Kindergeld
Sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Freibeträge für den Nachwuchs werden angehoben. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat ab Januar 2010 monatlich 184 Euro (2009: 164 Euro), für das dritte Kind 190 Euro (2009: 170 Euro) und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro (2009: 195). Der jährliche Kinderfreibetrag, der anstelle des Kindergeldes genutzt werden kann, steigt von 6024 auf 7008 Euro. Auch erwachsene Kinder, die eine Ausbildung absolvieren, werden bis zum 25. Lebensjahr vom Staat unterstützt.
mc
Börse trägt das Risiko immer mit sich, die Gewinne hat sie nur manchmal dabei.