Wieviel muss man eigentlich verdienen,

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kalle4712: Wieviel muss man eigentlich verdienen,
2
18.08.03 11:42
#1
damit es sich lohnt und man netto ein höheres Einkommen hat als es alternativ an Soziahilfe gibt? Hat das mal jemand ausgerechnet?

Also: Das Sozialamt zahlt:
- den normalen Sozialhilfesatz monatlich
- Wohnungsmiete monatlich
- Kleidergeld, Möbel, Kühlschrank, Waschmaschine usw. nach Bedarf

Außerdem benötigt der Sozialhilfeempfänger folgende (teure!) Versicherungen nicht, da der Staat sich für ihn ja um diese Dinge kümmert:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung

Und: Folgenden Aufwand haben Sozialhilfeempfänger nicht:
- Wegekosten (die den Arbeitnehmern ja nur teilweise über die Steuer erstattet werden)
- Berufsbekleidung (u.a. Anzüge, Krawättken etc. fürs Büro)

Wenn ich noch was vergessen habe: Bitte hier reinstellen.

Ich behaupte mal: Wenn wirklich jeder Normalverdiener sich rundum so absichert, wie es der Staat für die Sozialhilfeempfänger macht, dann stehen die Sozialhilfeempfänger finanziell sehr gut da. Dazu kommt tierisch viel Freizeit - davon kann jeder Arbeitnehmer nur träumen.

Also: Mich würde das wirklich interessieren! Wieviel muss z.B. ein Lediger brutto verdienen, um netto genauso gut dazustehen wie ein Sozialhilfeempfänger?

Dies soll keine Diffamierung von Sozialhilfeempfängern sein! Ich finde es gut, wenn der Staat den Leuten Hilfe zur Selbsthilfe gibt. Ich finde es aber nicht gut, wenn Leute das System ausnutzen und wenn die Hilfe des Staates über ein Hilfe zur Selbsthilfe hinausgeht.

Daher kann dieser Thread sicherlich zur Klärung und evtl. auch zur Beseitigung von Vorurteilen beitragen, wenn jemand konkrete Zahlen vorlegen kann.

(Besonders witzig wird dieses Thema übrigens, wenn man an die "Reformen" der Rentenversicherung denkt: Vielleicht gibt es ja mehr Sozialhilfe als Rente? Wozu sich dann abrackern? Möglicherweise macht es sogar Sinn, sich aus dem Berufsleben zu verabschieden: Man kann seinen Hobbys nachgehen etc. Wenn jemand preiswerte Hobbys hat, so ist es doch eine Überlegung wert: Der Staat kümmert sich um das Finanzielle - und man selbst hat viel Freizeit und erleidet nicht mit 55 wg. Berufsstress den 2. oder 3. Herzinfarkt.)
3 Postings ausgeblendet.
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satyr: Da erhebt sich die Frage wer die ganzen
 
18.08.03 11:55
#5
Ostflüchtlinge ins Land geholt hat zb die Sudetendeutschen usw die schon Jahrzehnte hier sitzen?
DarkKnight: @kalle: obwohl ich Dir grundsätzlich gerne
 
18.08.03 11:58
#6
widerspreche: in diesem Fall kann ich es nicht.
BeMi: Irrtum
 
18.08.03 12:06
#7
Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
müssen nicht zurückbezahlt werden.
Das ist nur der Fall, wenn man eine Leistung vom
Sozialamt für vorübergehende Fälle in Anspruch nimmt.
Auch arbeiten daneben viele schwarz.

Ciao
Bernd Mi
Bankerslast: kalle, zu Deinem posting 4:
 
18.08.03 12:06
#8
Kanzler Schröder und Gewerkschaftsboss Sommer haben sich heimlich verabredet - für ein Bündnis gegen Arbeit :-)
DarkKnight: @Bemi: vielleicht bin ich nicht mehr up-to-date
 
18.08.03 12:16
#9
aber ich frage Dich: warum mußte ich mal (anno 91) Arbeitslosenhilfe zurückzahlen? Und wieso wird Eltern das Geld einfach abzogen, wenn die mißratenen Schratzen zum Sozialamt gehen?
utscheck: Unterhaltspflicht o. T.
 
