Der Springer Verlag darf nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts den Schriftsteller Günter Wallraff nicht als Inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter (IM) bezeichnen. Der Vorsitzende Richter der Pressekammer am Landgericht, Andreas Buske, begründete dieses Urteil damit, daß der Verlag nicht habe nachweisen können, daß Wallraff "wissentlich und willentlich" für die Stasi tätig geworden sein. Über die Fakten dürfe man aber weiterhin berichten.
Diese Begründung muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Denn die Formulierung, der Springer-Verlag habe nicht nachweisen können, daß Wallraff wissentlich ***oder*** willentlich für die Stasi tätig geworden ist, hat Herr Buske vermieden. Das hätte schließlich bedeutet, daß Wallraff weder wissentlich, noch willentlich für die Stasi tätig gewesen ist. Als Richter weiß er sicherlich, was dieser Unterschied in der Formulierung bedeutet. So fragt man sich dann, warum Herr Buske diese Formulierung nicht gebraucht hat.
War Wallraff also vielleicht willentlich, aber nicht wissentlich für die Stasi tätig? Das wäre ein schon der Logik widersprechendes Verhalten.
Oder hat Springer in den Augen des Richters nachgewiesen, daß Wallraff zwar wissentlich, aber nicht willentlich für die Stasi tätig war? Das sagt uns der Richter nicht, aber er hat es mit der von ihm benutzten Formulierung auch nicht bestritten. Aha. Schön, daß ein Vorsitzender Richter so klar und leicht verständlich formulieren kann.
Als IM bezeichnen darf man Wallraff aber nicht. Ich mache das auch nicht. Aber ich darf über die Fakten berichten. Und die sehen so aus:
Auf einer in der "Rosenholz"-Datei aufgetauchten Karteikarte war Wallraffs Name, sein Geburtsdatum und seine Registrierungsnummer XV/485/68 vermerkt. In der zentralen Stasi-Datei "Sira" findet sich unter genau dieser Nummer ein "inoffizieller Mitarbeiter mit Arbeitsakte". Marianne Birthler, Grüne und Chefin der nach ihr benannten Behörde, hat sich klar geäußert: "Wo IM draufsteht, ist auch IM drin. Keine Zweifel".
Aber als IM bezeichnen darf man Walraff nicht.
Oh Sancta Justicia...
Diese Begründung muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Denn die Formulierung, der Springer-Verlag habe nicht nachweisen können, daß Wallraff wissentlich ***oder*** willentlich für die Stasi tätig geworden ist, hat Herr Buske vermieden. Das hätte schließlich bedeutet, daß Wallraff weder wissentlich, noch willentlich für die Stasi tätig gewesen ist. Als Richter weiß er sicherlich, was dieser Unterschied in der Formulierung bedeutet. So fragt man sich dann, warum Herr Buske diese Formulierung nicht gebraucht hat.
War Wallraff also vielleicht willentlich, aber nicht wissentlich für die Stasi tätig? Das wäre ein schon der Logik widersprechendes Verhalten.
Oder hat Springer in den Augen des Richters nachgewiesen, daß Wallraff zwar wissentlich, aber nicht willentlich für die Stasi tätig war? Das sagt uns der Richter nicht, aber er hat es mit der von ihm benutzten Formulierung auch nicht bestritten. Aha. Schön, daß ein Vorsitzender Richter so klar und leicht verständlich formulieren kann.
Als IM bezeichnen darf man Wallraff aber nicht. Ich mache das auch nicht. Aber ich darf über die Fakten berichten. Und die sehen so aus:
Auf einer in der "Rosenholz"-Datei aufgetauchten Karteikarte war Wallraffs Name, sein Geburtsdatum und seine Registrierungsnummer XV/485/68 vermerkt. In der zentralen Stasi-Datei "Sira" findet sich unter genau dieser Nummer ein "inoffizieller Mitarbeiter mit Arbeitsakte". Marianne Birthler, Grüne und Chefin der nach ihr benannten Behörde, hat sich klar geäußert: "Wo IM draufsteht, ist auch IM drin. Keine Zweifel".
Aber als IM bezeichnen darf man Walraff nicht.
Oh Sancta Justicia...