Was der Anleger nicht weiß, macht ihn nicht heiß - denken viele Banken. Sie vermeiden es tunlichst, Daytrading-Kunden über rechtliche Unsicherheiten in Sachen Verlustausgleich und Haftung aufzuklären.
So ist noch unklar, ob Daytrading Geschäfte als DIFFERENZGESCHÄFTE anzusehen sind.
Der Hintergrund: Ein DIFFERENZGESCHÄFT liegt vor, wenn Anleger die zu Grunde liegenden Finanzinstrumente gar nicht kaufen, sondern an der Differenz von Kauf - und Verkaufskurs verdienen wollen.
Dies wäre als SPIEL zu verstehen. Und für SPIELE gilt laut Bürgerlichem Gesetzbuch: Privaten ist das Spiel um Geld zwar erlaubt, aber Schulden daraus können nicht eingeklagt werden. Hat jemand z.B. beim privaten Pokerspiel verloren, sollte er zwar dem Gewinner die geschuldete Summe zahlen. Tut er das aber nicht, dann kann der Gewinner das Geld nicht einklagen. Übertragen auf die Börsengeschäfte hieße das:
Erfüllungsansprüche wären gesetzlich nicht durchzusetzen.
Jeder Investor könnte gegenüber der kontoführenden Bank sagen, die Geschäfte seien unwirksam.
Dann müsste das Finanzinstitut die Buchungen stornieren und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen - sprich: Anlegern, die in die roten Zahlen geraten sind, ihr Geld zurückgeben.

Nun hat das Landgericht Hamburg bereits 1998 entschieden, dass beim Daytrading sehr wohl DIFFERENZGESCHÄFTE vorlägen (Urteil: Geschäftsnummer 327 O 73/98, verkündet am 17.12.98).
Nach Aussagen von Beobachtern wurde dieses Thema in Bankenkreisen auch schon heiß diskutiert - das Urteil vor dem Anleger aber sorgfältig vor Verschluß gehalten.
ABER: Gegen das Urteil wurde natürlich Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Mitte des Jahres soll verhandelt werden. Derzeit ist das Urteil also noch nicht rechtskräftig. Dennoch können sich Anleger darauf berufen, wenn sie klagen wollen.
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Ich hoffe mal, dass sich hier nie jemand darauf berufen muß - aber man weiß ja nie !!!

Good Trades
Gruß
EXPRO


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