"[...] Auch wenn es darum geht, sich von unliebsamen Mitarbeitern zu trennen, genießen die Gottesleute jede Menge Privilegien. So können sie einen Arbeitnehmer zum Beispiel kündigen, wenn sie mit dessen Eheleben nicht einverstanden sind. Besonders streng verfährt hier die katholische Kirche. Sie geht davon aus, dass eine gültig geschlossene Ehe „durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer dem Tod, aufgelöst werden kann“.
Diese Auffassung führt dazu, dass selbst ein geschiedener Katholik in den Augen der Kirche verheiratet bleibt und im Fall einer zweiten (standesamtlichen) Eheschließung gegen die kirchliche Sittenlehre verstößt. Die Folge: Der Arbeitgeber darf ihn vor die Tür setzen. Diese Erfahrung machten zum Beispiel die Lehrerin eines katholischen Gymnasiums, die ihren Job verlor, nachdem sie einen geschiedenen Mann geheiratet hatte (BAG 7 AZR 232/83).[...]"
Nicht schlecht - Sippenhaft? Ja, bitte!
Doppel-ID, Doppel-D, alles eine Baustelle!