18.08.03 12:29
#10
Desaster_Ma.: @satyr
 
18.08.03 12:30
#11
ich glaube, es hilft der Diskussion nicht weiter, wenn hier einiges durcheinander geht. Als deutsche Volksgenossen hatten Sudetendeutsche und andere Heimatvertriebene natürlich das völker- und staatsrechtlich eindeutige Recht, auf die verbliebene Mutterscholle zu fliehen, viele anfänglich in die SBZ und als sie merkten, dass die Roten eben nur lackierte Braune waren (Kurt Schumacher war der Schöpfer dieses Vergleiches), ging der Treck nach Westen weiter. Schau Dir mal die Flüchtlingsintegration in Schleswig-Holstein an, die mehrere Jahrzehnte und Generationen gedauert hat. Ich glaube, wenn man diese Leistung würdigt, dann haben die Flüchtlinge nach dem WK II eine hohe Leistung für den Sozialstaat Deutschland erbracht und die deutsche Gemeinschaft, hat es geschafft, Millionen Menschen erfolgreich zu integrieren.
Was Du meinst, sind die Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion und die wurden von der Kohl-Regierung hierher geholt.
Rigomax: @DarkKnight: Arbeitslosenhilfe
 
18.08.03 12:58
#12
ist kein Darlehen. Deshalb muss sie, wenn sie zu Recht gezahlt wurde, nicht zurückgezahlt werden. Warum in Deinem Fall doch? Das steht in dem Bescheid, mit dem sie zurückgefordert wurde, drin. Poste doch mal, was da steht. Das bringt mehr als eine Rätselfrage zu stellen, die Du selbst beantworten kannst.

Es ist nicht richtig, dass Eltern das Geld für Sozialhilfe ganz allgemein *einfach abgezogen* wird. Allerdings müssen sie für die Kinder aufkommen, wenn die noch nicht für sich selbst sorgen könen. Die Rechtsprechung legt das im allgemeinen so aus, dass die Eltern zumindest dann nicht zahlen müssen, wenn das Kind (vereinfacht dargestellt) volljährig ist und die Eltern ihm eine Ausbildung ermöglicht haben. Dass 60-jährige Eltern generell für ihre 30-jährigen faulenzenden Sprößlinge aufkommen müssen, ist nicht richtig. Aber wenn unsere Gesetzgebung so weiter macht, kommen wir da ja vielleicht noch hin.

Was die Frage in Posting 1 angeht: Ich habe vor etwa einem Jahr mal eine Aufstellung gelesen, aus der hervorging, dass ein nach Tarif bezahlter verheirateter Maurer mit zwei Kindern netto weniger hat als ein verheiratetere Sozialhilfeempfänger mit zwei Kindern, wenn man alle Leistungen des Sozialamtes berücksichtigt. Leider weiss ich die Quelle nicht mehr.

Rigomax


diplom-oekon.: @rigo,kalle
 
18.08.03 13:12
#13
Der ganze Vergleich funktioniert nur, wenn die Miete nicht betrachtet wird.

z.B. Sozialamt im Raum Tübingen gesteht einer Mutter mit Kind eine Wohnung
für 300 Euro kalt zu. Vielleicht kriegt sie auch eine für 250 Euro.
Nordland2003: Da könnte man doch
 
18.08.03 13:12
#14
glatt KOTZEN!
diplom-oekon.: @nordi
 
18.08.03 13:14
#15
Wieso was hast du zu Mittag gegessen ?
DarkKnight: @rigomax: den Bescheid hab ich nicht mehr
 
18.08.03 13:19
#16
und weil ich seit 91 zur durchgehend arbeitenden Bevölkerung gehöre, habe ich mich im Detail nie für diese Finessen interessiert.

deshalb muß ich Dir wohl zustimmen. Tatsache bleibt: ich mußte die paar Monate zurückzahlen.
Dope4you: Das ganze kommt doch jetzt nur wegen der Bild
 
18.08.03 13:23
#17
-Zeitung auf den Tagesplan. Das unser System sich leicht ausnutzen läßt wissen wir doch schon lange. Wenn du es geschickt anstellst kannst du sicher super Leben von Leistungen die der Staat dir gibt. Es wird immer Schnorrer geben.

Das die Tussie aus Kachastan eine höhere Rente kriegt wie eine deutsche Rentnerinn die Ihr Leben lang eingezahlt hat ist genauso übel wie der Sozialhilfeempfänger in Amerika der sich am Strand räckelt.

