Vergleich Arbeitsrecht China - Deutschland

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vanessax: Vergleich Arbeitsrecht China - Deutschland
 
15.11.06 10:05
#1
Hi,
mich interessiert der Vergleich des Arbeitsrechts von China und Deutschland. Kennt jemand von euch eine gute Internetseite mit Angaben zum thema ?

Vielen Dank,
vani
MadChart: Arbeitsrecht in China *lol*
 
15.11.06 10:12
#2
Dabei dürfte es sich um eine leere Seite handeln...

vanessax: Ok Mad,
 
15.11.06 10:17
#3
du hast mit China nicht viel zu tun. :-)

Jemand anders ne Idee?
MadChart: vanessax, im Gegensatz zu
 
15.11.06 10:19
#4
den meisten Dummschwätzern hier an Board war ich schon beruflich in China. Und ich hatte nicht den Eindruck, dass es dort ein Arbeitsrecht gibt.

Zugegeben, genau wissen tue ichs wirklich nicht...

telly: Menschenrechte gibt es dort keine o. T.
 
15.11.06 10:26
#5
Go2Bed: Vielleicht könnte man es kurz so sagen:
 
15.11.06 10:31
#6
Von dem, worauf Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht haben, haben chinesische Arbeitnehmer noch nie gehört.
vanessax: @Mad
 
15.11.06 10:31
#7
Natürlich gibt es auch dort ein Arbeitsrecht und je weiter du an die Küste / an die Ballungszentren kommst, je mehr wird es auch gelebt. Dass es nur ein Witz im Vergleich zu unserer Ausführung ist, dass ist klar.

vani
vanessax: Für alle, die immer wieder gerne
 
15.11.06 10:36
#8
über Dinge sprechen, von den sie keine Ahnung haben (weil irgendwo hat man ja mal gehört, in China ist alles ganz schlimm):

Mit der bevorstehenden Einführung eines neuen Arbeitsrechts in China werden die dort ansässigen 100.000 taiwanesischen Firmen mit strengen Bedingungen im Bereich Personalmanagement und Arbeitslohn konfrontiert.

Das neue Gesetz deckt zahlreiche Angelegenheiten in Verbindung mit den Arbeitskräften ab. Dazu gehören Entlassung, Trennungsgeld, Arbeitsunterbrechung, Hilfskräfte und das Wettbewerbsrecht. Selbst die Regelungen in Taiwan sind bei weitem nicht so streng. Zukünftig werden taiwanesische Firmen ihre Mitarbeiter in China nicht mehr rücksichtslos entlassen können, da unter anderem Trennungsgeld für die entlassenen Angestellten gezahlt werden muss, was die Personalkosten natürlich erheblich in die Höhe treibt.

Diverse Personalmanager merkten an, dass es laut der Ausführung des Gesetzes in China schwieriger sein wird, Arbeiter zu entlassen, als in Taiwan selbst. Die Zeiten, in denen billige Arbeitskräfte in China zum Standard gehörten, scheinen gezählt zu sein. Es wird erwartet, dass chinesische Küstenstädte Schwerpunkte für die Durchsetzung des neuen Gesetzes darstellen werden.

Der Entwurf des Gesetzes stimmt mit Chinas elftem wirtschaftlichen 5-Jahres-Plan überein, der das Ziel hat, ein soziales Gleichgewicht herzustellen, die Beziehung zwischen Angestellten und Management zu verbessern, sowie die Arbeitslosenzahlen zu senken. Bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs orientierte man sich an bestehenden Varianten aus Deutschland, Belgien und den USA. Der Entwurf wurde am 20. März 2006 veröffentlicht, um Vorschläge und Meinungen aus allen Kreisen darüber zu erhalten. Diese werden dann ausgewertet und eventuell in der fertigen Version umgesetzt. Frühestens im September soll das Gesetz in Kraft treten.

