Bei mir laufen Unternehmensprüfungen ähnlich:
Bei der jährlichen EK-Steuer sind die Bilanzen in Ordnung aber die Abbschreibung verdächtig, also zeitnah eine Betriebsprüfung.
Dort ist alles in Ordnung, aber der Privatnutzanteil der Betriebsfahrzeuge wird nach Rasterprinzip bis zu letzten Quittung gegengeprüft. Nichts gefunden, Pech fürs Amt !
Kurze Zeit später die Lohnsteueraußenprüfung. Mitarbeitende Verwandschaft geht gar nicht, für diese werden alle steuerfreien Zulagen gestrichen und eine Rückberechnung über 3 Jahre veranlasst. Da sich hier scheinbar Potential für eine rechtlichen Vorgehensweise eröffnet, wird eine Vereinbarung, eine absetzbare Einmalzahlung vom Finanzbeamten vorgeschlagen.
Ich nenne das mal eine Schutzgelderpressung, da er anführte, dass ich ihn dann "los bin".
Im Laufe seiner Überprüfung, nimmt der Finanzbeamte aber schon mal Kontakt zur Rentenversicherung auf (was sich nach Datenschutz eigentlich ausschließt), weil: was nachversteuert wurde, muss auch nachversichert werden.
Also Prüfung der Rentenversicherung ! Und bei der Gelegenheit werden auch kleine Subunternehmer noch lang gemacht. Das diese "Ich-AGs" vom Staat gefördert wurden... Antwort: "...das war früher mal so" (tja, die Leute leben aber immer noch, soviel früher war das gar nicht). Also wird auch hier nocheinmal auf eventuell mögliche Beiträge geprüft und natürlich auch bei dem Subunternehmer...
Ach ja, der o.a. Finanzbeamte gab dann noch zu Protokoll/Prüfungsfeststellung, dass weitere Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfungen getroffen werden müssen.
Sie holen sich das Geld wo sie es bekommen können, haben ja nichts anderes gelernt.