Doch was ist los wenn du die Leistungen kürzt? Nix- das Geld wird wo anders rausgeworfen.

Dope4all  


Rechtschreib fehler sind beabsichtigt
um den leser zu erheitern.
     
Sahne: Einspruch Rigomax
 
18.08.03 14:09
#18
"Dass 60-jährige Eltern generell für ihre 30-jährigen faulenzenden Sprößlinge aufkommen müssen, ist nicht richtig. Aber wenn unsere Gesetzgebung so weiter macht, kommen wir da ja vielleicht noch hin."

Genau diesen Fall kenne ich zufällig persönlich.
Das Sozialamt holt sich das Geld für den über 30-jährigen bei den Eltern.
Und die sind selbst nicht reich. Reihenhaus, ein Auto...



JoBar: Dopi: Bitte keine depressive Stimmung verbreiten! o. T.
 
18.08.03 15:04
#19
Rigomax: @Sahne
 
18.08.03 15:20
#20
Du hast mich etwas verkürzt zitiert. Darüber stand auch noch was. Zu diesem Fall wüßte ich gern ein paar Einzelheiten:
1. Ist das wirklich ein ***faulenzendes*** "Kind"?
2. Hat er eine Ausbildung, bzw. haben ihm die Eltern zumindest die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung zu beginnen und durchzuführen?
3. Gibt es da irgendwelche besonderen Umstände? Ich habe bewußt von ***generell*** gesprochen. Es mag in Einzelfällen ganz besondere Situationen geben, in denen es anders ist.
Wenn die Antwort auf die ersten beiden Fragen "ja" und auf die dritte "nein" lautet, und die Eltern tatsächlich zahlen sollen, dann sollten sie sich schnell an einen Anwalt wenden und den Anspruch des "Amtes" nicht einfach hinnehmen.

Ich meine, dass es da schon länger einschlägige Gerichtsentscheidungen gibt.

Aber grundsätzlich hast Du sicher Recht, wenn Du darüber klagst, dass unser Sozialsystem die Faulen belohnt und die Schaffer darunter leiden läßt.

Rigomax
kalle4712: DarkKnight und Bankerslast
 
18.08.03 15:50
#21
@Darki (Posting 6): Schau an, schau an.

@Bankerslast (POsting 8): Den Eindruck muss man mittlerweile leider haben. Ich persönlich warte darauf, dass der übliche Spruch "Die starken Schultern müssen mehr Lasten tragen" noch ausgeweitet wird: Dann wird das gesamt Einkommen direkt an den Finanzminister überwiesen, und die Karrieristen in der "sozialen" Umverteilungsmaschinerie entscheiden dann, an wen das Geld verteilt wird. Das wäre sogar noch ehrlicher als das derzeitige Vorgehen.
Das schönste daran: Die Politiker würden der arbeitenden Bevölkerung noch immer suggerieren wollen, Engagement und Fleiß würden sich lohnen.
kalle4712: Zahlen scheint hier bei Ariva also niemand
 
18.08.03 15:53
#22
zu kennen. Gibt es etwa gar keine Analysen zu diesem Thema?

Das würde mich:
a) nicht wundern und
b) nachdenklich stimmen.
Sahne: @Rigomax
 
18.08.03 15:59
#23
Zu 1. drogenabhängig und daher faulenzend
Zu 2. abgeschlossenes Studium

Inzwischen ist er clean und arbeitet, das ganze fand vor ca. 5 Jahren statt.

Macht es für das Sozialamt einen Unterschied ob einer Faulenzer ist oder krank?
Ich kenne mich in der Materie nicht sonderlich aus.

Ich bitte um Aufklärung.

Grüsse



Rigomax: Sahne, das
 
18.08.03 16:43
#24
ist schwer zu fassen, wenn es so ist. Ich glaube, dass die Eltern sich da mit Erfolg hätten wehren können. Aber genau weiß man das natürlich nie.

Die Konstruktion des Sozialamtes ist normalerweise die: Die Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet, zahlen aber nicht. Deshalb zahlen wir und holen das Geld dann von den Unterhaltspflichtigen zurück. Diese Konstruktion funktioniert aber natürlich nur, wenn da wirklich eine Unterhaltspflicht besteht. Und in dem von Dir geschilderten Fall möchte ich das ganz laut bezweifeln. Aber die Entscheidungen von Behörden und Ämtern und manchmal auch von Gerichten sind halt nicht vorhersagbar. Womit wir wieder bei dem Mann in Florida wären... .