Laut Chou Chang-hsiang, Vertreter der Chung-Hua Human Resources Management Association, wurde der Entwurf veröffentlicht, um Streitereien zwischen Angestellten und Management bezüglich Lohnnachzahlungen zu schlichten sowie zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes. Bisher wurden 5000 Vorschläge zur Veränderung des Gesetzes eingereicht, keiner davon kommt von einer taiwanesischen Firma.

Das neue Arbeitsrecht in China sieht sich selbst als strengstes der ganzen Welt und soll auf alle Business-Bereich angewendet werden. Es soll die bisherigen Arbeitsverträge über ein Jahr abschaffen und stattdessen unbefristete schaffen, womit schrittweise auf eine Stabilisierung des Arbeitsmarktes hingearbeitet wird. Weiterhin wird darin festgelegt, dass bei einer Aufhebung des Arbeitsvertrages die Gewerkschaft informiert werden muss, die dagegen Widerspruch einlegen kann.

Für die Computerwelt könnte dieses neue Gesetz eine große Veränderung bedeuten. Ein Großteil der Hardware stammt aus China bzw. Taiwan. Da die Produktion aufgrund der höheren Kosten für die Angestellten entsprechend kostenintensiver wird, könnte sich auch der Preis für die Hardware ändern. Wie sich das konkret auswirkt, muss das laufende Jahr zeigen
Nurmalso: Ja, so ein Recht ist immer gut.
 
15.11.06 11:01
#9
Z.B. dürfen die lokalen Parteiheinis von den Bauern keine Sondersteuern erheben. Tun sie aber. Oder Leute, deren Wohnungen abgerissen werden, z.B. in Peking oder die über eine Million Umgesiedelten im Staudammgebiet müssen Entschädigungen erhalten. Kriegen sie aber nicht oder selten. Andererseits braucht eine funktionierende Wirtschaft auch ein funktionierendes Recht. Ist aber wohl noch ein langer Weg ..
vanessax: Recht haben und Recht kriegen sind auch bei
 
15.11.06 11:04
#10
uns zwei Paar Stiefel.

Aber ich will deren System ja nicht schönreden. Es tut sich immerhin was.

Nur, hat jemand eine Vergleichsübersicht zur BRD ?

Nurmalso: Naja,
 
15.11.06 11:10
#11

in Russland herrschr Pressefreiheit. Leider haben über 100 tote Journalisten gerade wenig davon. In China gibt es ein gutes Arbneitsrecht. Leider haben die Arbeiter wenig davon.

 

amnesty journal September 2005

CHINA

»Drecksarbeit aus China«

Der Erfolg des Wirtschaftsbooms basiert auch auf den miserablen Arbeitsbedingungen.

Die ganze Welt schaut neidisch auf den Wirtschaftsboom in China – zu Recht?

Das Wirtschaftswachstum und der Modernisierungsprozess, den China seit Beginn der Wirtschaftsreformen Anfang der achtziger Jahre durchgemacht hat, ist enorm. Gleichzeitig haben aber die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten eklatant zugenommen. Der Wirtschaftsboom konzentriert sich auf die Zentren von Hongkong, Shanghai und Peking, während in den Provinzen und im Westen des Landes eine Desindustriealisierung stattfindet, die viele Leute in prekäre Armut treibt. Ein Drittel der chinesischen Bevölkerung wird immer ärmer, fünf Prozent immer reicher. Größte Verliererinnen der wirtschaftlichen Reformen sind die Frauen.

Dann hat die Privatisierung der Wirtschaft die soziale Situation in China eher verschärft?

