Auch wenn der ganze Geschäftsbericht nach Buhmannschule aussieht, eben nach HGB,
Seite 24 Geschäftsbericht: Für den Fall eines bloßen Übernahmeangebotes hat die Gesellschaft keine Entschädigungsvereinbarungen getroffen. Muss man das so in einem Geschäftsbericht veröffentlichen, oder steht das einer AG offen? Auch Seite 23 unten. Bin nun kein Jurist.
Bei dem Kursabsturz auf sogar unter 4 , auch wenn der Kurs jetzt bei 6,50 steht, bei dem Gewinn aus 2014 (!) und der Aussicht, riecht es quasi nach nach großem Einkauf von Außen. Da hat sich ja nach Pflichtmitteilung wirklich jemand eingekauft (3 %). Da bin ich mit meinen 1310 Anteilen klein.
Habe da vor kurzem ein Übernahmeangebot, unterstützt vom Vorstand einer deutsch AG gelesen, wo vor über einem halben Jahre Chinesen ein Aufkaufangebot an die Anteilseigner abgegeben haben. Jetzt liegt der Kurs um 1/3 über dem Übernahmeangebot, was wohl viele Aktionäre zu recht nicht angenommen haben.