Zum Thema Krankheit: Das hängt sicherlich davon ab, ob die Eltern irgendeine Schuld an der Krankheit trifft.

In meinem Bekanntenkreis gibt es folgendes Beispiel: Eltern inzwischen beide tot, hatten 5 Kinder, die inzwischen alle älter als 40 sind. Der jüngste Sohn hat seit seiner Geburt einen leichten geistigen Schaden, braucht deshalb ständige Betreuung und ist in einem Heim untergebracht. Alle anderen "Kínder" sind "kleiner Mittelstand". Der älteste Sohn hat die Vormundschaft für seinen Bruder im Heim. Die gesamten Heimkosten übernimmt der Staat. Er tat das auch schon als der letzte Elternteil noch lebte.

Rigomax
Alpet: Ist zwar etwas älter, aber trotzdem Interessant:
2
18.08.03 16:48
#25


Sozialhilfevergleich



Arbeiten für zwei Mark die Stunde



Im Vergleich zu Großbritannien und den USA leistet
sich Deutschland nicht nur eine höhere Sozialhilfe, die staatliche
Hilfe zum Lebensunterhalt ist auch so angelegt, daß es sich für
die Empfänger kaum lohnt, arbeiten zu gehen. Eine Modellrechnung zeigt,
daß Alleinerziehende mit zwei Kindern hierzulande die staatliche Hilfe
durch eigene Arbeit nur um knapp ein Sechstel steigern können ­
die Briten kommen dagegen auf ein Plus von rund 50 Prozent, die Amerikaner
können ihr Einkommen sogar fast verdreifachen.



Mehr als 55 Milliarden DM geben die Deutschen inzwischen
jedes Jahr für die Sozialhilfe aus, wohl wissend, daß ein gehöriger
Teil davon eingespart werden könnte, wenn die staatliche Unterstützung
tatsächlich das wäre, was sie sein sollte: Hilfe zur Selbsthilfe.

Doch wenn es darum geht, den Sozialhilfeempfängern
nicht nur Rechte einzuräumen, sondern auch Pflichten abzuverlangen,
zeigen die Deutschen weit weniger Courage als Briten und Amerikaner. Wie
groß die nationalen Unterschiede sind, bestätigt ein Vergleich
am Beispiel alleinerziehender Mütter mit zwei Kindern. Diese Gruppe
wurde aus zwei Gründen gewählt: Zum einen gibt es in keinem der
Länder einen "durchschnittlichen Sozialhilfeempfänger".
Zum anderen haben in den USA ausschließlich Alleinerziehende Anspruch
auf Sozialhilfe. In Deutschland stellt diese Gruppe inzwischen immerhin
40 Prozent der 25- bis 40jährigen Sozialhilfeempfänger.

Die erste Frage lautet, wieviel Sozialhilfe alleinerziehende
Mütter bekommen, die zweite, wie stark sie die Hilfe durch eigene Arbeit
aufbessern können.

Sozialhilfe



In Deutschland liegt die Sozialhilfe in
der Verantwortung der Kommunen. Deshalb wählt der Vergleich ein Beispiel
aus Köln. Hier, wie in anderen Gemeinden auch, setzt sich die Sozialhilfe
im engeren Sinn zusammen aus der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Mehrbedarf
wie der Kleiderpauschale und dem Mietzuschuß, wobei letzterer in der
Regel 100 Prozent der Warmmiete abdeckt. An zusätzlichen Transfers
stehen der Mutter Kindergeld und ein Unterhaltsvorschuß zu. Diesen
Vorschuß leistet das Jugendamt unabhängig vom Einkommen für
bis sechsjährige Kinder, wenn ­ wie im Vergleich angenommen ­
der Vater keine Alimente zahlt. Im Jahr 1998 kommt eine alleinerziehende
Kölnerin so auf 2.384 DM im Monat.

