Kommentar:
Da war man bei Singulus wohl etwas zu schnell gewesen und hat vergessen,
in den Anleihenbedingungen das Kündigungsrecht auszuschließen.
Nun können die Anleihengläubiger - ab 25 % Quarum - dies tun..
Wenn man sich an Solarworld orientiert, dann ist die Entscheidung zur Zeit einfach..
Singulus: Erst entrechtet, dann Sanieren
23.September 2014
[...]
Danach ist es zulässig, Einzelkündigungen in den Anleihebedingungen auszuschließen und stattdessen nur eine Gesamtkündigung zuzulassen. Das bedeutet aber nicht, dass wirklich alle Gläubiger zusammen kündigen müssten (das aber soll durch die geplante Beschlussfassung faktisch erreicht werden, auch wenn es so deutlich nicht gesagt wird). Das Schuldverschreibungsgesetz sieht in § 5 Abs. 5 vielmehr vor, dass für die Gesamtkündigung ein Quorum von max. 25 % vorgesehen sein darf. Wenn man den gesetzlichen Rahmen also ausschöpfen will, sind Kündigungen nur dann wirksam, wenn 25 % der Anleihegläubiger kündigen.
Singulus hat von der Möglichkeit, die Gesamtkündigung in den Anleihebedingungen festzuschreiben, keinen Gebrauch gemacht. Jetzt versucht sie, ihr Versäumnis nachzuholen und schlägt dabei gleich über die Stränge.
[..]
Quelle:
achtunganleihe.de/singulus-erst-entrechten-dann-sanieren/
Siehe auch:
www.finanznachrichten.de/...he-sinnvoll-rechtsanwaelte-015.htm
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