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Doch. Sorry. Jedes Unternehmen, dessen Aktionär Du bist, muss sich an die Gesetze halten. Auch über Deinen Kopf hinweg. Und wenn Du Aktionär einer Bank bist, muss diese die Mindestkapitalanforderungen erfüllen. Und wenn sie das nicht tut (wie es hier offensichtlich der Fall war) so folgern daraus gewisse Rechte der Aufsichtsbehörde, die diese -- über Deinen Kopf hinweg -- ausüben darf.
Natürlich muss sich die Aufsichtsbehörde an die Gesetze halten dabei. Sie darf z.B. nicht irgendwelche Assets absichtlich unterbewerten. Aber das Recht zur Intervention hat sie nunmal. So sind die Regeln. Nicht erst seit gestern. Man muss das wissen.
Ja, so könnte man eher argumentieren. Dennoch: ist das nicht fast immer so? Es liegt im ureigensten Interesse der Aufsicht, Probleme bei Banken zu verharmlosen. Zielpublikum ist da NICHT der Aktionär, Zielpublikum ist die Kundschaft, sind die anderen Finanzinstitute, die mit der betroffenen Bank in Geschäftsbeziehung stehen. Ich gehe jede Wette ein: wenn die Aufsicht dagegen ÜBERVORSICHTIG ist, und Probleme thematisiert, wenn sie noch nicht schlagend geworden sind, gibt es Leute die argumentieren, die Vertrauensbasis in die Bank würde unnötigerweise zerstört. Auch dann gibts Leute, die "klagen wollen". Es ist eine äußerst heikle Aufgabe, eine Gratwanderung. Und das spielt auch in einer allfälligen rechtlichen Würdigung des Verhaltens der Aufsicht eine Rolle.
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