Im Vereinigten Königreich ist die Sozialhilfe (Income Support) landesweit geregelt. Grundsätzlich
bekommen alle Briten ab dem 16. Lebensjahr Unterstützung, wenn sie
nicht mehr als 16 Stunden pro Woche arbeiten, ihr Einkommen einen nach Alter
und Familiengröße gestaffelten Betrag nicht übersteigt und
sie dem Arbeitsmarkt wegen Ausbildung, Alter, Schwangerschaft oder Kinderpflege
nicht zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zur Sozialhilfe haben Briten Anspruch auf
Kindergeld, Erstattung der kommunalen Gebühren und Wohngeld in Höhe
der Kaltmiete. Alles in allem summiert sich die britische Sozialhilfe in
der Modellrechnung auf umgerechnet monatlich 2.225 DM, knapp 160 DM weniger
als hierzulande.

In den USA ist die Sozialhilfe
Sache der Bundesstaaten, die Modellrechnung wählt deshalb eine Familie
aus Texas. Die befristete Unterstützung für hilfsbedürftige
Familien (TANF: Temporary Assistance for Needy Families) gibt es in den
USA ausschließlich für bedürftige Alleinerziehende. Auf
die Lebensmittelmarken hat dagegen jeder Anspruch, dessen Einkommen die
nationale Armutsgrenze (umgerechnet 2.238 DM für eine dreiköpfige
Familie) um nicht mehr als 30 Prozent überschreitet.

Da die Sozialhilfesätze weit unter dieser Grenze liegen
­ in Texas bei maximal 372 DM für eine dreiköpfige Familie
­ erhalten TANF-Familien immer auch Lebensmittelmarken. Wohn- oder Kindergeld
gibt es in Texas nicht, so daß die Beispielfamilie monatlich umgerechnet
1.008 DM erhält, also weniger als die Hälfte der britischen und
der deutschen Leistungen.




Erschwerend kommt in Texas hinzu, daß die alleinerziehende
Mutter unter zeitlichen und moralischen Druck gesetzt wird. Seit der Sozialhilfereform
von 1996 ist TANF
bundesweit auf fünf Jahre im Leben begrenzt. Texas hat diese Vorgabe
abhängig von Ausbildung und Arbeitserfahrung auf ein bis drei Jahre
begrenzt. Mütter mit mindestens vierjährigen Kindern sind verpflichtet,
sofort nach Antragstellung an Programmen zur Arbeitsvorbereitung und -suche
teilzunehmen.

Texanische Sozialhilfeempfänger müssen zudem
eine "Vereinbarung über die persönliche Verantwortung"
unterschreiben. Darin verpflichten sie sich, der Staatsanwaltschaft bei
der Eintreibung des Unterhalts zu helfen und dafür zu sorgen, daß
ihre Kinder die Schule besuchen, vorgeschriebene Impfungen sowie Vorsorgeuntersuchungen
erhalten und weder Drogen besitzen noch benutzen oder verkaufen.

Sozialhilfe plus Erwerbseinkommen



Die Modellrechnung geht davon aus, daß alle drei
Frauen einen Vollzeitjob im Niedriglohnsektor annehmen. Ihr Stundenlohn
von 11,88 DM summiert sich auf ein monatliches Bruttoeinkommen von jeweils
2.058 DM .

In Deutschland zahlt die Mutter
keine Steuern, aber rund 21 Prozent Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem
bekommt sie 378 DM ihres Einkommens nicht auf die Sozialhilfe angerechnet.
Dieser Betrag ergibt sich aus verschiedenen Freibeträgen: ein Sechstel
des Eckregelsatzes der Sozialhilfe (90 DM) plus 15 Prozent des darüberliegenden
Nettoeinkommens (230 DM) sowie 10 DM für Arbeitsmittel und 48 DM für
Fahrtkosten. Einschließlich Kindergeld und Unterhaltsvorschuß
­ beides bleibt unverändert ­ sowie der restlichen Sozialhilfe
von 459 DM summiert sich das verfügbare Einkommen der Kölnerin
auf 2.762 DM. Das heißt:

Deutsche Alleinerziehende mit zwei Kindern können
ihre Sozialhilfe durch eigene Arbeit nur um knapp 16 Prozent oder 378 DM
im Monat aufbessern ­ bei 38,5 Stunden pro Woche ist das ein Stundenlohn
von 2,26 DM.







































































