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Danke Dir. Ja - so könnte es hinkommen. Der Bitcoin wird ja vom Fiskus quasi als ein Stück Ware betrachtet. Dieses Stück Ware (also den einzelnen Bitcoin) kauft man zum Preis x ein und verkauft es zum Preis y. Sobald (bezogen auf 1 Stück) der Preis y > als Preis x ist, handelt es sich um einen realisierten Gewinn.
also wie das konkret gewerblich bei den Bitcoins (oder generell in der Finanzbranche) aussieht kann ich nicht sagen, aber zur unternehmerischen Gewinnermittlung bitte folgendes beachten:
Anschaffungen über der GWG-Grenze (derzeit ca. 410€ netto) dürfen nicht vollständig in dem Jahr der Beschaffung gewinnmindernd abgezogen werden, sondern müssen über einen bestimmten Zeitraum abgeschieben werden.
Beispiel: ein Unternehmer kauft sich ein Geschäftsfahrzeug für 30000€ im Jahr 2014 und bezahlt dieses auch vollständig im Anschaffungsjahr. Fahrzeuge werden üblicherweise auf 6 Jahre abgeschrieben (siehe AfA-Tabelle). D.h. für das Jahr 2014 dürfen nur 5000€ gewinnmindernd angesetzt werden, obwohl im gleichen Jahr eine Ausgabe von 30000€ da war. Die restlichen 25000€ werden dann zu je 5000€ in den Jahren 2015-2019 abgeschireben (d.h. gewinnmindernd berücksichtigt).
Wie bereits zuvor geschrieben weiß ich aber nicht, wie das beim Bitcoin aussieht. Ich wollte hiermit nur zum Ausdruck bringen, dass eine pauschalisierte Betrachtung "Einnahmen übersteigen Ausgaben" oder umgekehrt im unternehmerischen Bereich evtl. zu einfach ist.
tony:
"....wenn du 1 Bitcoin zu 600€ kausft, davon 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufst, so hast du einen Gewinn von 200€ gemacht,...."
Möglicherweise hast Du Dich unglücklich ausgedrückt. Wie kann ich 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufen? Wenn ich das wörtlich nehme, dann verstehe ich das nicht. Somit verstehe ich auch den Rest nicht.
M-Ace:
Firmenwagen kannst Du mit Bitcoin nicht vergleichen. Auch nicht mit irgendeiner anderen "Anschaffung" im Sinne der Finanzbuchhaltung. Damit ist die Diskussion bezüglich GWG gegenstandslos. Bitcoin wird bezüglich eines Unternehmens als Ware betrachtet. Wareneinkauf ist keine "Anschaffung" die steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn Du als Unternehmer eine Ware gekauft hast und diese in Dein Lager legst, dann hast Du noch keinen Gewinn erzielt. Wareneinkauf ist eine Ausgabe und Ausgaben reduzieren den Gewinn. Wenn Du als Unternehmer kurz vorm Jahresende feststellst, daß Du einen sehr hohen Gewinn gemacht hast (der ja zu versteuern ist), dann kannst Du diesen Gewinn (für das katuelle Jahr) noch schnell schmälern, indem Du Dich mit Ware eindeckst.
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