Insgesamt hat sich der Lebensstandard der Bevölkerung zwar erhöht, doch der soziale Unterschied zwischen den Stadt- und den Landregionen hat sich dramatisch verschärft. Es gibt Schätzungen, die von 160 Millionen überschüssigen Arbeitskräften auf dem Land sprechen – ein Drittel aller ländlichen Arbeitskräfte. Seit die Zugangsbarrieren für die Landbevölkerung in den Städten gelockert wurden, suchen viele deshalb ihr Glück in den urbanen Zentren. Wegen der strikten Stadt-Land-Trennung in China ist ein offizieller Wohnsitzwechsel nicht möglich, weshalb die Migranten in den Städten keine soziale Absicherung, medizinische Versorgung oder Bildung erhalten. Viele leben illegal in den Städten und werden regelmässig Opfer von Zwangsumsiedlungen oder Verhaftungen. Außerdem gibt es viele Unternehmen, die den Status der Migranten bis hin zur Zwangsarbeit ausnützen.

Gibt es in China kein Arbeitsrecht?

Auf dem Papier verfügt China über ein sehr gutes Arbeitsrecht – das Problem ist die Umsetzung. Es bestehen in China zwei parallele Wirtschaftssysteme: Einerseits gibt es nach wie vor Staatsbetriebe, bei denen soziale Sicherungssysteme und der Arbeitsschutz noch relativ umfassend sind. Andererseits entstehen immer mehr Privatunternehmen, die die bestehenden Arbeitsrechte weitgehend ignorieren.

Wieso setzt sich die Regierung nicht stärker für die Umsetzung des Arbeitsrechts ein?

Korruption und Vetternwirtschaft sind in China ein großes Problem. Die lokalen Behörden sind oft eng mit den Unternehmen verstrickt und haben kein Interesse an Kontrollen, die zu einer Profitminderung führen. Auch die Zentralregierung hat kein Interesse, die Wirtschaft durch Eingriffe zu bremsen. Deren Erfolge dienen schließlich, trotz der wachsenden sozialen Ungleichheit, der Legitimation der Regierung. Eine Gegenmacht gibt es nicht, denn unabhängige Gewerkschaften sind in China verboten. Hinzu kommt die riesige Konkurrenz unter den Arbeitern. Viele schweigen lieber, als dass sie sich gegen diese Bedingungen auflehnen, denn vor der Fabrik warten hundert Interessierte auf ihren Job.

Und wie steht es mit den Arbeitsbedingungen in den Exportfirmen?

In den Unternehmen, die für den Export produzieren und der internationalen Konkurrenz ausgesetzt sind, ist die Situation besonders schlecht. Diese Fabriken verfügen oft über wenig Technologie und produzieren sehr arbeitsintensiv. Meist arbeiten dort junge Migrantinnen vom Land. Arbeitstage von zehn oder zwölf Stunden, Massenunterkünfte, Schläge, sexuelle Belästigung und mangelnde Ernährung gehören hier zum Alltag. In den Fabriken der europäischen Unternehmen liegen die Bedingungen in der Regel über dem chinesischen Durchschnitt. Allerdings gibt es auch viele westliche Unternehmen, die sich die Hände reinwaschen, indem sie die »Drecksarbeit« asiatischen Zulieferfirmen übertragen.

Was kaufe ich, wenn ich »Made in China« kaufe?

In der Regel kaufen sie Produkte, die von Arbeitern hergestellt wurden, die offiziell acht Stunden am Tag arbeiten und drei bis vier Überstunden täglich leisten – bei einem Gehalt von maximal 130 Euro pro Monat. Meistens arbeiten sie sechs Tage pro Wochen oder auch sieben, wenn z.B. in der Bekleidungsindustrie eine Kollektion zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt werden muss. Produkte aus China sind für uns vor allem deshalb so billig, weil Arbeitskräfte kaum etwas kosten und die Unternehmen keine Ausgaben für Sozialleistungen und bessere Arbeitsbedingungen haben. Darüber muss sich der Konsument bewusst sein.

Interview: Pascale Schnyder


Antoine Kernen ist China-Experte und promovierter Politologe am Institut für Politikwissenschaften in Paris. Zur Zeit arbeitet er an der Universität Lausanne sowie am Institut Universitaire d’Étude du Développement (IUED) in Genf. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Privatisierung der chinesischen Wirtschaft und deren soziale Auswirkungen.