Sozialhilfe plus Erwerbseinkommen: In Deutschland lohnt sich Arbeit kaum


Einkommen von Alleinerziehenden mit zwei Kindern 1998 in DM pro Monat


Vereinigtes KönigreichUSADeutschland
Bruttoeinkommen2.0582.0582.058
- Einkommensteuer
- Sozialversicherung
177
138
119
157
0
433
= Nettoeinkommen1.7431.7811.624
nachr.: Freibetrag3261.445378
+ verbleibende Sozialhilfe/ Mietzuschuß372527459
+ Steuerkredit9636120
+ Kindergeld2700440
+ Unterhaltsvorschuß00239
= Verfügbares Einkommen3.3492.9212.762
zum Vergleich: Sozialhilfe2.2251.0082.384
Einkommensgewinn
- in
DM

- in Prozent
1.124
50,5
1.913
189,8
378
15,9
Verfügbares Einkommen in Prozent des Bruttoeinkommens162,7141,9134,2


Daß solch ein Lohn nicht ausreicht, Sozialhilfeempfänger
auf den Arbeitsmarkt zu locken, versteht sich von selbst.

In Großbritannien zahlt
die Beispielmutter auf ihr Einkommen von 2.058 DM sowohl Steuern als auch
Sozialabgaben, zusammen rund 15 Prozent. Im Gegenzug erhält sie, wie
ihre deutsche Kollegin, einen Freibetrag und das unveränderte Kindergeld.
Zusammen mit der verbleibenden Sozialhilfe und einem Steuerkredit summiert
sich ihr verfügbares Einkommen auf umgerechnet monatlich 3.349 DM.

Britische Alleinerziehende können ihre Sozialhilfe
durch eigene Arbeit um rund 51 Prozent oder 1.124 DM aufbessern ­ fast
750 DM mehr als in Deutschland möglich ist.

Der Grund für diesen großen Unterschied heißt
Family Credit, ein Steuerkredit für niedrigverdienende Eltern, die
mindestens 16 Wochenstunden arbeiten. Dessen Höhe richtet sich nach
Zahl und Alter der Kinder sowie nach der Wochenarbeitszeit. Der Höchstsatz
wird bis zu einem Nettoeinkommen von 79 Pfund pro Woche gezahlt. Für
jedes darüberliegende Pfund reduziert sich der Steuerkredit um 70 Pence
­ so daß er bei einem Bruttostundenlohn von rund 5 Pfund, umgerechnet
cirka 15 DM, ausläuft. Dabei kann die Mutter noch bis zu 100 Pfund
pro Woche als Kinderbetreuungskosten von ihrem Nettoeinkommen abziehen.

In den USA zahlt die Beispielmutter
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 13 Prozent. Zusammen
mit dem im Vergleich zu Großbritannien und Deutschland wesentlich
höheren Freibetrag und der verbleibenden Sozialhilfe erreicht sie ein
verfügbares Einkommen von 2.921 DM.

Die texanische Mutter kann ihre Sozialhilfe durch eigene
Arbeit um fast 190 Prozent oder 1.913 DM im Monat aufbessern ­ gegenüber
der deutschen Mutter ein Plus von rund 1.500 DM.

Auch hier spielt der Steuerkredit (EITC: Earned Income
Tax Credit) eine große Rolle. Eine Familie mit zwei Kindern und einem
Jahresverdienst von bis zu 9.390 Dollar bekommt 40 Prozent des Bruttoeinkommens,
maximal 3.756 Dollar. Diese Gutschrift verändert sich solange nicht,
wie das Einkommen unter der Grenze von 12.260 Dollar bleibt. Danach verringert
sich der EITC um 21 Cent je zusätzlichem Dollar und läuft bei
einem Jahreseinkommen von 30.095 Dollar gänzlich aus.


Vgl. Waltraut Peter: Sozialhilfe und Arbeitsanreize im deutsch-britisch-amerikanischen
Vergleich; Teilergebnis des von der informedia-Stiftung für Gesellschaftswissenschaften
und Publizistik geförderten Forschungsprojekts "Das deutsche Modell
auf dem Prüfstand"; in iw-trends 3/98



Aus: iwd 46/98 S.4-5





Milchmädchen: @kalle4712
 
18.08.03 18:03
#26
Deine Aufzählung in Posting 1 ist leider nicht ganz vollständig: kürzlich ergangene Gerichtsurteile belegen einen weitaus weitreichenderen Anspruch von Sozialhilfeempfängern:

So hat der deutsche Sozialhilfeempfänger Anspruch auf ein strandnahes Appartment im sonnigen Florida (Miete: 875 Dollar (779 Euro)) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Aktenzeichen: OVG 4 ME 310/03), leider nur 6 Monate, danach muß umgezogen werden in ein höchstens 600 Dollar teures Appartment. Ist schon gemein, in eine solche Hundehütte ziehen zu müssen! Was sagt denn ai dazu?

