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Deutsche Post

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Deutsche Post vanderGeest
vanderGeest:

DP Pressearbeit

4
12.02.16 13:31
...zitiert aus den Presse-Informationen der DP:

"Gesamtaussage des Vorstands zur künftigen wirtschaftlichen Lage:
Einschließlich der negativen Einmaleffekte in Höhe von 345 MIO €, die der Konzern in den ersten neun Monaten 2015 verbucht hat, sowie aufgrund von weiteren möglichen Einmaleffekten in Höhe von etwa 200 MIO €, von denen 81 MIO € bereits im dritten Quartal gebucht wurden, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 nunmehr ein Konzern-EBIT in Höhe von mindestens 2,4 MRD €.

Dazu sollte der Unternehmensbereich Post - eCommerce - Parcel nunmehr mindestens 1,1 MRD € und die DHL-Unternehmensbereiche insgesamt mindestens 1,65 MRD € beitragen.

Das Ergebnis von Corporate Center/Anderes sollte mit rund –0,35 MRD € unverändert ausfallen.
Das EAC wird sich wie erwartet grundsätzlich im Einklang mit dem Konzern-EBIT entwickeln.

Für den Free Cashflow erwarten wir, dass er die Dividendenzahlung im Mai 2015 mindestens abdecken wird."

Auch der Bericht über den Street Scooter fand ich bemerkenswert.

Irgendwie schade, dass die vermaledeite Sonntags-Abholung in der Presse momentan alles andere Post-Positive überschwemmt.
Auch die irgendwie beknackte Bandenwerbung mag ich überhaupt nicht.

Ach ja, wegen CL, ich lese dessen Beiträge wirklich sehr gern,
die ständigen Beleidigungen von Investierten, die möglichweise hin und wieder mal Kasse machen, widern mich hingegen zwischenzeitlich an. Aber sonst.....

Ich hoffe unsere Geduld wird spätestens im Mai belohnt mit einem kräftigen Dividenden-Aufschlag.


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Deutsche Post Mindblog
Mindblog:

Dividende

 
12.02.16 13:56
Der Free Cashflow dieses Jahres soll also die Dividende, die in diesem Jahr ausgeschüttet wird, finanzieren. Wenn die Geschäfte in diesem Jahr so toll laufen, wie prognostiziert, kann das also sich positiv auf die Dividendenausschüttung in diesem Jahr auswirken ... nach ja, es bleibt halt spannend,
und in 4 Wochen wissen wir mehr. Bis dahin wird der Kurs wohl "unter der Decke" bleiben.  
Deutsche Post Chartlord
Chartlord:

Nicht einmal die einfachsten Begriffe

 
12.02.16 14:00
sind hier verstanden worden. Dazu kopiere ich mal allgemeinverständlich den Link und einen Auszug aus dem wesentlichsten alle Gesichtspunkte - dem Eigentum :

www.dashoefer.de/thema/abschreibung-von-edv-software.html

Und der Text :

"Kommt es zu einer Überlassung der Software im Rahmen eines Mietvertrags und wird im Voraus ein Entgelt hierfür entrichtet, so ist ein Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 HGB zu bilden und in den nachfolgenden Perioden verursachungsgerecht aufzulösen. Wird die Software im Rahmen eines Leasing-Geschäfts überlassen, so gelten die allgemeinen Grundsätze des Leasings.

Die Zugangsbewertung erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eine Anschaffung liegt vor, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Vermögensgegenstand auf den Erwerber übergehen soll. Ab diesem Zeitpunkt hat der Erwerber den Vermögensgegenstand zu bilanzieren."

aaO.

Bei der Post wurden IBM für die Hardware und SAP für die Software beauftragt. Damit liegen 2 getrennte Rechtsgeschäfte vor. Die Hardware ist somit nicht an die Software gebunden und frei abschreibbar.
Da die Anwendung (ich selbst kenne sie nicht genau) überregional flächendeckend für die Post angewendet werden sollte (alle Frachtbereiche), ist es nicht wirtschaftlicher Usus, dass der Kunde (=Post) die Softwarefirma mit der Erstellung einer eigenen Software beauftragt hat, die alle rechtlichen Folgen auf den Auftraggeber überträgt. Das würde dann tatasächlich zu einer abschreibungsfähigen Herstellung führen, weil ein Werkvertrag vorliegt.

Für ein Unternehmen der Grösse der Post wird aber regelmässig keine neue Software hergestellt (alleine die Entwicklungsdauer würde jede Wirtschaftlichkeit sprengen, weil es über Jahre dauern würde dazu kämen die Erprobungszeiten).
Hier werden spezielle angepasste Versionen bestehender Software (wie zum Beispiel R3 von SAP) als Lizenzen erworben, die sich nach Inhalt und Umfang den Erfordernissen anpassen.