Nurmalso: Falls dich das wissenschaftlich interessiert,
 
15.11.06 11:15
#12

findest du in diesem Artikelö die Ansprechpartner:

 

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In Kürze:
1) 10.2., 19.00, Essen: Eröffnungsstammtisch "Deutschland trifft China"

2) 25.-27.2., Loccum:
Reformen und institutioneller Wandel in der VR China 
3) Bericht: 1. Deutsch-Chinesische Konferenz zu Arbeitsrecht und Sozialstaat

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Sie möchten die Arbeit der China-Arbeitsgruppe unterstützen?
Eine online-Spendenmöglichkeit finden Sie hier!
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ad 1) 10.2., 19.00, Essen: Eröffnungsstammtisch "Deutschland trifft China"
Kontakt: chinagermany@aol.com 

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wir möchten Sie herzlich zu einem ersten Stammtisch „Deutschland trifft China“ einladen.

Die Idee für diese Einladung ist in verschiedenen Gesprächen zwischen Deutschen und Chinesen aus Essen und Umgebung entstanden, die einen Ort vermissen, der ein persönliches Kennenlernen und einen Austausch über China und über Erfahrun­gen mit dem Leben in Deutschland ermöglicht.

Mit diesem ersten Stammtisch möchten wir einen Anfang machen. Wie es dann weiter gehen soll, liegt dann auch in ihren Händen, denn wir möchten gerne mit allen Anwesenden gemeinsam darüber sprechen, wie ein solcher Stammtisch in Zukunft gestaltet werden soll.

Donnerstag, 10. Februar 2005, 19.00 Uhr, Jade (Chinesisches Spezialitätenrestaurant), Rellinghauserstr. 6, Essen

Um eine genauere Planung vornehmen zu können, bitten wir um eine Benachrichtung per e-mail an chinagermany@aol.com .

Angie Henle, Essen
Pei-Pei Li, Chinesische Schule DEHUA, Essen
Klaus Fritsche, Asienhaus, Essen 

ad 2) 25.-27.2., Loccum: Tagung "Reformen und institutioneller Wandel in der VR China"  
Kontakt:
http://www.loccum.de/program/p0507.html 

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Wir möchten Sie hiermit auf diese Tagung hinweisen. In der Beschreibung heißt es:

Die VR China, ein nominell noch immer sozialistisches Land, befindet sich seit mehr als zwei Jahrzehnten in einem dynamischen Reform- und Modernisierungsprozess, für den es keinen historischen Präzedenzfall gibt. Dieser wird vor allem mit der kapitalistischen Transformation der chinesischen Volkswirtschaft in Verbindung gebracht. Dabei geraten andere Reformprozesse leicht aus dem Blick bzw. werden in ihrer Reichweite oft unterschätzt.

Die Tagung soll im Diskurs mit China-Experten unterschiedlicher Disziplinen ein präziseres Bild von den wichtigsten nicht-ökonomischen Reformen und ihren Auswirkungen auf die chinesische Gesellschaft gewinnen. Dabei wird es darauf ankommen, das Spannungsfeld von politischer Kontinuität und institutionellem Wandel zu vermessen.

Nähere Einzelheiten sowie Teilnahmebedingungen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der o.g. Homepage.

ad 3) Konferenzbericht: Erste Deutsch-Chinesische Konferenz zu Fragen des Arbeitsrechts und des Sozialstaats 
Kontakt:
institut@icolair.de 

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Der folgende Konferenzbericht wurde erstellt von Cam-Linh Ngo.

Vom 08. November bis zum 11. November 2004 fand an der Sun Yat-sen Universität in Kanton die 1. Deutsch-Chinesische Konferenz1 zu Fragen des Arbeitsrechts und des Sozialstaates statt.

