Brauche Hilfe - wer kennt sich im Mietrecht aus?

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Bankerslast: Brauche Hilfe - wer kennt sich im Mietrecht aus?
 
31.07.03 11:39
#1
Im Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht von einer Partei schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten, spätestens am 3. Werktag des 1. Monats gekündigt wird."

Hab da neulich was gehört, daß die Kündigungsfrist nicht länger als 3 Monate betragen soll? Wer weiß Bescheid? Danke im voraus.
Desaster_Ma.: Neues Mietrecht
 
31.07.03 11:54
#2
gilt nur für neue Verträge. Falls ich Zeit habe, schaue ich nochmals nach (falls hier die sachkundigen Kollegen nicht doch noch antworten).
Bankerslast: danke Des Mas! o. T.
 
31.07.03 11:59
#3
cptjens: hi
 
31.07.03 12:10
#4
ich glaube, daß diese Regelung nur für Verträge gilt, die nach der Mietrechtsreform abgeschlossen wurden. diese wurde 2002? ( bin mir nicht sicher wann genau ) verabschiedet.
ADVOKAT: infos von mietervereinen
 
31.07.03 12:11
#5
es gibt mietervereine, die ganz gute infos zur verfügung stellen.

schau z.b. mal hier, oder google mal nach anderen...

http://www.mieterverein-muenchen.de
Desaster_Ma.: @Bankerslast
 
31.07.03 12:17
#6
Gewerbliche oder private Nutzung (Wohnraum)?
Reila: Klingt wie ein Gewerbemietvertrag.
 
31.07.03 13:44
#7
Bei einem Wohnungsmietvertrag nach neuem Mietrecht wäre diese Klausel nicht wirksam, nach altem Mietrecht wäre m.E. bei Nichtausübung des Kündigungsrechtes nach dem ersten Befristungszeitraum automatisch ein unbefristeter Vertrag entstanden. Und es würde die Kündigungsfristen des alten BGB gelten. Schließe schon lange keine befristeten Verträge mehr. Deshalb bin ich mir auch nicht ganz sicher.
Bankerslast: Des Mas
 
31.07.03 14:42
#8
eigentlich gewerblich - wurde aber als privater Nutzraum vermietet.
Klingt bißchen komisch, ist aber so.

@Reila, das Mietverhältnis besteht über 10 Jahre. Wenn Du dazu noch was weißt? Danke.
Reila: Bankerslast,
 
31.07.03 16:16
#9
die Frage ist: Ist es eine Wohnung oder nicht? Vermutlich nicht. Dann gilt auch kein Recht über Mietwohnungen. Weiß ja nicht, was ein "privater Nutzraum" ist? Das könnte wohl alles mögliche sein, Sauna, Schweinestall ... Mit hoher Wahrscheinlichkeit gelten also die Kündigungsfristen aus dem Vertrag.

 
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