"Eine Anschaffung liegt vor, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Vermögensgegenstand auf den Erwerber übergehen soll. " aaO.

Aber genau das ist bei einer Lizenz ausgeschlossen, weil damit nur eine tatsächliche Nutzungsvollmacht verbunden ist. Diese kann zwar einzeln als Nutzungsvollmacht veräußert werden, steht aber im Gegensatz zur wirtschaftlichen Verfügungsmacht, weil diese auch andere Rechte (z.B. Herstellung und Veräußerung von Kopien) umfasst. Dazu kommen die sich anschliessenden Haftungsfragen, die beim echten Erwerb anders geregelt sind als bei einer Lizenz.

(bei Freeware können auch Mischformen vorkommen)
(§250 Abs. 3 HGB kann bei Mietverträgen nicht angewendet werden, da die Miete im Voraus zu entrichten ist, und eine Differenz zum Ausgabebetrag nicht entsteht)

Alles Gute

Der Chartlord
Deutsche Post Timo1990
Timo1990:

Software

3
12.02.16 14:22
@ Chartlord

Immernoch bist du in der falschen Rechnungslegung. Es gilt für den Post-Konzernabschluss nicht HGB, sondern IFRS. Kam das bisher nicht an?

Zum Einzefall irgendeines Vorgangs habe ich auch nichts geschrieben. Mein Einwand gilt einzig und alleine deiner Aussage, dass immaterielle Vermögensgegenstände nicht außerplanmäßig abgeschrieben werden können. Diese Aussage ist nicht korrekt.

Dinge, die gar nicht aktiviert wurden, also nicht in der Bilanz berücksichtigt sind und gar keine Vermögensgegenstände sind, fallen demnach überhaupt nicht unter deine Aussage und haben damit auch nichts mit der Diskussion zu tun.
Deutsche Post Michaaaa
Michaaaa:

Bilanzierung

4
12.02.16 14:34
Um die Frage zu beantworten wie bilanziert wird, reicht eigentlich ein Blick in den DPAG Geschäftsbericht 2014, S. 138 Absatz 1:

"1 Grundlagen der Rechnungslegung
Als börsennotiertes Unternehmen hat die Deutsche Post AG ihren
Konzernabschluss nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden
sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs.1 HGB anzuwendenden
handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Die Anforderungen der angewandten Standards wurden vollständig
erfüllt und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns.

Der Konzernabschluss umfasst die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
und die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die
Kapitalflussrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung
sowie den Anhang (Notes). Um die Klarheit der Darstellung
zu  verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz sowie der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung zusammengefasst. Diese Posten
werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert.

Die Bilanzierung und Bewertung sowie die Erläuterungen
und Angaben zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2014 basieren grundsätzlich auf denselben Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die auch dem Konzernabschluss 2013 zugrunde
lagen. Ausnahmen bilden hier die unter Textziffer 5 aufgeführten
Änderungen in der internationalen Rechnungslegung
nach IFRS, die vom Konzern seit dem 1. Januar 2014 verpflichtend
anzuwenden sind. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind unter Textziffer 7 erläutert."
Deutsche Post adi968
adi968:

Hammer ... was

 
12.02.16 14:44
in dem Fred hier abgeht.

Hab in der Vergangenheit auch immer gerne CL gelesen ( weil er so schön schreibt ).

Daraufhin etliche Male DP mit mäßigem Erfolg gekauft und am Ende bei gut 27 endgültig abgeladen.

Mich hat am Ende auch nicht mehr interessiert, wer welche Durchhalteparolen schreibt.

Der Wert hat über einen längeren Zeitraum relative Schwäche zum Gesamtmarkt aufgebaut.

Und deshalb habe ich gehandelt.

Wünsche allen, die weiter in diesem Wert investiert sind viel Erfolg !
Deutsche Post Chartlord
Chartlord:

Huhu

 
12.02.16 15:11
Obwohl Michaaaa die Anlage zum Jahresbericht mit dem dortigen Hinweis auf § 315 HGB zitiert, ist natürlich jede im deutschen Handelsregister eingetragene Firma

immer

verpflichtet nach dem HGB zu bilanzieren, denn jede nationale Bestimmung hat immer den Vorrang zu den auch anzuwendenden Vorschriften der internationalen Bilanzierungsvorschriften. Es ist ganz erstaunlich, dass der gleiche Wortlaut, der internationalen Bestimmungen, der um nationale Inhalte erweitert wird, dazu führt, dass ernsthaft geglaubt wird in Deutschland wird nicht nach deutschem Recht abgerechnet und bilanziert.