Außerdem wäre da noch das verbriefte Recht von Sozialhilfeempfängern auf Viagra, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 10E 5407/01). Schlägt auch noch mal mit rund 25 Euro pro blauer Pille zu Buche...und Sozialhilfeempfänger haben bestimmt öfter Zeit und Lust als der "normale", abgearbeitete und gestresste Erwerbstätige.

Helft den Armen vögeln!




kalle4712: Alpet: Danke für die beeindruckenden Zahlen.
 
18.08.03 22:22
#27
Ich nehme dies mal als Bestätigung meiner Vermutung: Die "Leistungsgesellschaft" ist nur noch ein Märchen - es wird aufrechterhalten, damit möglichst viele Deppen noch arbeiten gehen.
Armes Deutschland.
Alpet: Traurig aber wahr !
 
19.08.03 09:38
#28
Mal sehen, wie groß der Leidensdruck werden muß, bis wirklich was passiert !
Bronco: Ein Dankeschön an Alpet
 
19.08.03 11:32
#29
für die Versachlichung der Diskussion mit Zahlen. Darauf steige ich gerne ein:

"Etwa 55 Mrd. DM geben die Deutschen jährlich für Sozialhilfe aus" ... Diese Zahl stammt wie auch die folgenden aus dem Jahr 1998. Das ist praktisch - auf die Art kann man schön anhand der Zahlen des "Ersten Armuts- und Reichtumsberichts" der Bundesregierung mitargumentieren. Ich nehme an, daß auch die auf die BRD bezogenen Zahlen in obigem Artikel letztlich aus dieser Quelle bzw. aus gemeinsamer Quelle stammen (wir müssen also nicht über die Gültigkeit oder "Echtheit" streiten).

Gemäß des AR-Berichtes (wähle ich ab jetzt als Abkürzung) beträgt das Einkommen eines alleinstehenden Hilfeempfängers ohne Kinder (inklusive aller anrechenbaren Leistungen aus dritter Hand) 1.202 DM monatlich. Das einer 4-Köpfigen Familie 2.968 DM. Rechnet man  mal nur anhand dieser Daten einen Durchschnitts-pro-Kopf-Betrag multipliziert mit 2,88 Mio. Empfängern (davon 1,1 Mio. Kinder), so kommt man auf 33,6 Mrd. DM (abzüglich anrechenbarer Leistungen wie Kindergeld, das alle bekommen, Unterhalt durch Dritte und sonst. Einkommen, Rente etc.). Das heißt: Mehr als 39% des Betrages, der für Sozialhilfe ausgegeben wird, dient nicht dem Empfänger selbst, sondern ist für Verwaltung, Überwachung und Kriminalisierung der Betroffenen - wahrscheinlich sogar über 50%.

Auch der Schmarotzer, der sein Lebtag nicht arbeitet und auf Kosten der Gesellschaft lebt, ist zumindest, was den überwiegenden Teil der Hilfeempfänger betrifft, eine Mär der BILD-Redaktion. Die durchschnittliche Bezugsdauer liegt bei 29 Monaten, wobei die langen Bezugszeiten bei älteren Personen über 50 Jahren mit über 35 Monaten, sowie bei älteren Berufsrückkehrerinnen (zumeist nach Scheidung nach langen Erziehungszeiten) bei 43 Monaten liegen. Der Rest liegt bei 20 Monaten, bei Empfängern mit gelernten Berufen nochmal niedriger als bei Ungelernten. Die langen Bezugszeiten finden wir also vor allem bei Betroffenen, die ihr Leben lang malocht haben und kurz vor Feierabend ihren Job verloren haben, bzw. bei Frauen, die nach langjähriger Tätigkeit als Hausfrau und Mutter gegen was Jüngeres eingetauscht wurden. In dieser Zeit verlieren die Betroffenen alle Ersparnisse und Versicherungsguthaben, die si in ihrem Arbeitsleben mühsam zusammengekratzt haben, so daß sie auch im Rentenalter aus der Misere nicht mehr rauskommen. Die Entwicklung bei den Jüngeren geht durchaus parallel zur Entwicklung der Arbeitsmarktstatistik und ergibt sich sehr einfach aus der Stellenbilanz und Arbeitsmarktdynamik als Dauer der Arbeitslosigkeit über den Anspruch auf AlG hinaus. Wobei die Betroffenen durchaus innerhalb von weniger als zwei Jahren den Einstieg wieder schaffen (und zwar zu Scheiß-Bedingungen, zu denen die Sozialdarwinisten hier im Board sicher nicht schuften würden). Den "ewigen Schmarotzer" gibt es also in den aller wenigsten Fällen.

