"Insolvenzordnung (InsO)
§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien."
Angesicht der Tatsache, daß das Verfahren nun geschlagene zehn Jahre dauert halte ich eine Auflösung der AG und das damit verbundene Delisting für abwegig.
Gäbe es keine Aussicht auf eine wirtschaftliche Erholung des Unternehmens, wäre dieses wohl bereits Geschichte.
Da ich aber weder Jurist noch Betriebswirtschafter bin, besteht allerdings die Möglichkeit, daß ich mich irre.
Das wäre allerdings unschön. ;-)