Amtsgericht Bonn Aktenzeichen: HRB 4148 Bekannt gemacht am: 13.08.2014 20:01 Uhr
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Veränderungen
13.08.2014
HRB 4148:IVG Immobilien AG, Bonn, Zanderstraße 5-7, 53177 Bonn.Aufgrund des im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vom 20. März 2014 beschlossenen Insolvenzplans, der durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bonn - Insolvenzgericht- vom 13. Juni 2014 bestätigt wurde (nachfolgend auch der "Insolvenzplan") ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 207.883.884,00 (in Worten:zweihundertsieben Millionen achthundertdreiundachtzigtausend achthundertvierundachtzig Euro) um EUR 207.883.884,00 (in Worten zweihundertsieben Millionen achthunderdreiundachtzigtausend achthundervierundachtzig Euro) auf EUR 0,00 (in Worten: Null Euro) herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Kapitalherabsetzung ist nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff.AktG) in voller Höhe zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste erfolgt. Aufgrund des Insolvenzplans ist das auf EUR 0,00 (in Worten: null Euro) herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um EUR 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausen Euro) auf EUR 50.000,00 (in Worten fünfzigtausen Euro) erhöht. Die Barkapitalerhöhung ist durchgeführt durch Ausgabe von 50.000 (inWorten fünfzigtausend) neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (in Worten: einem Euro) je Stückaktien. Aufgrund des Insolvenzplans ist das nach Durchführung der Kapitalherabsetzung und der Barkapitalerhöhung auf EUR 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausend Euro) erhöhte Grundkapital der Gesellschaft durch Bar- und Sacheinlagen um weitere EUR 12.450.000,00 (in Worten: zwölf Millionen vierhundertfünfzigtausend Eur) auf EUR 12.500.000,00 (in Worten: zwölf Millionen fünfhunderttausend Euro) erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt durch Ausgabe von weiteren 12.450.000 (in Worten: zwölf Millionen vierhundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 (in Worten: einem Euro) je Stückaktie zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ( in Worten: einem Euro) je Stückaktie. § 3 Abs.1 der Satzung ist neu gefasst. Aufgrund des Insolvenzplans ist die in § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erteilte Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 103.941.942,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012), aufgehoben. § 3 Abs.2 der Satzung der Schuldnerin ist gestrichen. Aufgrund des Insolvenzplans ist die in § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 8.654.262,00 aufgehoben. § 3 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist gestrichen. Aufgrund des Insolvenzplans ist die in § 3 Abs.4 der Satzung der Gesellschaft enthaltene bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 95.287.680,00 (Bedingtes Kapital 2012) aufgehoben. § 3 Abs.4 der Satzung der Gesellschaft ist gestrichen. Neues Grundkapital: 12.500.000,00 EUR.
www.unternehmensregister.de/ureg/...B32812B2656A1F91D.web02-1