Die Konferenz war mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung auf deutscher Seite organisiert worden vom Institut für Arbeit – ICOLAIR unter Federführung von dessen Leiter, dem Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken sowie auf chinesischer Seite vom Women and Gender Studies Center sowie der Rechtsfakultät der Sun Yat-Sen Universität unter Federführung von Frau Prof. Lu Ying.

Das Hamburger Institut hatte bereits 2003 einen Forschungsaufenthalt in Südchina durchgeführt, aus dem dann die im NOMOS-Verlag erschienene Veröffentlichung „Arbeit in China“2 hervorging. Die Veröffentlichung ist die erste umfassende Untersuchung zu den chinesischen Arbeitsbeziehungen und dem chinesischen Arbeitsrecht im deutschen Sprachraum.

Die Konferenz war ursprünglich geplant als Teil eines gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts ICOLAIR sowie des WGSC der Universität in Kanton zum Thema „Die Bedeutung individueller Rechtswahrnehmung von ArbeitnehmerInnen für den allgemeinen Vollzug des Arbeitsrecht in Deutschland und China“. Teilnehmer, Inhalte sowie Verlauf und Ergebnisse der Konferenz verliehen dieser jedoch im Nachhinein ein ganz eigenständiges Gewicht. Dieses Gewicht wurde vor allem erkennbar an der von den chinesischen Teilnehmern einmütig erhobenen Forderung nach einer Fortsetzung der Debatte auf breiterer Grundlage sowie der Feststellung, daß die Konferenz als solche ein „historisches Ereignis“ gewesen sei (so Prof. Chang Kai, Renmin Universität Beijing und Prof. Lu Ying, Sun Yat-Sen Universität).

Von deutscher Seite aus nahmen neben Dr. Geffken die Arbeitsrechtlerin und Expertin für chinesisches Recht Kei-Lin Ting (FU Berlin) sowie die Diplomandin für chinesische Regionalwissenschaften Cam-Linh Ngo (Universität zu Köln) teil. Eröffnet wurde die Konferenz von der Vizepräsidentin der Sun Yat-Sen Universität Frau Prof. Feng sowie dem Dekan der Rechtsfakultät Prof. Liu. An der Eröffnung nahm auch die Kulturattache des deutschen Generalkonsulats Frau Moosmann sowie der stellvertretende Direktor des Deutsch- Chinesischen Instituts für Rechtwissenschaften in Nanjing, Björn Ahl, teil, der sich auch mit einem Referat beteiligte.

Die chinesischen Teilnehmer kamen aus ganz China. Unter den Referenten befanden sich einige der führenden Arbeitsrechtler Chinas, wie der bereits erwähnte Prof. Chang Kai aus Beijing und die Professoren Wang Quan Xing sowie Zhang Wen Shan aus Hunan bzw. Guangxi. Ferner nahmen als Referenten teil der Leiter der Rechtsabteilung beim Dachverband der chinesischen Gewerkschaften Guan Bin Feng, die Vertreterin der Arbeitsverwaltung der Regionalregierung von Guangdong Frau Peng Li Hong, der Verteter des Zentrums der Schiedskommissionen im Dongshan District, Herr Luo Ding Ying sowie der Präsident der Schiedskommission in Shenzhen, eine Reihe von Richtern am Volksgericht Guangzhou (Kanton), Politikwissenschaftler, Personalmanager und Arbeitsmediziner. Von besonderer Bedeutung war auch die Mitwirkung eines Referenten der zentralen Gewerkschaftsschule Guangdongs, des Prof. Wei Xiao Lin.

In seinem Referat zum System des deutschen Arbeitsrechts unterstrich Geffken die besondere historische und systematische Rolle der Gewerkschaften und Tarifverträge bei der Entstehung und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland. Aufgrund des von ihm präsentierten „Drei-Säulen-Modells“ (Gesetzgebung-Tarifverträge-Rechtsprechung) entwickelte er das an Aktualität gewinnende Szenario eines kollabierenden Arbeitsrechts- und Sozialstaatsmodells für den Fall der völligen Marginalisierung gewerkschaftlicher Handlungsspielräume.

