Kommentar:
1.) Das originäre Ziel der Ausgabe der Anleihe :
um dann ein DES vollziehen zu können.
2.) Das originäre Ziel des Aufkaufs der eigenen Anleihenanteile:
um notwendiges Quorum bei einer Abstimmung erreichen zu können.
Ergo:
Das notwendige Quorum zur 2. Gläubigerversammlung wäre ohne - verbotenem Stimmenkauf - Verkauf der Singulus eigenen Anleihen ( ca. 8% Gesamtanteil) nicht zustande gekommen!
Dieser Deal hat Singulus zudem mehr als 4 Mio. € gekostet!
SINGULUS – ANLEIHEGLÄUBIGER UND AKTIONÄRE STIMMEN DEM RESTRUKTURIERUNGSKONZEPT ZU
21. Februar 2016
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Stimmenkauf bei der Abstimmung?
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Nach der Aussage eines Vorstands in der Versammlung hat die Emittentin von ihr selbst gehaltene Anleihen zum Nennbetrag von 5 Mio. € an einen Investor unter der Bedingung verkauft, dass dieser dem Restrukturierungskonzept zustimme. Wir haben noch vor der Abstimmung darauf hingewiesen, dass dies einen Stimmenkauf darstelle und der Käufer darum wegen § 6 Abs.3 SchVG nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfe.
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Dabei räumte der Finanzvorstand Herr Ehret sogar ein, dass man nur so die Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung habe herbeiführen können. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen nicht nur unzulässig, sondern verboten.
Der Verkauf der Anleihen ist auch noch aus einem anderen Grund höchst fragwürdig. Wirtschaftlich war es komplett unsinnig, die Anleihen zu einem Preis von 25 % zu verkaufen und damit Forderungen in Höhe von 100% zu begründen: [..]
Die Emittentin ist nun verpflichtet, 100 % des Nennbetrags (5 Mio. €) an den Käufer zu zahlen. Dafür hat sie im Gegenzug etwas über 1 Mio. € als Kaufpreis erhalten.
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Quelle:
achtunganleihe.de/stimmenkauf-singulus-anleiheglaeubiger[..]
Darüber hinaus hat die Gesellschaft beschlossen, die 5.241 bislang von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Teilschuldverschreibungen an einen Dritten zu veräußern, der das Restrukturierungskonzept unterstützt.
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Quelle:
www.singulus.de/de/investor-relations/...schaeftsberichte.htmlGeschäftsbericht 2015, Seite 11 (Seite 13 PDF)
Die heutige zweite Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG stimmt dem Restrukturierungskonzept zu
15. Februar 2016
Kahl am Main, 15. Februar 2016 – Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN
DE000A1MASJ4 / WKN
A1MASJ) war mit einem
Quorum von rund 33 %
beschlussfähig und hat den Beschlussvorschlägen, die zur Umsetzung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts benötigt werden, mit einer
Mehrheit von rund 90%
der teilnehmenden Stimmrechte zugestimmt.
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Quelle:
www.singulus.de/de/presse/adhoc-meldungen/...0c6fcfcf3cc672352SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur nächsten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
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Der Vorstand geht davon aus, dass bei der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 das dann erforderliche Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden kann.
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Quelle:
www.singulus.de/en/press-news/...f2bd7c981cd14633075f07d12de1aDieWahrheit