Hättest du mal in deiner Schulzeit, die bestimmt noch nicht solange her ist, besser aufgepasst, dann würdest du das hier beim ersten Mal kapieren (und Groß- und Kleinschreibung bzw. Recht-schreibfehler würden auch nicht mehr soviele anfallen) ;-)
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§ 186 StGB Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"Gegen eine Steigerung des Kurses spricht die Information der Analzysten von Goldman Sachs, dass der Ölpreis sobald nicht über 50$ steigen wird."
Sind wir nicht alle ein bisschen BLUNA?
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung,
1. Angaben zum Emittenten
AIXTRON SE
Dornkaulstraße 2
52134 Herzogenrath
Deutschland
2. Grund der Mitteilung
X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name:
Generation Investment Management LLP London Großbritannien
5. Datum der Schwellenberührung 16.08.2016
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Anteil Summe Anteile Gesamtzahl
Stimmrechte Instrumente (Summe 7.a. + Stimmrechte des
(Summe 7.a.) (Summe 7.b.1.+ 7.b.) Emittenten
7.b.2.)
neu 2,94 % 0 % 2,94 % 112737030
letzte 4,67 % 0 % 4,67 %.
leider hat der Gute keine Quellenangabe gemacht bei diesem Roman, der anscheinend auch noch auf alte Börsenregelungen sich bezieht.
Wahrscheinlich ein Bericht von Celesio Übernahme/Delisting 2014.
Die Orginalfassung würde ich sagen stammt hier raus
www.celesio.com/blob/9824/...uf-ein-boersen-delisting-data.pdf
Und hier das Aktuelle
Delisting: Börsengesetz - Abfindungsangebot als Voraussetzung
Oliver Klepsch, BaFin
Datum: 15.01.2016
Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) neu geregelt.
Auf dieser Seite:
Zeitpunkt des Abfindungsangebots
Abfindungsangebot durch die Zielgesellschaft
Gegenleistung und gesetzlicher Mindestpreis
Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Keine Bedingungen
Auch ausländische Gesellschaften erfasst
Noch nicht entschiedene Delisting-Anträge
Seit dem 26. November 2015 gilt: Emittenten, die den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt anstreben, müssen den Aktionären nach § 39 Börsengesetz neuer Fassung (BörsG n.F.) ein Abfindungsangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten. Aufgabe der BaFin ist es, solche Abfindungsangebote zu überwachen. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Wertpapiere, die noch an einer anderen Börse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, an dem Schutzbestimmungen für das Delisting bestehen, die denen des § 39 BörsG n.F. entsprechen.
"Es wird immer weniger, und schaun wir mal wohin die 1,7 % geflossen sind.
Wasserstand am Freitag abwarten!"
5. Datum der Schwellenberührung 16.08.2016 - Wasserstandsmeldung vom 19.08.16 aktuell!
Aixtron- schafft die Aktie den Turn-Around?
25. August 2016
Lieber Leser,
die Aixtron Aktie in seinem Portfolio zu halten, ist eine Wette auf den Turn-Around. Wer solche Wetten gerne eingeht, bitte schön. Für einen defensiven Anleger ist die Aktie sowohl aus der fundamentalen als auch markttechnischen Sicht, aktuell nicht relevant, wenn auch wäre es sinnvoll zu beobachten, ob die schwarzen Zahlen in 2017 wirklich erzielt werden können.
Die aktuelle Auftragslage scheint dem Unternehmen, zumindest in den letzten beiden Quartalen, gut in die Karten zu spielen und ist mit den Übernahmeplänen chinesischer Investoren, wohl der hauptsächliche Faktor, warum die Aktie um 5,00 Euro je Papier stabil bleibt. Die Auftragslage soll sich laut dem Management auch im dritten Quartal positiv auswirken, weshalb man die Prognosen für das laufende Jahr bestätigt hat.
Aus der markttechnischen Perspektive gilt es zunächst das Preislevel bei 7,50-8,00 Euro je Aktie zu erreichen. Sofern das nicht geschehen ist, sollte der Wert uninteressant bleiben. Wird das Level tatsächlich erreicht, so sollte im nächsten Schritt die Spanne zwischen 7,50-9,00 Euro je Aktie überwunden werden. Damit befände sich der Kurs wieder innerhalb der Seitwärtsrange, die sich zwischen 2011-2015 ausgebildet hatte, was durchaus positiv wäre. Erst dann könnten größere Zukäufe die Preis-Dynamik in diesem Fall anheizen.
Wer auf Nummer sichergehen möchte, der wartet den Ausbruch aus dieser Range ab. Die obere Preisgrenze dafür liegt in einem Bereich bei 14,50 Euro je Aktie. Warum das empfehlenswert ist, erkläre ich folgend. Der Preissturz der sich ausgehend vom Jahr 2011 ereignete, verzeichnete einen Wertverlust von 75 %, bevor das Tief in 2012 ausgebildet werden konnte. Selbst, wenn der Kurs aus der oben genannten Range nach oben hin ausbrechen sollte, so wären das immer noch über 130 % Potential bis zum Allzeithoch aus 2011.
Zugegeben, ob Aixtron noch mal solche Zeiten sehen wird, in denen das Papier bei 34 Euro notiert ist aktuell nicht abzusehen und eher unwahrscheinlich. Sollte jedoch die genannte Range nach oben hin auch trotz besserer Zahlen nach oben hin nicht verlassen werden, besteht ohnehin bewertungstechnisch nur wenig Potential auf weiteren Anstieg. So gesehen heisst es im Falle von Aixtron: Zurück lehnen und abwarten.
Ein Gastbeitrag von Rami Jagerali.
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