der umweg über die anleihen funktioniert durchaus (vor allem mit solchen, die EK - ersatzfunktion haben), und den gewinn für divi und rückkauf ausgeben, das geht immer. so hoch ist die hürde nach 71 abs. 2 satz 2 nicht, da steht nur drin, dass die gesellschaft im zeitpunkt des erwerbs eine rücklage für den aufwand für den erwerb bilden können muss, ohne das grundkapital oder eine nach gesetz oder satzung zu bildende rücklage zu mindern, die nicht zur zahlung an die aktionäre verwendet werden darf. das verstehe ich ua. so, dass im bankensektor ein laden, der keine erträge hat und gerade mal 9 % core 1 zeigt (und als national systemrelevant auch nur 9 % zeigen muss), an sich keine rückkäufe starten darf - naja, mal vereinfacht formuliert, basel 3 fully gilt ja noch nicht. da maddin nun bei 10% core 1 steht und obendrein heuer (jetzt oder nie) auch was verdient, ist er aus dem problem erst mal raus.