Diese These wurde vor allem von Chang Kai sowie von dem Publizisten Da Jun aufgegriffen: Der notorische Vollzugsmangel des chinesischen Arbeitsrechts sowie der chinesischen Sozialstaatsansätze seien vor allem auf die mangelnde praktische Garantie der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer zurückzuführen. Chang Kai entwickelte die Formel der „Drei Rechte der Arbeitnehmer“, nämlich des Rechts auf Vereinigung, des Rechts auf Verhandlung   u n d   des Streikrechts. Alle drei Rechte seien untrennbare Bestandteile eines integrierten Systems.   O h n e   effektive Garantie dieser Rechte könne und werde es auf Dauer nicht zur Absicherung und zum Bestand von realen Arbeitnehmerrechten kommen. Zwar sei in China das Instrument des Kollektivvertrages in quantitativer Hinsicht durchaus auf dem Vormarsch. Im Gegensatz zu Deutschland würden diese Kollektivverträge aber keinen nennenswerten Beitrag zur Weiterentwicklung oder gar Absicherung des Arbeitsrechts liefern. Zu ineffektiv sei gewerkschaftliche Arbeit und zu sehr seien Gewerkschaften sowohl unternehmensabhängig wie auch regierungsabhängig. Da Jun, aber auch Prof. Wei wiesen darauf hin, daß das Streikrecht zwar zur Zeit nicht garantiert sei, der Streik selbst aber auch nicht verboten sei. Das Problem sei, daß immer wieder mit administrativen Maßnahmen des „Verwaltungsrechts“ gegen Streikende oder die Organisatoren von Streiks, z. B. wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorgegangen werde.

Aus den Beiträgen der chinesischen Referenten schien immer wieder das große Mißtrauen auch der chinesischen Arbeitnehmer gegenüber den Gewerkschaften hervor. Auch Wang Quan Xing aus Hunan vertrat die Auffassung, daß nur das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht die Interessen der Arbeitnehmer wirksam schützen könne. Mehrere Referenten unterstrichen die mangelhafte staatliche Kontrolle der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen durch die Arbeitsverwaltungen und deren bisweilen einseitige Parteinahme für die Unternehmer unter dem Vorwand des „Maßes der wirtschaftlichen Entwicklung“. Dem hielt Da Jun entgegen, daß das Arbeitsrecht   ü b e r   das Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung gestellt werden müsse. Das Problem liege überhaupt nicht in einem etwa mangelhaften oder unzureichenden Arbeitsrecht, sondern in der fehlenden politischen und gesellschaftlichen Bereitschaft, dieses Arbeitsrecht tatsächlich umzusetzen. Dabei beschränkte sich Da Jun keineswegs auf Appelle an die politisch Verantwortlichen, sondern unterstrich – wie auch andere Referenten – die „soziale Verantwortung“ von Unternehmen, Intellektuellen, aber insbesondere auch Wissenschaftlern. Chang Kai kritisierte das notorische Desinteresse junger Rechtsstudenten am Arbeitsrecht und das immer weiter um sich greifende Streben nach materieller Karriere angehender Anwälte. Hier    sei    es   notwendig,   daß   im  Arbeitsrecht tätige Hochschullehrer mit gutem Beispiel vorangehen müßten und auch die moralische und soziale Verantwortung der Gesellschaft für diskriminierte Arbeitnehmer unterstreichen müßten. In Bezug auf die etwa 150 Mio. Wanderarbeitnehmer kritisierten einhellig alle Referenten die ebenso ungerechte wie überholte Subsumtion „ländlicher Arbeitskräfte“ auch in Gestalt von Bauarbeitern und Produktionsarbeitern unter das chinesische Zivilrecht. Die Ausgrenzung dieses schon in quantitativer Hinsicht bedeutsamen Teils der chinesischen Arbeiterschaft aus dem Arbeitsrecht ist weiterhin eine der wesentlichen Ursachen für die Verweigerung wesentlicher Rechte, insbesondere für die Verweigerung des Rechts auf regelmäßige und pünktliche Gehaltszahlung. Allerdings wurden noch während der Konferenz in einigen chinesischen Provinzen Vorschriften erlassen, die eine Angleichung der Wanderarbeitnehmer an den Status der übrigen Arbeitnehmer vorsehen.