Die Tatsache und Wahrheit aber ist, dass insoweit das HGB schon längst an das internationale Recht weitestgehend agepasst wurde (zuletzt im November 2015).

Aber es gilt das HGB, dessen Inhalte auf die internationalen Bestimmungen abgestellt sind.

Und ich gestehe ganz ehrlich, dass ich hochgespannt bin, wie der Vorstand diese Abschreibung von 345 Mio. buchen will. Jeder muss wissen, dass dieses natürlich nicht der Betrag ist, den die Post tatsächlich gezahlt hat, sondern nur ein Teil davon. Die wirkliche Zahlung geht weit über den Teil der Abschreibung hinaus.

Alles Gute

Der Chartlord

P.S. Verstöße gegen die Bilanzierungsbestimmungen können unter anderem nach dem WpHG unter Strafe gestellt sein, was nach ausländischen Bilanzierungsbestimmungen verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Dazu bedarf es zwingend dem inländichen Recht.
Deutsche Post Mindblog
Mindblog:

Investiert

2
12.02.16 15:32
Bin bei der Post noch investiert: wegen der (steuerfrei ausbezahlten) Dividende und meinem durchschnittlichen Einstiegskurs in Höhe von 16,05 Euro.
Ein Verkauf hätte inklusive der ausgeschütteten Dividende hohe Steuernachzahlungen zur
Folge gehabt, was ich vermeiden wollte.
Die Strategie 2020 klingt vielversprechend, überzeugen lasse ich mich erst beim nächsten Veröffentlichungstermin. Falls nicht, stelle ich meine Anteile zur Disposition.  
Deutsche Post Timo1990
Timo1990:

Bilanzierung

3
12.02.16 15:36
@ Chartlord

Das ist wieder nicht richtig.

Einzelabschluss=/=Konzernabschluss

Der Einzelabschluss muss nach HGB erfolgen. Das schrieb ich bereits in #18601 "HGB wird für Einzelabschlüsse zur Steuerbemessung verwendet.". Die Geschäftsberichte, die EPS-Werte, Quartalszahlen, die EBIT-Ziele, ja sämtliche Kommunikation der Post mit den Aktionären basiert aber auf dem KONZERNBERICHT. Und der erfolgt nach IFRS und GAR NICHT nach HGB, weil die Post kapitalmarktorient ist (dadurch, dass sie börsennotiert ist). HGB Standards - das deutsche Recht - finden keine Anwendung beim Konzernbericht. Genau lesen! Konzernberichterstattung ist nicht Einzelberichterstattung!

"Die Tatsache und Wahrheit aber ist, dass insoweit das HGB schon längst an das internationale Recht weitestgehend agepasst wurde (zuletzt im November 2015)."

HGB wird weiterhin vom Imparitätsgedanken (vorsichtige Buchung) statt dem Fair Value (wirkliche Situation) Gedanken geprägt. IFRS und HGB unterscheiden sich an vielen Stellen deutlich, auch wenn BilMoG den Unterschied reduziert hat. Der Unterschied ist nach wie vor vorhanden und signifikant. Insbesondere z. B. bei der Folgebwertung des derivativen Geschäfts- und Firmenwertes (Goodwill), bei der Bewertung von Finanzinstrumenten, beim außerordentlichen Ergebnis (Einfluss auf die Bedeutung vom EBIT) etc.  


"was nach ausländischen Bilanzierungsbestimmungen verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Dazu bedarf es zwingend dem inländichen Recht.   "

IFRS wurde durch HGB 315a ins deutsche Recht verankert, es gilt und Wirtschaftsprüfer prüfen die richtige Anwendung der IAS/IFRS Standards. IFRS hat bindende Wirkung. Die Standards werden privatrechtlich, international erstellt (sind dann noch nicht bindend) und anschließend von der EU bestätigt.

Viele Grüße
Deutsche Post Mindblog
Mindblog:

Kursentwicklung DP

 
12.02.16 17:01
Da am Montag die Chinesen wieder hinzukommen, wird der Kurs bis 19 Euro abschmieren um Ende Februar bei 17/18 Euro zu landen. Dann ... hoffen wir mal auf den "Commerzbank-Effekt" um den
Kurs wieder in dies Spur zu bringen
Deutsche Post warren64
warren64:

Mann, ist das eine gurkenaktie,

4
12.02.16 17:16
wenn die Post zur Zeit wenigstens Aktien zurückkaufen würde, hätte der niedrige kurs wenigstens etwas gutes.
Das ist mir bei meinen us-'gurken' ibm und corning immer ein Trost. Die kaufen beide massiv zurück, besonders corning.
Aber die komische post macht ja lieber bandenwerbung oder gründet Reisebüros.
Bei den aktuellen Kursen würde ich auch dafür plädieren, die Dividende ausfallen zu lassen und in einen rückkauf zu investieren. Ja, ich weiß, das kann bei der Post jeder Aktionär selbst wg. der steuerfreien dividende, aber es wäre m.e. trotzdem effizienter, wenn das Unternehmen das selbst steuert.
Deutsche Post FairSpirit
FairSpirit:

Wieso steuerfreie Dividende?

