Fresenius Medical Care schließt Vergleich über alle Gläubigeranfechtungsklagen
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Fresenius Medical Care AG schließt Vergleich über alle
Gläubigeranfechtungsforderungen mit Asbest-Klägern in den USA. Das Unternehmen
wird die hierfür bereits im vierten Quartal 2001 gebildeten Rückstellungen nicht
überschreiten.
Die Fresenius Medical Care AG, der weltweit führende Anbieter von
Dialyseprodukten und Behandlungstherapien für Patienten mit chronischem
Nierenversagen, hat einen Grundsatzvergleich zur endgültigen Beilegung der
Gläubigeranfechtungsforderungen sowie aller weiteren aus dem Insolvenzverfahren
von W.R. Grace sich ergebenden Rechtsangelegenheiten abgeschlossen. Gemäß der
Grundsatzvereinbarung werden die Gläubigeranfechtungsklagen sowie alle weiteren
in diesem Zusammenhang von den Asbest-Klägern geltend gemachten Forderungen
unwiderruflich abgewiesen. Fresenius Medical Care erhält darüber hinausgehend
mit Abschluss des Grace-Insolvenzverfahrens eine Haftungsfreistellung für
etwaige zukünftige Asbest-bezogene Forderungen oder Klagen Dritter. Fresenius
Medical Care wird die bereits bekannten und in den Rückstellungen im vierten
Quartal 2001 berücksichtigten offenen Steuerangelegenheiten von W.R. Grace aus
den Jahren vor 1996 übernehmen und ferner eine abschließende Zahlung in Höhe von
15 Millionen US-Dollar in die Vergleichsmasse von W.R. Grace mit Abschluss des
Grace-Insolvenzverfahrens leisten. Mit der Einigung verbunden ist ein
eindeutiger und umfassender Haftungsausschluss zugunsten von Fresenius Medical
Care für Gläubigeranfechtungs- oder Asbestforderungen jeglicher Art. Das
Unternehmen erwartet für sämtliche sich aus dem Vergleich ergebenden
Zahlungsverpflichtungen keine finanziellen Belastungen, die über die im vierten
Quartal 2001 bereits gebildeten Rückstellungen hinausgehen. Die vollständige
Vergleichsdokumentation wird noch in diesem Jahr vorliegen. Fresenius Medical
Care ist weiterhin davon überzeugt, dass die Forderungen der Asbestkläger
unberechtigt waren. Im Interesse des Unternehmens und der Aktionäre hat man sich
zu einem Vergleich entschlossen, da dadurch alle Asbest-bezogenen Fragen
endgültig beigelegt werden und mögliche langwierige juristische
Auseinandersetzungen vermieden werden konnten. Am Stammkapital der Fresenius
Medical Care AG ist die Fresenius AG (WKN 578 560, 578 563) mehrheitlich
beteiligt.
Fresenius Medical Care AG; Der Vorstand
Bad Homburg v.d.H., den 29. November 2002
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.11.2002
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WKN: 578 580; ISIN: DE0005785802; Index: DAX
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt ; Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin,
München, Bremen, Hamburg, Hannover, Stuttgart
290730 Nov 02
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Fresenius Medical Care AG schließt Vergleich über alle
Gläubigeranfechtungsforderungen mit Asbest-Klägern in den USA. Das Unternehmen
wird die hierfür bereits im vierten Quartal 2001 gebildeten Rückstellungen nicht
überschreiten.
Die Fresenius Medical Care AG, der weltweit führende Anbieter von
Dialyseprodukten und Behandlungstherapien für Patienten mit chronischem
Nierenversagen, hat einen Grundsatzvergleich zur endgültigen Beilegung der
Gläubigeranfechtungsforderungen sowie aller weiteren aus dem Insolvenzverfahren
von W.R. Grace sich ergebenden Rechtsangelegenheiten abgeschlossen. Gemäß der
Grundsatzvereinbarung werden die Gläubigeranfechtungsklagen sowie alle weiteren
in diesem Zusammenhang von den Asbest-Klägern geltend gemachten Forderungen
unwiderruflich abgewiesen. Fresenius Medical Care erhält darüber hinausgehend
mit Abschluss des Grace-Insolvenzverfahrens eine Haftungsfreistellung für
etwaige zukünftige Asbest-bezogene Forderungen oder Klagen Dritter. Fresenius
Medical Care wird die bereits bekannten und in den Rückstellungen im vierten
Quartal 2001 berücksichtigten offenen Steuerangelegenheiten von W.R. Grace aus
den Jahren vor 1996 übernehmen und ferner eine abschließende Zahlung in Höhe von
15 Millionen US-Dollar in die Vergleichsmasse von W.R. Grace mit Abschluss des
Grace-Insolvenzverfahrens leisten. Mit der Einigung verbunden ist ein
eindeutiger und umfassender Haftungsausschluss zugunsten von Fresenius Medical
Care für Gläubigeranfechtungs- oder Asbestforderungen jeglicher Art. Das
Unternehmen erwartet für sämtliche sich aus dem Vergleich ergebenden
Zahlungsverpflichtungen keine finanziellen Belastungen, die über die im vierten
Quartal 2001 bereits gebildeten Rückstellungen hinausgehen. Die vollständige
Vergleichsdokumentation wird noch in diesem Jahr vorliegen. Fresenius Medical
Care ist weiterhin davon überzeugt, dass die Forderungen der Asbestkläger
unberechtigt waren. Im Interesse des Unternehmens und der Aktionäre hat man sich
zu einem Vergleich entschlossen, da dadurch alle Asbest-bezogenen Fragen
endgültig beigelegt werden und mögliche langwierige juristische
Auseinandersetzungen vermieden werden konnten. Am Stammkapital der Fresenius
Medical Care AG ist die Fresenius AG (WKN 578 560, 578 563) mehrheitlich
beteiligt.
Fresenius Medical Care AG; Der Vorstand
Bad Homburg v.d.H., den 29. November 2002
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 29.11.2002
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WKN: 578 580; ISIN: DE0005785802; Index: DAX
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt ; Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin,
München, Bremen, Hamburg, Hannover, Stuttgart
290730 Nov 02