Die Referate von Geffken zum deutschen Arbeitsgerichtssystem sowie von Ting und Ngo3 zum deutschen bzw. europäischen Standard des Kündigungsschutzes führten zu einer intensiven Diskussion über die Rolle der chinesischen Schiedskommissionen, die Effizienz staatlicher Kontrolle im Arbeitsrecht sowie die Frage, ob auch in China Arbeitsgerichte eingeführt werden sollten. Wegen des mangelnden Anreizes für Anwälte, aber auch wegen des notorischen Desinteresses von Anwälten am Arbeitsrecht ist das System der Schiedskommissionen faktisch eng verbunden mit der Frage, ob und inwieweit in den jeweiligen Provinzen Rechtshilfezentren für Arbeitnehmer existieren oder aufgebaut werden. Die Stadt Kanton ist bislang insoweit vorbildlich. Frau Peng von der Arbeitsverwaltung Guangdongs berichtete, daß das 1999 in Kanton eingerichtete Rechtshilfezentrum für einkommensschwache Arbeitnehmer und Bürger in wachsendem Maße betroffenen Arbeitnehmern in der individuellen Rechtswahrnehmung habe helfen können. Aus den Beiträgen und der anschließenden Diskussion ergab sich allerdings auch ein Qualitätsproblem: Nach wie vor ist die Tätigkeit von Anwälten im Rahmen der staatlich organisierten Rechtshilfe im wesentlichen ehren- oder nebenamtlich: So werden beispielsweise  Professoren   als   Anwälte  für  ArbeitnehmerInnen  tätig. „Normale“ Anwälte

nehmen sich der Anliegen von Arbeitnehmern allerdings kaum an. Die Vertreter der Schiedskommissionen aus dem Dongshan Bezirk sowie aus Shenzhen berichteten von einem massiven Anstieg behandelter und entschiedener Fälle. Dabei wurde als Ursache für diesen Anstieg nicht so sehr eine Zunahme von Arbeitskonflikten angesehen, sondern die wachsende Bereitschaft von ArbeitnehmerInnen ihre Rechte wahrzunehmen bzw. das gestiegene Rechtsbewußtsein innerhalb der Bevölkerung. In der Diskussion wurden allerdings auch Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit der Mitglieder dieser Kommissionen sowie      a u c h   der Richter an den Volksgerichten deutlich. Prof. Wei von der Guangdong-Gewerkschaftsschule erhob deshalb sogar die Forderung nach Einführung von Arbeitsgerichten in China nach dem deutschen Modell.

Während das deutsche Modell des Bestandsschutzes von Normalarbeitsverhältnissen weniger im Fokus des Interesses der Konferenzteilnehmer stand, schälte sich bei fast allen Konferenzteilnehmer als Konsens der durchaus visionäre Charakter des deutschen Sozialmodells heraus, d. h. des ausbalancierten Konsenses zwischen Arbeit und Kapital, zwischen Gewerkschaften und Unternehmern einerseits, bei staatlicher Zurückhaltung andererseits. Chang Kai brachte dies auf die Formel: „Das deutsche Modell des Konsens zwischen Arbeit und Kapital hat diesem Land 50 Jahre soziale und politische Stabilität garantiert“. Zhong Da Jun lies dies in die Alternative münden: „Entweder wir schaffen es, die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer zu garantieren oder aber wir stehen vor revolutionären Umbrüchen und Revolten“.