Schaun wir uns mal die andere Seite der Einkommensverteilung an. Es gibt in der BRD ca. 27.000 ausgewiesene Einkommensmillionäre. Deren Steuer- und Abgabenlast liegt bei unter 15% (!). Würden diese Steuern und Abgaben zahlen wie der Durchschnitt der Bevölkerung, so würden allein aus dieser Gruppe zusätzliche 25 Mrd. DM pro Jahr dem Staatshaushalt zufließen. Neben dieser Reichtumsgruppe gibt es eine Gruppe Besserverdienender mit mehr als dem Doppelten des durchschnittlichen Einkommens, die im Mittel einer Steuer- und Abgabenlast von unter 30% unterliegt. Würden auch hier die durchschnittlichen 50% erreicht, so würde dies eine zusätzliche Summe von 97 Mrd. DM pro Jahr freisetzen. - Und dann kommen da noch die Superreichen, die in der Statistik des AR-Berichtes aufgrund ihrer kleinen Zahl nicht mehr erfaßt werden: allein 43 Milliardäre auf €-Basis (gemäß "Forbes"). Allein die in der Zeitschrift "Forbes" genannten 16 Milliardäre vereinen in 2002 eine Summe von 53,3 Mrd. € auf sich. Die übrigen 27 Milliardäre verfügen je über min. 1 Mrd. €, so daß wir von min. 80 Mrd. € in der Hand von 43 Leuten ausgehen müssen. Unterstellen wir diesen eine Einkommens-Vermögens-relation wie wir sie in der statistisch erfaßten Gruppe der Einkommensmillionäre vorfinden, so dürfte deren Einkommen zusammen bei 20 Mrd. € jährlich liegen, also mehr als alle Sozialhilfeempfänger zusammen (die Reichsten davon übrigens die Brüder Albrecht mit einem Vermögen von 36 Mrd. €, zu denen die Sozialhilfeempfänger ihr Geld in die Filialen tragen). Leider gibt es keine statistisch auswertbaren Daten über deren Steuerbelastung (es darf jeder selbst mal eine Vermutung anstellen).

Jenseits jeglicher Neiddiskussion bleibt also festzuhalten: Würden alle den gleichen Abgabensatz bezahlen, wie die durchschnittlichen Lohnempfänger, so würde ein Vielfaches der heutigen Sozialhilfeausgaben freigesetzt. Der Aufwand, diese Kohle beizutreiben läge weit geringer (man vergleiche einfach mal nur die Anzahlen der Personen), als der Aufwand, der derzeit getrieben wird, um Sozialhilfeberechtigten die Erbsen in den Mund zu zählen, bzw. ihnen Leistungen vorzuenthalten.

Schön war auch Alpets Vergleich zwischen Großbritanien und der BRD: In diesem Vergleich liegt also das Einkommen des genannten Modellhaushalts gerademal um 7% höher als in einem Land, in dem die Regelung der Sozialhilfe noch Maggies Handschrift trägt. Das ist insofern beachtlich, da somit das Verhältnis von Sozialeinkommen zu Medianeinkommen (Anreizwirkung) in Großbritanien sogar höher ausfällt als in der BRD. Was ich teile, ist die Kritik, daß es in der BRD im Unterschied zu Großbritanien den Bedürftigen nahezu unmöglich gemacht wird, sich legal was dazuzuverdienen, um so den Einstieg in den Ausstieg aus der Abhängigkeit vom staatlichen Tropf zu schaffen - das gilt auch für die Möglichkeiten, sich zu qualifizieren etc. .


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