 
12.02.16 17:28

Von der Dividende werden doch, wie bei allen anderen, die Kapitalertragsteuer und der Soli abgezogen! 

FG!

Deutsche Post warren64
warren64:

Du hast offensichtlich noch nie eine Dividende

 
12.02.16 17:32
der Deutschen Post erhalten, fair spirit...
Deutsche Post FairSpirit
FairSpirit:

Das ist richtig!

 
12.02.16 17:43
Ich habe die Aktie auch noch nie so lange gehalten; immer nur rein und wieder raus!

FG!

Also: Wie ist es? Kapitalertragsteuer oder nicht?
Deutsche Post scott.87
scott.87:

Fair

3
12.02.16 17:50
Kein Abzug.
Der Einstandskurs wird um die Dividende reduziert. Die Besteuerung erfolgt also erst beim Verkauf.

Das gilt für alle - bis auf Chartlord.
Wie es bei vor 2008 gekauften Altien ist weiß ich nicht.  
Deutsche Post warren64
warren64:

es wird aber schon lange darüber spekuliert,

5
12.02.16 18:04
wie lange das mit dem steuerfreien Ausschütten noch möglich sein wird bei der Post.
Da gab es immer nur schwammige Aussagen.
Könnte also auch schnell vorbei sein damit.
Ist aber bisher (also seit 15 Jahren) immer so gewesen.

Für die Nostalgiker ein Screenshot von damals (man beachte: Post ist leicht im Minus über 15 Jahre, so viel zu den staatlichen IPOs zur Förderung der Aktienkultur...)
(Verkleinert auf 88%) vergrößern
Deutsche Post 893628
Deutsche Post plus2101
plus2101:

wenn man den Dax dagegenhält

2
12.02.16 18:52
fast 100% Plus in dieser Zeit.Fairerweise muss man aber für sie  noch die Dividenden mit hinzurechnen.Trotzdem war sie kein Outpeformer.
Deutsche Post ralfine_s
ralfine_s:

DAX versus Post

 
12.02.16 18:57
Im DAX (zumindest in der Fassung, auf die so gut wie alle immer achten) sind die Dividenden der beteiligten Unternehmen mit eingerechnet -> "Performanceindex".

Von daher schon direkt vergleichbar.
Deutsche Post warren64
warren64:

Vergleichbar ja, aber nur

 
12.02.16 19:21
unter Berücksichtigung der Dividenden.
Ich habe jetzt keine Lust zu recherchieren, setzen wir also mal 70 cent durchschnittliche dividende an, dann hat die Post 15x0,7=10,5 EUR ausgeschüttet. Dann hätten wir etwa 50% Performance bei der post.
Ich vermute, das wird beim Dax auch so linear draufgerechnet, oder?
Deutsche Post plus2101
plus2101:

50% Performance abzüglich Inflationsrate

 
12.02.16 19:32
der letzten 15 Jahre bleibt da überhaubt noch was übrig?
Deutsche Post warren64
warren64:

So kann man sich täuschen.

 
12.02.16 19:34
Am 20. Nov 2000 stand der dax zwischen 6600 und 6800.
Die post war also deutlich besser als der Dax seit ipo.
Was wiederum zeigt, wie absurd und nichtssagend diese ganzen vergleiche sind.

Schönes we.
Deutsche Post plus2101
plus2101:

sorry Warren

 
12.02.16 19:40
Hast natürlich recht.
Deutsche Post vanderGeest
vanderGeest:

Ergebnis minus 50,7% ?

 
12.02.16 23:20
Hier finde ich:

www.dpdhl.com/de/investoren/der_konzern/...ehmensbereiche.html

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in 2015 Minus 50,7 % in den ersten 3 Quartalen gegenüber 2014?

Kann mir das vielleicht einmal jemand erklären?

Deutsche Post FairSpirit
FairSpirit:

@vanderGeest ..

 
13.02.16 09:59
Interessant! Bin gespannt auf die Experten!

FG!
Deutsche Post Mindblog
Mindblog:

9000 Jobs

 
13.02.16 10:23
in den neuen Gesellschaften aktuell, und es sollen noch mehr werden! Ein deutliches Zeichen für Wachstum ... weniger für Rezession und Krise, die sich offenbar mehr auf die Software im Frachtbereich konzentriert.

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