In dieser Offenheit und Konkretheit wurde bislang in China eine akademische Konferenz (unter Einbeziehung auch zahlreicher anderer Experten) nicht beobachtet. Die Bedeutung war und ist deshalb um so höher zu veranschlagen, als wenige Wochen später eine Konferenz der OECD mit Vertretern aus 80 Mitgliedsstaaten mit einem ähnlichen Thema kurzfristig von der Regierung  in  Beijing abgesagt wurde. Das Hamburger Institut ICOLAIR erklärte dazu: „Wir sind sicher, daß die von uns verfolgte Linie offener Diskussion bei gleichzeitiger Nichteinmischung und der erklärten und praktizierten Bereitschaft, gegenseitig voneinander zu lernen, eine Fortsetzung der Konferenz im nächsten Jahr ermöglichen wird.“ Für die geplante Fortsetzung ist zugleich auch eine Vertiefung und Verbreiterung der Themen sowie des Teilnehmerkreises geplant.

1               Ein vollständiges Kurzprotokoll sowie eine Zusammenfassung der Diskussionen findet sich bei Geffken/Ting/Ngo; Das Recht der  Arbeit in China und Deutschland – 1. Deutsch-Chinesische Konferenz zum Arbeitsrecht in Guangzhou, Institut für Arbeit – ICOLAIR, Hamburg 2004

2            Arbeit in China – Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in der VR China, Taiwan und Hongkong, Baden-Baden 2004 

3.           Die englischsprachigen Referate der deutschen Konferenzteilnehmer sind beim Institut für Arbeit beziehbar (institut@ICOLAIR.de

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Asienstiftung Essen/Asienhaus Essen, Bullmannaue 11, D-45327 Essen,
Tel.: +49-201-8303838, Fax: +49-201-8303830

Koreaverband: koreaverband@asienhaus.de
Philippinenbüro: philippinenbuero@asienhaus.de
SOA-Infostelle: soainfo@asienhaus.de
Burma.Initiative: burma@asienhaus.de

China-Projekt: chinaag@asienhaus.de 
Sozialprojekt: sozialprojekt@asienhaus.de 

Spendenkonto des Asienhauses: 8204102, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00
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vanessax: Nochmal,
 
15.11.06 11:18
#13
ich will an deren System nichts beschönigen, aber ich hatte bereits oben darauf hingewiesen, das die Umsetzung regionalen Abhängigkeiten unterliegt.

Und das Illegale, welche eigentlich garnicht zur Arbeit berechtigt wären, ausgebeutet werden, naja, sorry, aber das liegt ja wohl auf der Hand.

Oder meinst du, unsere ganzen Schwarzarbeiter auf dem Bau aus östlichen Ländern werden nach Tarif bezahlt und unterliegen dem Arbeitsrecht ? lol
Und die ganzen Geldwäscher in Familienpizzerien, etc. !

vani
vanessax: Danke für die Ansprechpartner o. T.
 
15.11.06 11:19
#14
Go2Bed: In dem Artikel oben stand auch nichts zur Wochen-
 
15.11.06 12:31
#15
arbeitszeit. Habe vor kurzem eine Sendung gesehen, in dem eine Arbeiterin in einem Werk gezeigt wurde, in dem Fernseher hergestellt werden. Ich glaube, sie arbeitet 11 Stunden täglich, wohnt mit 12 Kolleginnen in einem Zimmer (sie kann sogar den Vorhang an ihrem Bett zuziehen, um ein bißchen allein zu sein) und verdient umgerechnet ca. 100 Euro im Monat, wobei ca. 10 Euro für das Wohnen abgezogen werden. Damit verdient sie drei Mal so viel wie ihre Eltern auf dem Land. Sie sah sehr glücklich aus.

Diese Arbeitsbedingungen werden sich durch das neue Arbeitsrecht sicher radikal ändern! lol